Aus den neunzig Jahren, die zwischen jenem ersten und diesem großen Nürnberger Glückshafen liegen, findet sich kaum eine ausführlichere Notiz über einen »zu Nürnberg ausgegangenen Hafen« — um in der Sprache des 16. Jahrhunderts zu reden —, wenn freilich auch zu vermuten ist, daß kleinere Veranstaltungen dieser Art gelegentlich mit den häufig abgehaltenen Armbrust-, Büchsen- und sonstigen Schießen verbunden gewesen sein mögen. So verzeichnen die Chroniken zu dem großen Armbrustschießen des Jahres 1561 außer anderen nebenher gehenden Lustbarkeiten auch ein »Silber- und Zinnspielen«, womit wohl gleichfalls eine Art Glücksspiel um allerlei Silber- und Zinngeschirr gemeint ist, das aber ohne Zweifel rein privater Natur war[38]. Eine vom Rat der Stadt selbst unterstützte oder doch begünstigte größere Lotterie, wie sie etwa 1501 anläßlich eines Stahl- und Büchsenschießens zu Köln stattfand oder wie es der bekannte Rostocker Glückshafen des Eler Lange vom Jahre 1518 war, hat in Nürnberg, wie es scheint, vor 1579 nicht wieder stattgefunden. Von jenen Veranstaltungen zu Köln und Rostock wissen wir vor allem durch die erhaltenen gedruckten Anschlagzettel, von denen sich ein Exemplar des Kölner Einblattdrucks im Kupferstichkabinet des Germanischen Museums (H. B. 631), das einzige noch vorhandene Exemplar des Rostocker Blattes in der Universitätsbibliothek zu Rostock befindet. Dieses ist in Hirths Kulturgeschichtlichem Bilderbuch I, 16 in halber Originalgröße reproduziert und da es einen Holzschnitt bietet, auf dem unter anderm der Vorgang der Ziehung, wie er sich nach den uns erhaltenen Nachrichten in ganz ähnlicher Weise auch in Nürnberg abzuspielen pflegte, anschaulich dargestellt ist, so haben wir diesen Teil des Holzschnittes unter nochmaliger Reduzierung des Maßstabes nach Hirth in unserer Figur 2 wiedergegeben. Figur 1, an der Spitze dieses Aufsatzes, ist dem Kölner Blatte entnommen. Sie zeigt einen Knaben, der, zwischen den beiden großen, mit dem Kölner Wappen geschmückten »Häfen« sitzend, gleichzeitig je einen der mit den Namen versehenen Zettel und eines der Loose daraus hervorholt.

Fig. 2. Der Rostocker Glückshafen von 1518 (nach Hirth, Kulturgeschichtliches Bilderbuch I, 16).

Auch von dem großen Nürnberger Glückshafen des Jahres 1579 haben sich solche Anschlagzettel oder Postenbriefe, wie das 16. Jahrhundert dergleichen Plakate wohl zu benennen pflegte, erhalten. Ein unausgefüllt gebliebenes und also nicht abgesandtes Exemplar davon besitzt das Kupferstichkabinet des Germanischen Museums (H. B. 13572), ein anderes, das die »Schützenmeister vnd gemeinen Schießgesellen« zu Nürnberg, von denen das ganze Ausschreiben ausging, »den gestrengen, edeln, ernuesten, frommen, fürsichtigen, ersamen, weysen vnd achtbaren Schützenmeistern vnd gemeinen Gesellschaft des Armbrust und Stahelenpogenschiessens zu Beern« (Bern) übersandten, befindet sich jetzt in der Nürnberger Stadtbibliothek, wohin es mit der Will’sehen Büchersammlung kam[39].

Die Nürnberger »fügen« darin den Bernern »dienst vnd freundtlich zuuernemen, Als die Fürsichtigen, Ersamen vnd Weisen Herren Burgermeister vnd Rathe der Fürstlichen Stat München, im verschienen 1577. Jar, nach endung des daselbst gehaltenen schiessens, etlichen vnserer Gesellschafft verwandten Stahelschützen, so dem selben schiessen beygewohnt, den Krantz verehren vnd auffsetzen lassen, welchen sie der gepür nach, gutwillig vnd freundlich angenommen, vnd denselben zu jrer anheimskunfft, den Ernuesten, Fürsichtigen, Erbern vnd Weisen Herrn Burgermaistern vnd Rathe diser Stat Nürmberg, vnsern günstigen gepietenden lieben Herrn vnd Oberkeit, neben vntertheniger gepürender Relation vberantwort. Wiewol sich nun jre Erberkeiten erinnert, vnd sonst one das vor augen ist, welcher gestalt es der beschwerlichen leufft halben, in der Christenheit geschaffen, derwegen aller hand bedencken einfallen möchten, zu disem mahl bey den jren dergleichen kurtzweilen anrichten zu lassen. Dieweyl es aber an dem, das die Schiessen, nit allein vmb sonderer kurtzweil, sondern aller hand billich zulässigen vbungen wegen, vnd zuuorderst darumben angesehen werden, damit freundliche vertrewliche Correspondentien, guter will, vnd nachbarschafft zwischen allerley Stenden vnd Benachbarten gepflantzt vnd erhalten, damit auch der obangezogen verehrte vnd presentierte Krantz nit verligen bleiben, sondern also grunend, zu fortsetzung diser vertrewlichen Gesellschafft, bey andern ehrliebenden Communen gleicher gestalt auch vnter gebracht werden möge, So hat demnach oberngeachter ein Erber Rathe vnsere Herrn vnd Oberkeit, so wol für sich selbst, als auff vnterthenigs erinnern vnd ersuchen gemeiner Gesellschafft des Stahelschiessens allhie, günstiglich zugelassen vnd bewilligt, auff nechstkünfftigen Sanct Jacobstag, den 25. des Monats Julij, ein frey, freundlich, gemein Gesellenschiessen mit dem Armbrust oder Stäheln pogen zu halten, zu welchem ein Erber Rathe, vnsere Herrn obgemelt, ein Hundert Reinischer Goldgulden, frey beuor geben wöllen, welche hundert gulden in Gold, auch das erste vnd beste gewinnet sein vnd bleiben.«

Es folgen nun die weiteren Bestimmungen über die übrigen Gewinne, das Leggeld, die Schießordnung u. s. f, und sodann im zweiten Teil des Sendschreibens die Mitteilung über den Glückshafen, der mit dem Schießen verbunden sein soll. Diese lautet:

»NAch dem vns auch obgedachter ein Erber Rathe vnsere Herrn, vergönt vnd erlaubt, bey vnd neben disem Schiessen, so wol von gemeiner Gesellschafft der Stahelnschützen, als anderer beywohnenden hieigen vnd frembden personen wegen, einen Glückshafen zu machen vnd auffzurichten, Also soll dasselbig, vermittelst sonderbarer darzu verordenter Erberer vertrauter personen vnd Amptleuth, so darüber gelobt vnd geschworen sein sollen, damit es inn allem auffrichtig und erberlich zugehe, vnd einem jeden, weß Stands er sey, gleichs vnd billichs widerfaren möge, angestellet, vnnd dermassen angerichtet vnd versehen werden, auff das derselbig Hafen, auf S. Bartolmestag, den 24. Augusti, nechst nach dem gehaltenen Schiessen, auffgethan, die zetel öffentlich vnd ordenlich verlesen, vnd einem jedwedern oder seinem beuelchhaber, was jme das glück gönnen vnd bescheren wirdet, getrewlich vnd auffrichtig zugestelt vnd vberantwort werde, on alles geferde. Wer nun lieb vnd lust hat in solchen Glückhafen zu legen, dem soll es frey zugelassen sein, vnd damit nachuolgender gestalt gehalten werden. Nemlich soll man auff einen jeden namen vnd zettel sechs kreutzer einlegen, vnd welcher ein gulden, das ist 60 kreutzer einlegt, der soll jedesmals einen namen zum besten vnd also eilff zettel vnd namen haben, die auch mit fleiß auffgezeichent vnd eingeschriben werden, Es soll auch ein jeder, der für sich oder andere einlegen wirdet, seinen namen darzu schreiben lassen, damit man wissen für welchen, oder wer für jne eingelegt habe, vnd dem oder denselben, beuorab frembden personen, so ein Gab gewinnen würden, dieselbig zuordnen möge. Vnd solle in disem Hafen, ein silbern verguldt Trinckgeschirr oder Kleinot, auch hundert gulden inn Reinischem gold werth, die erste vnd beste Gab sein, die andern Gaben vnd Kleinoth aber, sollen nachuolgenden Tax haben, nemlich 90. 80. 70. 60. 50. 45. 35. 30. 28. 27. 26. 25. 24. 23. 22. 21. 20. 19. 18. 17. 16. 15. 14. 13. 12. 11. 11. 10. 10. 10. 9. 9. 9. 8. 8. 8. 8. 7. 7. 7. 7. 6. 6. 6. 6. 5. 5. 5. 5. 4. 4. 4. 4. 4. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 2. 2. 2. 2. 2. 2. gulden im Müntz. Darneben soll der erste namen oder zettel, so auß dem Hafen kombt, vnd sonst kein Gab gewint, zwen gulden, vnd der ander ein gulden, Jtem der nechst namen vor dem Besten zwen gulden, deßgleichen der nechst namen nach dem Besten, auch zwen gulden, Und wann die Gewinneter alle herauß sind, so soll der nechst namen nach der letzten gab einen gulden haben. Welcher auch die mehresten namen vnd zettel in disem Glückhafen haben vnd einlegen wirdet, der soll, vber das jme das glück geben möchte, ein Silbergeschirr oder Kleinot für 15 gulden, alles zu 60 kreutzer gerechnet, darzu haben.«

