2. Allmählicher Rücktransport der Deportierten und Neuansiedlung derselben. Die Ansiedlung darf sich indes nur auf Kleinasien und nicht auf Syrien und Arabien erstrecken. Die Ansiedlung erfolgt in geschlossenen Ortschaften. Die Regierung stellt den heimkehrenden Armeniern soviel und so gutes Land zur Verfügung, als sie vorher besessen haben. Für den Verlust der Wohnungen und Inventars sollen sie dadurch entschädigt werden, daß ihnen Brennmaterial, Ackergeräte und Saatfrüchte gratis zur Verfügung gestellt werden. Der Rücktransport und die Ansiedlung erfolgen durch die Delegation des Malteser-Ritterordens.

3. Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Armenier. Es sind z. B. in Angora immer noch 2000 katholische Armenier ohne Bischof und Priester, obwohl schon vielfach Schritte unternommen wurden, ihnen einen Priester zu schicken. Die geschlossenen Kirchen müssen wieder geöffnet werden, das Kirchengut zurückgegeben und den Armeniern, die aus Angst zum Islam übergetreten sind, die Rückkehr zu ihrer Kirche nicht zur Unmöglichkeit gemacht werden.

4. Die städtischen Armenier dürfen in ihre Städte, soweit sie nicht Kriegsgebiet sind, zurückkehren.

5. Das Liquidationsgesetz wird suspendiert oder findet wenigstens auf diejenigen Armenier keine Anwendung, die zurückkehren.

6. Da die katholischen Armenier sich anerkanntermaßen von revolutionären Umtrieben fernhielten, sollen sie beim Rücktransport zuerst berücksichtigt werden.

7. Die türkische Regierung wird gebeten, den Patriarchen der katholischen Armenier, Msgr. Terzian, nach kirchlich-katholischen Prinzipien anzuerkennen.

Durch die Ausführung dieser Maßnahmen würde erreicht werden, daß die auch unter den Christen der Mittelmächte vorhandene Erregung nachlassen würde. Gerade der Malteserorden eignet sich sehr für die Durchführung dieser Maßnahmen. Die hierfür notwendigen Gelder müßten von der deutschen Regierung zu Lasten der türkischen zur Verfügung gestellt werden.

Diese Vorschläge sind von dem Bestreben diktiert, die Hindernisse, die der Erreichung der türkischen Kriegsziele im Wege liegen, zu beseitigen. Wir glauben auch allen berechtigten Ansprüchen der türkischen Regierung weitgehendst Rechnung zu tragen. Diese Vorschläge geben auf der anderen Seite den ausländischen und einheimischen Katholiken in der Türkei die Garantie für völlige Glaubensfreiheit.

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(Auswärtiges Amt.)