. . . . . . . . . . . . . . . . . .

2. Die türkische Regierung ist zu bewegen, in den an sie nach dem Brester Frieden und dem Vertrag mit Transkaukasien zurückfallenden Gebieten den Armeniern, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, lokale Autonomie zu gewähren und in den übrigen Teilen des Landes ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zuzugestehen.

Mai.

388.

(Kaiserlich
Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Konstantinopel, den 3. Mai 1918.

An Auswärtiges Amt.

Aus Erzindjan ging folgendes Telegramm ein: