Abb. 73. Mafulumädchen.

Der Gürtel, aus Rohrstöckchen geschlungen, wird bei knapper Nahrung oder in der Fastenzeit straffer angezogen, um das Hungergefühl zu mildern.

Phot. Underwood & Underwood.

Abb. 74. Pfahlbauten der Eingeborenen auf Neuguinea.

Die Nabelschnur wird, wie es sonst meistens üblich ist, abgeschnitten. Die Papua von Kaiser-Wilhelms-Land bewahren sie auf, bis das Kind zu gehen anfängt, denn sie fürchten, daß mit ihr Mißbrauch getrieben und dem Kinde dadurch geschadet werden könnte; nach Ablauf dieser Zeit ist ihre Furcht geschwunden und der Nabelschnurrest wird dann fortgeworfen. Auf Holländisch-Neuguinea wird beim Abfall der Nabelschnur ein ähnliches Fest wie bei der Geburt gefeiert. In Doreh bestand früher die Sitte, daß man sie an einem Baum aufhing, wenn der Vater von einer längeren Reise zurückerwartet wurde, damit er sogleich daraus ersehe, ob das inzwischen geborene Kind noch lebe oder schon gestorben sei; hing sie an einem trocknen Ast, dann war das Kind tot. — Eine in Neukaledonien übliche Kinderwiege zeigt die [Abbildung 85].

Anklänge an das Männerkindbett (Couvade), das ist das Zubettliegen des Vaters als Kranker, und verwandte Gebräuche sollen sich vereinzelt, so zum Beispiel auf den Salomonen, finden. Auf ganz Melanesien herrscht dagegen die Sitte, daß der Vater sowohl vor wie nach der Geburt, und zwar letzteres in ausgedehnterem Umfange als seine Frau, eine Zeitlang sich bestimmten Verboten zu unterziehen hat. Vielfach muß er sich solcher Nahrung enthalten, die dem Kinde schaden könnte. Auf den Neuhebriden und anderen Inseln muß er es manchmal unterlassen, schwere Gegenstände zu heben, auf einen Baum zu klettern, irgend eine schwere Arbeit zu verrichten oder auf die See hinauszufahren, alles aus Furcht, es könnte dem Kinde Schaden bringen. Auf Britisch-Neuguinea muß der Vater längere Zeit im Versammlungshaus leben, in Suau ist ihm sogar jeglicher Verkehr mit der Familie untersagt; er sieht Frau und Kind erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, während der er auch fasten muß. Bei den Monumbopapua (Deutsch-Neuguinea) muß er noch andere Vorschriften beachten: er darf sich nur an dem Feuer seines eigenen Hauses, niemals an einem fremden, seinen Tabak anzünden und nur mit jenem kochen, daher es niemals ausgehen lassen; er darf alles Geröstete, ferner das Fleisch vom Dorfschwein, alles Fischfleisch und sämtliche Speisen, die einem kürzlich Verstorbenen gehörten, nicht essen. — Für die junge Mutter bestehen solche Tabu nur in beschränktem Maße. So muß sie ihren Tabak während einer gewissen Zeit anstatt mit den Fingern, wie sonst üblich, mit einem gespaltenen Stäbchen halten. Auf Andei darf sie bei einem etwaigen Besuche ihres Gatten, was aber nicht gern gesehen wird, nicht die Treppe ins Haus hinaufgehen, sondern muß auf einem Balken, der nur wenige und ganz flache Einkerbungen trägt, hinaufklettern, im anderen Falle würde sie den Hausinsassen Unglück bringen.

Phot. F. Clauser.