Kuratorium der Deutschen
Orientmission.
Potsdam, den 10. März 1916.
Exzellenz!
Die unterzeichneten Gesellschaften, die mit ihrer Arbeit unter den Christen des Orients ausschließlich humanitäre und kulturelle Zwecke verfolgen, wünschen eine Hilfsexpedition auszurüsten nach den Gebieten in Syrien und Mesopotamien, in welche die Frauen und Kinder des armenischen Volkes der Türkei deportiert worden sind.
Die Expedition soll aus Ärzten und Krankenschwestern und solchen Herren bestehen, die der Landesverhältnisse kundig sind. Der Zweck der Expedition ist, unter der Masse der deportierten Frauen und Kinder, die nach Hunderttausenden zählt und ohne Fürsorge, Hilfsmittel, Pflege und Obdach der langsamen Vernichtung durch Hunger und Krankheit preisgegeben ist, Lebensmittel und Unterstützungen zu verteilen, für sanitäre Maßnahmen zu sorgen und ärztliche Hilfe zu bringen.
Wir bitten Euere Exzellenz, die Genehmigung der türkischen Regierung für die Samariterarbeit dieser Expedition erwirken zu wollen.
Die türkische Regierung hat, soviel uns bekannt ist, derartige Hilfeleistungen von neutraler Seite abgelehnt. Um so mehr ist es die Pflicht der humanitären Kreise Deutschlands, die mit den einschlägigen Verhältnissen vertraut sind, durch die Vermittelung der Reichsregierung einen Notstand lindern zu helfen, für dessen Fortbestand Deutschland als Bundesgenosse der Türkei von der übrigen Welt moralisch verantwortlich gemacht wird.
Die türkische Regierung hat seit Kriegsbeginn ein solidarisches Interesse für die muhammedanischen Völker auch in den nichttürkischen Ländern geltend gemacht. Dieselbe Solidarität darf von der deutschen Christenheit in Anspruch genommen werden für ein humanitäres Werk unter den notleidenden Christen der Türkei. Der Untergang einer halben Million von Frauen und Kindern kann in keinem Falle als politisches Interesse der Türkei anerkannt werden. Dagegen erscheint es uns als ein wesentliches politisches Interesse Deutschlands, sich vor der Welt von dem Vorwurf der moralischen Mitverantwortlichkeit für den Untergang eines christlichen Volkes zu entlasten.
Zur Rechtfertigung unserer Bitte dürfen wir uns auf die Antwort berufen, die Euer Exzellenz am 12. November v. J. auf die Eingaben von evangelischer und katholischer Seite erteilt haben, und auf die Zusicherung von amtlicher Stelle bei Gelegenheit der Veröffentlichung dieser Antwort, daß sich die deutschen Christen darauf verlassen dürfen, daß ihre humanitären Bestrebungen zur Linderung bestehender Not seitens der deutschen Regierung nachdrückliche Unterstützung finden werden.
Das Kuratorium der Deutschen Orientmission.