Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn Grafen von Hertling.
425.
Der k. u. k. Vertreter in Tiflis.
Tiflis, den 4. August 1918.
An Seine Exzellenz den Herrn Minister des k. u. k. Hauses und des Äußern, Stefan Grafen Burian.
Eröffnung des armenischen Parlamentes.
Während Baron Kreß wegen dringender Angelegenheiten nach eintägigem Aufenthalte in Eriwan nach Tiflis zurückkehren mußte, blieb ich noch einen Tag in der Hauptstadt Armeniens, um der Eröffnung des Rates von Armenien beizuwohnen, hierbei Eindrücke zu sammeln und um noch mit dem Minister des Innern ein Gespräch zu führen.
Der bisherige Präsident des armenischen Nationalrates verlas von einer Tribüne vor den 46 Mitgliedern des Parlaments, hinter denen sich ein zahlreiches Publikum versammelt hatte, eine längere Eröffnungsrede, in welcher er zuerst einen historischen Überblick über die Vorgänge gab, die zur Selbständigkeitserklärung geführt haben, durch welche das Ziel jahrhundertelanger Bestrebungen erreicht worden sei. (Im Jahre 1046 verlor Armenien endgültig seine Selbständigkeit.) Er erklärte sodann, daß die Grenzen des Batumer Vertrages, innerhalb welcher Armenien nicht leben könne, nicht feststehend seien und revidiert werden würden. Alle in Armenien wohnenden Nationalitäten sollen ihr ruhiges Heim in der Republik haben, daher sei Wert darauf gelegt worden, daß die Nationalitätenvertreter bereits bei der ersten Sitzung anwesend seien. (Im Gegensatze hierzu sind im georgischen Nationalrate bisher nur georgische Volksvertreter, doch soll eine Vertretung der hiesigen anderen Nationalitäten in dieser Körperschaft geplant sein.) Er übergebe die Fürsorge für das Wohl des Vaterlandes dem Parlamente und trete als Präsident des Nationalrates zurück. Er wurde sodann einstimmig zum Parlamentspräsidenten gewählt. Seine Rede wurde hierauf zuerst auf türkisch und dann auf russisch verlesen, weil die Nationalitätenvertreter zum Teil armenisch nicht verstehen.
Die Volksvertretung ist folgendermaßen zusammengesetzt:
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