[144] Es sind auch Kurden aus dem Operationsgebiet von der türkischen Regierung verschickt worden, die sich in der Nähe von Urfa in schwerer Not befanden.

[145] [Nr. 298]. H.

[146] Vgl. [257], [260], [287]. H.

[147] Vgl. [Nr. 353]. H.

[148] Sie wurden in den Booten von der Besatzung getötet und über Bord geworfen. Vgl. den amerikanischen [Konsularbericht] vom 28. Juli 1915. Lepsius, Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei. Tempelverlag in Potsdam. 1916. S. 31. H.

[149] Vgl. [Nr. 391]. H.

[150] Daraus geht hervor, daß die Tötung der Armenier vor dem Friedensschluß erlaubt war.

[151] S. [Nr. 419].

[152] Vgl. [Nr. 432]. H.

[153] Dem widerspricht, daß Enver Pascha (vgl. [Nr. 386]) die in den drei Bezirken wohnhaften Armenier durch eine Proklamation aufforderte, dort zu bleiben, und ihnen Sicherheit des Lebens und Eigentums garantierte. Vgl. auch Einl. [S. LXXV]. Vgl. [Nr. 395] und [412]. H.