Nº 2.

Februar.


Wissenschaftliche Mittheilungen.

Markgraf Friedrich’s von Brandenburg Besuch der Stadt Nürnberg im Jahr 1496.

Der Abschluß des am 6. Jan. 1496 zu Ansbach zu Stande gekommenen und nach Dietrich von Harras, der auf’s thätigste dazu beigetragen hatte, benannten Vertrags erfüllte die Stadt Nürnberg mit der größten Freude. Man glaubte — und nach dem Wortlaut der Urkunde war man zu dem Glauben vollkommen berechtigt — der langjährige Hader mit dem Markgrafen, der bis auf mehr denn hundert Jahre zurückgieng und der Stadt den schweren Krieg von 1449/50 zugezogen hatte, sei nun für immer geschlichtet und der Ausgleichung mit dem Fürsten müsse ein besseres Verhältniß zu dem Adel von selbst nachfolgen. Am Dienstag 12. Jan. wurde in einem großen, wohlversammelten Rath beschlossen, „Markgraf Friedrich’s Gemahlin, Sophia, König Kasimir’s von Polen Tochter, mit einem silbernen vergoldeten Trinkgefäß von 120 fl. Werth und mit 200 fl. zu einem „Ingraisch“ darin zu verehren, der Fürstin auch anzuzeigen, ein erbarer Rath sei wohl berichtet, daß Ihre Gnade zu der Berichtigung zwischen ihrem Herrn und Gemahl an einem und der Stadt Nürnberg am andern Theil eine emsige, fleißige und gnädige Beförderin gewesen sei, ihr dafür fleißigen Dank zu sagen, und Ihre Gnade herein in die Stadt zu kommen unterthäniglich und fleißig zu laden und zu bitten.“ Hiemit wurden Paulus Volckamer und Niklas Groland beauftragt. Zugleich wurde beschlossen, Herrn Dietrichen von Harras, als den „Untertheidinger“ zwischen dem Markgrafen und der Stadt, für seine gehabte „Mühe, Fleiß und Zehrung“ mit 1000 fl. zu verehren. In besonderer Botschaft wurde Ulman Stromer zu den drei bayerischen Fürsten, Georg zu Landshut, Albrecht und Wolfgang Gebrüder zu München, zu Erzbischof Berthold von Mainz und zu Eberhard Herzog von Württemberg und Teck abgesendet, um ihnen die frohe Kunde, man sei mit dem Markgrafen berichtet, zu hinterbringen. Bei den zwei letztgenannten Fürsten solle er namentlich erwähnen, wie Dietrich von Harras auf Credenzbrief seines Herrn, Herzog Albrecht’s von Sachsen, in dieser Sache thätig gewesen sei. Sogar das Siegel des Amtsgeheimnisses wurde gelöst, und weil in der Gemeinde die Rede gieng, der Rath habe sich diesen Vertrag viele Tausend Gulden kosten lassen, wurde Luftung (Erlaubniß) gegeben, daß jeder sagen möge, wie die Beilegung der Irrungen beider Städte, Windsheim und Nürnberg, mit dem Markgrafen nicht über 6000 fl. zu stehen komme. Auch in andern Gewährungen zeigte sich die freudige Stimmung des Raths. König Max hatte ein Darlehen von 10,000 fl. begehrt, worauf einzugehen man aus guten Gründen wenig geneigt war; doch erklärte man sich dahin, ihm zu den 4500, die er bereits der Stadt schuldig war, gegen Versicherung des Zolls von Engelhardszell noch 5500 zu leihen, so daß seine Schuld im Ganzen 10,000 fl. betrage. Den jungen Gesellen, die auf Donnerstag 14. Jan. ein Gestech vorgenommen hatten, sollten die Schranken aufgerichtet, auch Rathhaus und Stadtpfeifer zum nachfolgenden Tanze vergönnt, auch Herrn Dietrich von Harras Söhnen zum Gesellenstechen zwei Pferde geliehen werden. Und obgleich am vergangenen Samstag 9. Jan. der Rath mit großer Mehrheit beschlossen hatte, daß hinfür am Aschermittwoch keine Fastnacht mehr gehalten, weder den Wildenmännlein zu laufen und zu tanzen, noch eine Hölle zu verbrennen gestattet werden solle, indem das schon früher beschlossen und auch der Antrag einer Minderzahl, man möge den Wildenmännlein am Gailen Montag zu laufen gestatten, ebenfalls abgelehnt und Ulrich Grundherr und Niklas Groß gebeten worden waren, den Fleischhackern dieses zu sagen, so wurde doch an eben diesem Dienstag 12. Jan., da das Handwerk der Fleischhacker dem Rath so viele Beschwerden darüber, daß sie nur einen Tag Fastnacht mit dem Schembart haben sollten, vorlegte, das vorige Mehr geändert und beschlossen, am Gailenmontag die Wildenmännlein laufen zu lassen, doch sollen sie weder an diesem Tage, noch an der darauffolgenden Fastnacht eine Hölle haben und verbrennen, auch weder mit Lohefedern noch mit sonst etwas werfen; den Aschermittwoch aber sollten sie ganz feiern, d. h. sie sollten an demselben sich aller fastnachtlichen Lustbarkeiten ganz enthalten.

