[37] Die Rechnung umfaßt zwei Folioblätter, die zweimal zusammengelegt sind und die gleichzeitige Aufschrift tragen: »Was auf den hafen vnd buchsenschießen, anno 1489 gehalten, gegangen ist«. Die Aufzeichnungen selbst rühren von einer anderen Hand her und lauten, unter Hinzufügung der nötigsten Interpunktion, wie folgt:

[38] Chronik-Handschrift 18024 der Bibliothek des germanischen Museums Bl. 468.

[39] Vgl. Will, Bibl. nor. VII, 975.

[40] Vgl. Jahrgang 1900 dieser Zeitschrift S. 112.

[41] Auch der Annalist Müllner berichtet über das Schießen, wie über den Glückshafen, doch insbesondere über den letzteren nicht annähernd mit der Ausführlichkeit, wie unsere Chronik. Auf Abweichungen seiner Schilderung von der hier vorliegenden wird gelegentlich hinzuweisen sein.

[42] Geflender = geflinder, geflünder: Flitterwerk. Vgl. Schmeller, Bayerisches Wörterbuch I, 793. — Müllner hat dafür: »Gehäng von grünem laubwerck und flinder«.

[43] Müllner sagt dafür Segel.

[44] Müllner hat an dieser Stelle den Zusatz: »Der rath hat zur besten angab 100 goldgulden frei bevor geben, auch sind die andern gaben eitel goldgulden gewesen, die der rath insonderheit darzu münzen lassen, und stehet darauf auf einer seite der stadt wappen, auf der andern seite die jahrzahl und dabei dieser reimen:

Auf dem schießen in diesem jahr