Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
10.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft.
Therapia, 11. August 1914.
Urschriftlich
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler Herrn von Bethmann Hollweg gehorsamst vorgelegt.
Wangenheim.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat.
Zeltlager am Wan-See, den 25. Juli 1914.
Kürzlich hatte ich Gelegenheit, mit dem hier zur Feier des Nationalfestes anwesenden türkischen Konsulatsverweser in Urmia und dem mir vom Jahre 1906 her befreundeten Mutessarrif von Hakkiari, Djevdet Bey, einem Schwager Enver Paschas, über die Verhältnisse im persischen Grenzgebiete zu sprechen. Beide stimmten darin überein, daß in der Provinz Azerbeidjan und besonders im Distrikt von Urmia völlige Anarchie herrsche. Die persischen Beamten seien vollkommen machtlos und bäten oft selbst die starke russische Okkupationsarmee um Hilfe. In Urmia befinden sich allein 1000 russische Soldaten. Der in russischem Solde stehende berüchtigte Simko Bey[30], ein Gefolgsmann des Scheichs von Maku, sei auf russischen Einfluß hin persischer Grenzkommandant geworden. Was den Scheich von Maku betrifft, so soll derselbe nach Djevdets Aussage seit einiger Zeit seinen bisherigen Freunden, den Russen, Schwierigkeiten zu machen beginnen, da er einsieht, daß bald das Ende seiner Unabhängigkeit und seiner Macht gekommen sei. Djevdet Bey sagte mir, es sei unmöglich, das unbefugte Passieren der Grenze durch Räuber zu verhindern oder zu kontrollieren, da auf beiden Seiten keine ausreichend starke Gendarmerie vorhanden sei. Um jedoch den häufigen Diebstählen seitens persischer Banden auf dem Gebiet seines Sandjaks einen Riegel vorzuschieben, habe er aus eigener Initiative, ohne dazu gesetzlich befugt zu sein, die Kurdenchefs, in deren Gebiet Übergriffe vorkommen, für den entstandenen Schaden haftbar gemacht. Seit dieser Maßnahme seien die nächtlichen Viehdiebstähle seltener geworden, woraus evident hervorginge, daß bei den früheren Diebstählen die türkischen Kurden mit den Räubern unter einer Decke steckten. In den letzten Monaten herrsche verhältnismäßig Ruhe, nur Mitte d. M. hätten Leute des Simko ein Dorf, dessen männliche Bewohner auf der Feldarbeit waren, angegriffen, fünf Frauen getötet und das Vieh weggetrieben. Im Interesse der bei solchen Anlässen Geschädigten bedürfe das Gesetz einer Vereinfachung. Bei Anzeigen von Diebstählen ist die Regierung zunächst nur gehalten, die Täter zu strafen. Will der Geschädigte aber von der Regierung Zurückerstattung des geraubten Guts oder Schadensersatz, so muß er eine neue zeitraubende Eingabe machen. Inzwischen sind meist schon die Spuren des geraubten Viehs verwischt.