Vorher wurde nämlich die Lust noch am Mittwoch fortgesetzt, wie theilweise noch jetzt in Frankreich und in Italien am Carnevalone geschieht. Gegen die alle Sitte und Anständigkeit verletzende Ungebühr war schon seit 1468 vorgegangen, und damals war am 9. Jan. gegen die, welche unsaubere Schembarte mit großen Nasen trügen, eine Rüge nach den Gesetzen angeordnet und befohlen worden, wo sie auf der Gasse damit betreten würden, sie ihnen abzureißen. Es ist ein großer Irrthum, zu meinen, an den Unflätereien der Fastnachtspiele des Hanns Volz und Hanns Rosenplüt habe ein früheres Geschlecht, weil es einfacher, gesunder, natürlicher gewesen, seine unbefangene, harmlose Freude gehabt, ohne daran ein Aergerniß zu nehmen. Unflat ist ehedem eben so gut Unflat gewesen wie jetzt, und gerade eine gesunde Natur wird ihn stets als solchen betrachten. Im nächstverwichenen Jahre 1495 war eine Reihe von Verordnungen gegen Verletzung von äußerer Zucht und Erbarkeit gegeben worden, und die Anfangs dieses Jahrs 1496 erlassenen Beschränkungen der Fastnachtslust waren nur ganz nothwendige Folgen des gemachten Anlaufes zu Herstellung größerer Sittlichkeit. Aber die gegenwärtige allgemeine Freude stimmte die Gemüther wieder zu größerer Nachsicht, und so wurde auch am Dienstag 19. Jan. etlichen Gesellen [jungen Leuten] auf ihre Bitte ein Fastnachtspiel mit Reimen aufzuführen gestattet, jedoch, daß sie nicht Schembarte tragen noch rottenweise laufen sollten. Nachträglich wurde das Laufen des Schembarts auch am Aschermittwoch erlaubt.

