Weitere Meldungen der Kaiserlichen Konsuln in Adana und Aleppo bestätigen, daß die bekannten telegraphischen Weisungen der Pforte, um das Los der ausgesiedelten Armenier zu verbessern, infolge der verschiedenen Ausnahmen, die die Pforte selber von vornherein und nachträglich von den gewährten Vergünstigungen gemacht hat, und durch die Willkür der Provinzialbehörden, ihren Zweck zum größten Teil verfehlt haben.
Wie Herr Dr. Büge unter dem 13. d. M. berichtet, sollten in Adana Witwen, Waisen, Soldatenfamilien, selbst Kranke und Blinde verschickt werden.
Gleichzeitig meldet Herr Rößler aus Aleppo, daß trotz des Befehls der Pforte, die Deportierten mit Nahrungsmitteln zu versehen, die Mehrzahl derselben an Hunger zugrunde gehen müßten, da die Behörden nicht imstande seien, eine solche Massenernährung zu organisieren.
Letzthin ging von Herrn Rößler noch das folgende Telegramm vom 18. d. M. ein:
„Lange Züge fast verhungerter armenischer Frauen und Kinder sind dieser Tage vom Osten zu Fuß hier eingetroffen und weiter transportiert, soweit sie nicht alsbald hier starben.
Der Befehl der Pforte, die noch an ihrem Wohnsitz befindlichen zu belassen, wird illusorisch, da jeder beliebige als verdächtig bezeichnet werden kann. Davon wird vielfach Gebrauch gemacht.
Entgegen dem Befehl werden Soldatenfamilien nicht ausgenommen. Auch schwer Kranke werden unbarmherzig abtransportiert.
Transporte erfolgen neuerdings auch wieder nach Mossul und Der es Zor.
Trotz gegenteiliger Versicherung der Pforte läuft alles auf Vernichtung des armenischen Volkes hinaus.