[8] Zu dieser Weihe des Hauses cf. den Spruch Ṛgvedas VIII. 17. 14.
[9] Lies mit dem siam. Texte santharāpetvā.
[10] Obiger Spruch findet sich, wie TRENCKNER bemerkt hat, auch in den anderen drei Sammlungen, und zwar im Dīghanikāyo Mitte der dritten und besonders Ende der 27. Rede, im Aṉguttaranikāyo XI., 1., Ende, im Saṃyuttakanikāyo XXI., 11., v. 1., und VI, 2., 1. Ja BÜHLER ist einem analogen Worte Sanaṉkumāros sogar im Mahābhāratam begegnet: worauf RHYS DAVIDS in seiner Uebersetzung des Dīghanikāyo, vol. I. p. 121, hingewiesen hat. Eine wichtige, wörtliche Parallele bietet die Bṛhadāraṇyakopaniṣat I., 4., 23: kṣatrāt paraṃ nāsti.
Vergl. auch die 37. Rede, im 1. Bande.
Die bekannte Gegenbehauptung der Priester wird in der 84., 93. und 98. Rede erörtert.
[11] Lies mit den barm. und siam. Texten oropeyya, von √ruh+ava.
[12] Potaliyo ist Halbasket gewesen, wie etwa Keṇiyo in der 92. Rede: nach der Smṛti zu den kuṭīcakās gehörig, die sich noch einen gewissen Besitz, und sei es auch nur eine Hütte, erlauben.
[13] komārabhacco, kaumārabhṛtyas, ist wohl insbesondere der Titel des Arztes im rājorodho. Der Kommentar, d. i. Vinayapiṭakam vol. I. p. 269, trägt, wie gewöhnlich, Legenden vor.
[14] Die Schlussfolgerung dieser Rede ist bei Manus V, 51 in den Spruch zusammengefaßt: