Als aber die Abgeordneten und Rabbiner aus allen Departementern, worin Juden wohnen, beisammen waren, liess bald der Kaiser ihnen gewisse Fragen vorlegen, die sie sollten bewegen in ihrem Herzen und beantworten nach dem Gesetz, und war daraus zu sehen, es sei die Rede nicht vom Fortschicken, sondern vom Dableiben und von einer festen Verbindung der Juden mit den andern Bürgern in Frankreich und in dem Königreich Italien. Denn alle diese Fragen gingen darauf hinaus, ob ein Jude das Land, worin er lebt, nach seinem Glauben könne ansehen und liebem als sein Vaterland und die andern Bürger desselben als seine Mitbürger und die bürgerlichen Gesetze desselben halten.
Das war nun fast spitzig, und wie es anfänglich schien, war nicht gut sagen: Ja, und war nicht gut sagen: Nein.
Allein die Abgeordneten sagen, dass der Geist der göttlichen
Weisheit erleuchtet habe ihre Gemüter, und sie erteilten eine
Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers.
Darum formierte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten Wunder unsrer Zeit, den Grossen Sanhedrin. Denn der Grosse Sanhedrin ist nicht ein grosser Jude zu Paris wie der Riese Goliath, so aber ein Philister war, sondern—Sanhedrin, das wird verdolmetscht: eine Versammlung, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt der Hohe Rat zu Jerusalem, so bestand aus 71 Ratsherren, die wurden für die verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und wie diese das Gesetz erklärten, so war es recht und musste gelten in ganz Israel.
Einen solchen Rat setzten die Abgeordneten der Judenschaft wieder ein und sagen, es sei seit 1500 Jahren kein Grosser Sanhedrin gewesen als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon. Dies ist der Inhalt der Gesetze, die der Grosse Sanhedrin aussprach zu Paris im Jahr 5567 nach Erschaffung der Welt im Monat Adar desselbigen Jahres, am 22sten Tag des Monats:
1. Die jüdische Ehe soll bestehen aus einem Manne und einer Frau. Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben als eine Frau.
2. Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sei dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sei nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst.
3. Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sei dann, dass die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen Trauschein haben.
Aber ein Jude darf eine Christentochter heiraten und ein Christ eine jüdische Tochter. Solches hat nichts zu sagen.
4. Denn der Grosse Sanhedrin erkennt, die Christen und die Juden seien Brüder, weil sie Einen Gott anbeten, der die Erde und den Himmel erschaffen hat, und befiehlt daher, der Israelite soll mit dem Franzosen und Italiener und mit den Untertanen jedes Landes, in welchem sie wohnen, so leben als mit Brüdern und Mitbürgern, wenn sie denselben einigen Gott anerkennen und verehren.