Hier wie auch im Innern wird von den Armeniern eine solche Verwendung unseres Einflusses zu ihren Gunsten als ein nobile officium für uns als christliche europäische Großmacht angesehen und als eine natürliche Folge unseres Bundesverhältnisses zur Türkei erwartet, weil es im eigensten Interesse der Türkei, also auch in unserem, liege, das armenische Element zu schützen und seine Sympathien sich zu bewahren; es wird hervorgehoben — was, wie bemerkt, von den Türken bestritten wird —, daß die Armenier trotz aller Leiden, denen sie ausgesetzt seien, sich loyal und korrekt, mindestens aber passiv verhalten; bei einer fortgesetzten, systematischen Verfolgung wäre aber zu befürchten, daß diese friedliche Gesinnung ins Gegenteil umschlüge; die regierungsfreundlichen Parteien, wie die Daschnakzutiun, würden die Massen nicht mehr zurückhalten können, und es entstünde die Gefahr, daß bei einem Vordringen der Russen nicht nur die Armenier in dem Invasionsgebiete zum Feinde übergehen, sondern auch eventuell im Rücken der türkischen Armee Insurrektionsherde sich bilden.
Der Appell an das nobile officium der deutschen Vertretung in der Türkei ist aus der Entwicklung der armenischen Frage verständlich, besonders aber jetzt, wo infolge des Krieges die Dreiverbandmächte hier ausgeschaltet sind und als Schutzmächte nicht in Frage kommen. Aber ein Versuch, diesem Appell Folge zu geben und die Rolle zu übernehmen, die England nach dem Berliner Kongreß und neuerdings Rußland als Beschützer der Armenier gespielt haben, würde von der Pforte als eine unberechtigte und lästige Einmischung in ihre innerpolitischen Angelegenheiten empfunden werden. Der Moment ist um so weniger dazu geeignet, als die Pforte gerade jetzt daran gegangen ist, die Schutzrechte, die andere fremde Mächte über türkische Untertanen ausgeübt haben, zu beseitigen. Auch hat sie auf das durch die Ereignisse der letzten Jahre stark gehobene Nationalbewußtsein der türkischen Elemente Rücksicht zu nehmen.
Was die sonst von armenischer Seite vorgebrachten Erwägungen anbetrifft, so dürften sie ernste Beachtung verdienen, und ich habe daher schon vorher wiederholt Anlaß genommen, sowohl auf der Pforte wie beim Patriarchat auf eine versöhnliche Politik und auf die Erhaltung guter Beziehungen zueinander zu dringen. Aber die den Armeniern jetzt so ungünstige Stimmung in den Regierungskreisen zieht unserer Verwendung für die Armenier noch engere Schranken. Ich glaube daher auch, daß die in diesem Zusammenhange angeregte Verwendung der deutschen Konsulate in den sogenannten armenischen Provinzen ihren Zweck nicht erfüllen würde. Voraussichtlich würde die Pforte darin den Versuch einer Überwachung ihrer eigenen Behörden durch uns erblicken, ähnlich wie seinerzeit England und in jüngster Zeit Rußland durch Entsendung konsularischer Vertreter die Durchführung der armenischen Reformen in jenen Landesteilen zu kontrollieren versucht haben; eine solche Maßregel wäre geeignet, die Behörden erst recht gegen die Armenier aufzubringen und so den entgegengesetzten Erfolg herbeizuführen.
Wangenheim.
Seiner Exzellenz dem Herrn Reichskanzler.
27.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.[45]
Aleppo, den 20. April 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.