Mit der Bitte, sich an den geplanten Lustbarkeiten recht zahlreich zu beteiligen und auch die »guten ehrlichen Gesellen« der umliegenden Ortschaften, denen man nicht besonders Mitteilung machen könne, von dem Vorhaben in Kenntnis zu setzen und zur Beteiligung aufzufordern, schließt die Einladung. »Geben vnter der Ehrnuesten vnd Weisen Herrn Bartelme Bömers vnd Clementen Volckhamers, beider des kleinern Raths allhie zu Nürmberg Jnnsigeln, die sie auff vnser fleissige bitt fürgetruckt haben, Welches wir, die jetzt benanten Sigler, also geschehen sein, bekennen, Montag den 30. Monatstag Martij, Nach Christi vnsers lieben Herren geburt, im 1579. Jare.«

Den beiden Siegeln sind noch die üblichen den Text ergänzenden Angaben über die zur Verwendung kommende Schießscheibe und die Entfernung derselben von dem Standort (»Ansitz«) der Schützen in graphischer Darstellung, sowie über das für die Bolzen vorgeschriebene Kaliber hinzugefügt.

Dieses ganze, soeben besprochene Dokument nun findet eine willkommene Ergänzung durch chronikalische Nachrichten, die uns über Anrichtung und Verlauf des Schießens sowohl wie auch des Glückshafens vom Jahre 1579 überliefert sind. So berichtet darüber in ausführlicher Weise auch die Chronik-Handschrift Nr. 18025 der Bibliothek des Germanischen Museums, die ich schon früher gelegentlich als auf gleichzeitigen Notizen beruhend und relativ zuverlässig charakterisiert habe[40], und eben die Veröffentlichung dieses Berichtes, der in vielfacher Beziehung unser Interesse zu erregen geeignet ist, ist der eigentliche Zweck der vorliegenden Arbeit[41]. Ich stelle dabei wiederum die kürzere Beschreibung des Kränzleinschießens, die uns das Lokal auch für die Veranstaltung des Glückshafens kennen lehrt, für die Abhaltung solcher Volksfeste im 16. Jahrhundert manchen kulturgeschichtlich interessanten Zug bietet und auch für die Kenntnis alter reichsstädtischer Festdekoration nicht ganz wertlos ist, der längeren Beschreibung des Glückshafens selbst, die teilweise ohne Zweifel auf offiziellen Aufzeichnungen beruht, voran. Da in dem Glückshafen ausschließlich Erzeugnisse der Goldschmiedekunst, darunter vermutlich viele Meisterstücke, für die man sonst keinen Absatz hatte, zur Verlosung kamen, so ist insbesondere das Verzeichnis der »Gewinneter« für diesen Zweig des Kunsthandwerks von Interesse. Freilich läßt sich bei dem heutigen Stande der Realienforschung, die in der deutschen Altertumskunde hinter ihrer Schwester, der Sprachforschung, weit zurückgeblieben ist, nicht in jedem Falle mit Sicherheit sagen, was man sich unter den aufgezählten Gegenständen zu denken hat. Aber gerade zur Klärung solcher Fragen ist die Bekanntgabe derartiger Verzeichnisse, wie nicht minder die Veröffentlichung älterer Inventare gewiß von Nutzen. Ebenso dürfte hin und wieder auch die Sprachforschung und — hinsichtlich der den Namen der Teilnehmer von diesen mehrfach hinzugefügten volkstümlichen Sprüche — selbst die Litteraturgeschichte bei der Publikation ihre Rechnung finden.