Zu den Seiten des Altars stehen auf besonderen Säulen die vortrefflich gearbeiteten Statuen zweier Personen, in welchen Coronaeus den König Christian II. und dessen Gemahlin Isabella hat sehen wollen, welche beim Besuche des Ortes im Jahre 1523 den Altar bewundernd angeschaut hätten und so vom Künstler nach dem Leben abgebildet wären[162]. Andere haben die Freifiguren für den Herzog Friedrich, welcher in enger Beziehung zu der Bordesholmer Kirche und deren Ausschmückung gestanden, und dessen am 3. Mai 1514 gestorbene Gemahlin Anna von Brandenburg halten wollen, welche von Brüggemann als Wächter und Patrone seines Werkes dargestellt seien. Dem aber ist entgegenzuhalten, daß deren Kenotaph, von welchem Haupt Band I, 528 die Köpfe wiedergegeben hat, dieselben ganz anders zeigt. Die neuere Forschung (Sach, Hans Brüggemann und seine Werke, 1895, 50) hat sie als Augustus und Sibylle gedeutet.

Fig. 1.
St. Georg mit dem Drachen.

Neben dem Bordesholmer Altar sind nur noch drei Werke vorhanden, deren Urheberschaft mit größerer oder geringerer Sicherheit Brüggemann zugesprochen wird. Innere sowohl wie äußere Gründe zwingen uns, wie Matthaei Seite 160–162 des Längeren ausführt, den kleinen, die Laute spielenden Engel aus unbemaltem Eichenholz im Berliner Museum als eine Arbeit Brüggemanns anzusehen. Neben anderen für Brüggemanns Art charakteristischen Merkmalen zeigt dieses Werk auch die dem Meister eigentümliche Übertreibung der leidenschaftlichen Gebärde. Dieser Engel kam im Jahre 1846 aus der Sammlung des Schleswiger Mechanikers Jürgensen in das Berliner Museum und ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Überrest von dem von Brüggemann 1520 gefertigten Sakramentshaus in der Husumer Kirche.

Wenn auch nicht mit voller Bestimmtheit, so doch mit großer Wahrscheinlichkeit schreibt Matthaei auch den Ritter St. Georg mit dem Drachen im Kopenhagener Nationalmuseum unserem Meister zu[163]. Dieses Werk wird bald nach dem Bordesholmer Altar gearbeitet sein. Es ist in Figur 1 wiedergegeben[164]. Die in etwa ⅔ Lebensgröße gehaltene Gruppe stellt nicht, wie sonst im Allgemeinen üblich, den Kampf des christlichen Ritters mit dem Drachen dar, sondern, wie Matthaei richtig erkannt hat, den Triumph des siegreichen Streiters über das überwundene und bereits im Todeskampf zuckende Ungeheuer. Die inneren Gründe für die Annahme des Werkes als Brüggemannscher Arbeit sind nicht so zwingend wie beim Berliner Engel, doch werden dieselben durch äußere Gründe wesentlich unterstützt[165].

Nach Haupt will man auch die in der Bordesholmer Kirche bewahrte, ⅔ lebensgroße, um 1846 bemalte Gestalt des heiligen Augustinus in einem neuen Schrein Brüggemann zuschreiben. Nach seiner Annahme ist dieselbe um 1510 angefertigt. Sie ist im I. Bande der Kunstdenkmäler S. 524 wiedergegeben. Vgl. auch Matthaei, Schnitzaltäre 111, 122 u. 133.

Und nun noch einige Worte über die Werke, die Brüggemann sonst noch geschaffen haben soll! Heinrich Rantzau berichtet an zwei Stellen seiner Cimbrischen Landesbeschreibung[166], daß unser Meister außer anderen tüchtigen Kunstwerken neben dem Bordesholmer auch den Segeberger Altaraufsatz geschaffen habe. Wie aber Matthaei, dessen hohes Verdienst es ist, als der Erste dem Segeberger Altar eine richtige Würdigung geschenkt und vor allen Dingen mit unklaren Ansichten, die sich bei einer Autopsie beider Werke als unhaltbar herausstellten, aufgeräumt zu haben, nachweist, ist es unmöglich, daß zwei so grundverschiedene Werke auf ein und denselben Meister zurückgeführt werden können. Die Kriterien für Brüggemanns Art, welche er am Schluß seiner Besprechung des Bordesholmer Werkes zusammengestellt hat, treffen für den Segeberger Altar nicht zu. Vor allem hat derselbe nichts von der gewaltigen Kraft der Charakteristik, die sich in Brüggemanns stämmigen, gravitätischen Gestalten offenbart[167].

Wie Coronaeus berichtet, befand sich in Husum auch ein von Brüggemann gearbeitetes Sakramentshaus. »Idem artifex ciborium majus quod Husumi est, eiusque socius minister altare, quod Bruggae exstat, struxit.« Dieses Ciborium majus hatte (siehe Matthaei S. 161) nach dem Kircheninventar vom Jahre 1763 die Gestalt einer hohen Pyramide und enthielt »drinnen« ein älteres Marienbild. »Dieses besonders künstlich verfertigte Sakramentshaus ist eine Arbeit des Husumer Einwohners Meister Hans Brüggemann. Darauf befindet sich die Jahreszahl 1520« (siehe auch oben).