Landesverein Sächsischer Heimatschutz
Satzung
I. Zweck und Organisation
§ 1.
Name, Zweck und Sitz des Vereins.
Der Landesverein »Sächsischer Heimatschutz« bezweckt, die sächsische Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlich gewordenen Eigenart zu schützen, Neuentstehendes im Sinne dieser Eigenart zu beeinflussen, sowie das Bau- und Wohnungswesen zu fördern.
Sein Arbeitsgebiet umfaßt namentlich:
a) Pflege der überlieferten ländlichen und bürgerlichen Bauweise, Beratung für Bauten und Anlagen aller Art, Maßnahmen gegen die Verunstaltung von Stadt und Land, sowie die Erstattung von Gutachten über alle diese Fragen;
b) Pflege der Volkskunde und Volkskunst;
c) Schutz der landschaftlichen Natur, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt, sowie der geologischen Eigentümlichkeiten des Landes.
Entsprechend diesen Aufgaben des Vereins bestehen drei Hauptgruppen unter je einem besonderen Leiter, nämlich: