Abb. 53. Hochzeit auf Fidschi.

Die drei Personen in der Mitte sind der Häuptling von Rewa, die Prinzessin von Bau und der große Häuptling derselben Insel. Alle sind in die zeremoniellen Gewänder aus zahlreichen Lagen Rindenstoff gekleidet, die unzähligemal um den Körper gewunden sind.

Über das Eheleben ist wenig zu sagen, da die Inselbewohner, wenigstens dem Namen nach, sich zum Christentum bekennen; die Behörden oder die Missionare schließen den Ehebund. Das wichtigste davon betrifft das eigentümliche Verwandtschaftsverhältnis der sich Heiratenden. Der Sitte gemäß ist die richtige Frau für einen Mann die Tochter seines Onkels mütterlicherseits oder seiner Tante väterlicherseits; sie kommt nämlich bereits als seine Frau zur Welt, und wenn er sie auch wirklich nicht heiratet, so stehen ihre Verwandten zu ihm doch in einem solchen Verhältnis, als wäre sie wirklich seine Gattin. Gehen die beiden jungen Leute eine andere Heirat ein, so gelten ihre beiderseitigen Kinder als Geschwister, die unter sich nicht heiraten dürfen. Anderseits ist einem Mann unter keinen Umständen erlaubt, die Tochter seines Onkels väterlicherseits oder die seiner Tante mütterlicherseits zu ehelichen, ebensowenig wie er seine eigene Schwester heiraten darf; denn vom einheimischen Standpunkte aus sind sie ja in der Tat seine Schwestern. Die Beziehungen zwischen einem Mann und seiner natürlichen Frau, wenn dieses Wesen, das ihm die Sitte vorschreibt, so genannt werden darf, waren in den früheren Tagen der Polygamie so enge, daß ein Mann nicht nur eine von mehreren Schwestern nehmen konnte, sondern alle nehmen mußte; starb er, dann waren seine Frauen verpflichtet, Bräute seines Bruders zu werden. So fest ist diese alte Anschauung im Volke eingewurzelt, daß heutzutage, obgleich Wahlfreiheit in der Auswahl der Gatten herrscht, doch noch dreißig Prozent der Heiraten zwischen Personen geschlossen werden, die in dem besprochenen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Neben dieser Gewohnheit ist als einzig überlebender Zug alter Hochzeitsgebräuche nur noch das eigentliche Fest übrig geblieben, das mit großem Prunk, entsprechend dem Range der sich Heiratenden, gefeiert wird. Handelt es sich um einen Häuptling, dann geht alles auf sehr großem Fuße vor sich, und manche der alten Zeremonien leben dann wieder auf. Dies geschah noch bei der Hochzeit eines Häuptlings von Rewa mit einer Prinzessin von Bau. Die Hauptpersonen waren mit Rindentuch in zahlreichen Schichten umwickelt, wie es ihrem Range zukam. Gelage und Tanz dauerten tagelang, und Berge von Schweinen und Schildkröten wurden verzehrt. Eine Menge Besitztum wurde von der Bevölkerung als Hochzeitsgabe beigesteuert, alles aber mußte ihr wieder zurückgegeben oder gegen Geschenke höheren Wertes eingetauscht werden. Auch die Zeremonie der Reinigung der Braut von dem Tabu, das durch die Ehe über sie ausgesprochen war, wurde ausgeführt. Am dritten Tage wurde nämlich ein neuerbautes Kanu zum Hause des Bräutigams geschafft, die Braut mit ihrem Gefolge nahm darin Platz und wurde zum Fluß getragen ([Abb. 59]). Das Kanu wurde hier ins Wasser gelassen und schnell stromabwärts gerudert, während die bewundernde Menge am Ufer sich niederwarf. Dadurch wurde die Reinigung vollzogen. Ihren Einzug in das häusliche Leben bekundete die Braut dadurch, daß sie mit ihrem auserwählten Lebensgefährten fischen ging.

Phot. Mansell & Co.

Abb. 54. Fidschiinsulanerin

mit einem Rocke aus Rindenstoff, Keule und Fächer.

Aus: Kraemer, Samoainseln.

Abb. 55. Religiöse Zeremonie der Beschneidung auf Fidschi.