55.
Sechster Theil
Fünfte Rede
JĪVAKO
Das hab’ ich gehört. Zu einer Zeit weilte der Erhabene bei Rājagaham, im Mangohaine Jīvakos, des Hofarztes.[13]
Da nun begab sich Jīvako der Hofarzt zum Erhabenen hin, begrüßte den Erhabenen ehrerbietig und setzte sich seitwärts nieder. Seitwärts sitzend sprach nun Jīvako der Hofarzt also zum Erhabenen:
»Gehört hab’ ich solches, o Herr: ›Um des Asketen Gotamo willen rauben sie das Leben, und der Asket Gotamo nimmt wissentlich das eigens für ihn bereitete Fleisch an!‹ Die da solches, o Herr, gesagt haben, haben die wirklich, o Herr, des Erhabenen Worte gebraucht und den Erhabenen nicht mit Unrecht angeführt und der Lehre gemäß geredet, so dass sich kein entsprechender Folgesatz als ungehörig erweisen kann?«
{369}»Die da, Jīvako, solches gesagt haben: ›Um des Asketen Gotamo willen rauben sie das Leben, und der Asket Gotamo nimmt wissentlich das eigens für ihn bereitete Fleisch an‹, die haben nicht meine Worte gebraucht und haben mich also ohne Grund und mit Unrecht angeführt. Drei Fälle giebt es, Jīvako, wo ich sage, Fleisch ist nicht zu nehmen: besehn, gehört, vermuthet. Das sind, Jīvako, die drei Fälle, wo ich sage, Fleisch ist nicht zu nehmen. Drei Fälle giebt es, Jīvako, wo ich sage, Fleisch ist zu nehmen: unbesehn, ungehört, unvermuthet. Das sind, Jīvako, die drei Fälle, wo ich sage, Fleisch ist zu nehmen.
»Da lebt, Jīvako, ein Mönch in der Umgebung eines Dorfes oder einer Stadt. Liebevollen Gemüthes weilend strahlt er nach einer Richtung, dann nach einer zweiten, dann nach der dritten, dann nach der vierten, ebenso nach oben und nach unten: überall in allem sich wiedererkennend durchstrahlt er die ganze Welt mit liebevollem Gemüthe, mit weitem, tiefem, unbeschränktem, von Grimm und Groll geklärtem. Und es sucht ihn ein Hausvater auf, oder der Sohn eines Hausvaters, und bittet ihn, am nächsten Tage bei ihm zu speisen. Mag eben der Mönch es, Jīvako, annehmen, so sagt er zu. Und am nächsten Morgen, zeitig gerüstet, nimmt er Mantel und Schaale und begiebt sich dorthin wo jener Hausvater, oder Sohn eines Hausvaters, wohnt. Dort angekommen nimmt er auf dem dargebotenen Sitze Platz. Und es bedient ihn der Hausvater, oder Sohn eines Hausvaters, mit ausgewählter Almosenspeise. Da denkt er nicht: ›Schön, wahrlich, ist es von diesem Hausvater, oder Sohn eines Hausvaters, mich mit ausgewählter Almosenspeise zu bewirthen: ach wenn mich doch dieser Hausvater, oder Sohn eines Hausvaters, auch fernerhin mit ebensolcher ausgewählter Almosenspeise bewirthen möchte!‹: also etwa denkt er nicht. Er nimmt diese Almosenbissen unverlockt, unverblendet, nicht hingerissen, das Elend sehend, der Entrinnung eingedenk, ein. Was meinst du wohl, Hausvater: hat etwa da der Mönch bei dieser Gelegenheit eigene Verletzung im Sinne, oder hat er anderer Verletzung im Sinne, oder hat er beider Verletzung im Sinne?«