Nun waren auch die beiden an die Frau Markgräfin gesendeten Herren des Raths wieder gekommen, ohne jedoch den Zweck ihrer Sendung völlig erreicht zu haben. Sie hatten die Fürstin allerdings in Ansbach getroffen, hatten auch die Geschenke überreicht, aber auf die Einladung, nach Nürnberg zu kommen, hatte die Fürstin erwidert, ohne ihren Herrn und Gemahl, der nicht daheim wäre, könne sie die Einladung nicht annehmen. Als dies am Donnerstag 21. Jan. im Rathe berichtet wurde, beschloß man, abermals eine Botschaft, und zwar dieselben Personen, Volkamer und Groland, abzuordnen und den Markgrafen selbst, seine Gemahlin mit sammt den jungen Fürsten und Fürstinnen einzuladen und unterthänig zu bitten, hereinzukommen. Auf diese Einladung schickte nun der Markgraf zwei seiner Räthe, Diepolt Spät und Conz von Zedwitz zu Liebenau, welche am Donnerstag 4. Febr. dem Rath die Zusage gaben, er werde auf Sonntag Estomihi (oder: vor Fastnacht) 14. Febr. hereinkommen, und es wurde beschlossen, außer der bereits geladenen Gemahlin und den jungen Herren und Fräulein auch die alte Frau Markgräfin zu Neustadt an der Aisch, Markgrafen und Kurfürsten Albrecht’s Wittwe, Anna von Sachsen, Markgrafen Joachim, Frauen Ameley, Markgrafen Friedrich’s Schwester, und auch die Fürstin von Württemberg, Herzog Eberhard’s Gemahlin, auch eine Tochter Markgrafen Albrecht’s, und damals auf Besuch zu Neustadt, zu laden. Es mußten nun auch sogleich Herbergen bestimmt werden, und zwar sollte der Markgraf selbst zu Peter Rieter (S. 808), seine Gemahlin sammt der jungen Herrschaft zu Lienhard von Ploben (S. 823), die alte Kurfürstin, Frau Ameley, des Markgrafen Schwester, und die von Württemberg zu Hannsen Thumer (S. 880) eingelagert werden. Darauf wurden Ulman Stromer, Marquard Mendel, Martin Geuder angewiesen, dafür zu sorgen, daß erbare Gesellen aufgebracht würden zum Stechen mit dem Fürsten, auch die Bahn und was dazu gehört, zuzurichten und zu bestellen. Ferner wurde ausdrücklich beschlossen, die vorgenannten Fürsten und Fürstinnen mit allem ihrem Hofgesind und wen sie sonst mit herbringen möchten, ganz kostenfrei zu halten, und alle Dinge für Küche, Keller und Kasten zu bestellen, wurden Ulrich Grundherr, Jakob Groland und Sebald Schürstab geordnet. Auch sollten Markgraf Friedrich’s Gemahlin, auch die jungen Fürsten und Frau Ameley bei der alten Markgräfin alle mit Kleinoden verehrt werden, und die Markgräfin, weil sie eines Königs Tochter sei, solle behandelt werden, wie ihrer Zeit Herzog Georgen zu Landshut Gemahlin, die polnische Königstochter Hedwig, und solle ein Kleinod bis zu 90 fl. Werth bekommen. Zu Oberküchenmeistern und „Superattendenten“, daß alle Dinge wohl geordnet seien, wurden gebeten Ulrich Haller, Sebald Schreyer und Endres von Watt. Den Einkauf von Wildpret, Geflügel, Hühnern, Kapaunen und dergleichen übertrug man dem Gabriel Gastelstorffer, Wirth auf der Trinkstuben, dem Scherl und der Zielerin (wahrscheinlich der Frau des Zielers im Schießgraben, der dort auch die Wirthschaft zu besorgen hatte, seit Oct. 1493 Franz Buchdrucker). Alles zum Tanz Erforderliche, Teppiche, Bänke u. s. w. sollten Anton Tetzel, Georg Holzschuher, Conz Imhof und Hanns Rumel bestellen. Georg Kötzel wurde gebeten, zu Ehren der Herrschaft die jungen Gesellen in den „Maruschko“ Tanz (wahrscheinlich Moriskotanz, nach Art der Mohren, Mauren) aufzubringen. Ulman Stromer und Hans Rieter sollten der alten Frau Markgräfin und den mit ihr kommenden Fürsten und Fürstinnen entgegenreiten, Anton Tetzel und Endres Tucher dem Markgrafen und seiner Gemahlin. Der Frau Ameley ein Kleinod zu schenken, wurde wieder zurückgenommen. Die Schenkung der Kleinode sollte durch die Losunger besorgt werden, damals Gabriel Nützel und Paulus Volckamer. Bei der verwittweten Frau Markgräfin war die Schenkung des Kleinods namentlich durch ihre Vermittelungsbemühungen begründet. Endlich sollte vom Rathhaus eine Berufung [ausgerufene Bekanntmachung] geschehen, daß sich bei Ankunft der Herrschaften jedermann mit Reden bescheiden zu halten wisse, und niemand, außer wer dazu geordnet sei, in die Bahn zum Stechen gehen, auch niemand werfen solle.

Es muß bei dieser Gelegenheit erwähnt werden, daß die in den amtlichen Aufzeichnungen mehrmals ausdrücklich genannte und als Markgraf Friedrich’s Schwester bezeichnete Frau Ameley in einem Verzeichniß der von Markgraf Albrecht mit seiner ersten Frau, Margaretha von Baden, und mit seiner zweiten, Anna von Sachsen, erzeugten und nach seinem Tode nachgelassenen Kinder nicht zu finden ist. Der ihr ertheilte Titel Frau bezeichnet nicht etwa eine verheirathete, sondern wird aus Courtoisie auch bereits erwachsenen, aber noch unvermählten Töchtern aus fürstlichem Geblüt ebenso gegeben, wie es auch in Frankreich mit dem Titel Madame noch jetzt geschieht. Wäre sie verheirathet oder Wittwe gewesen, so würde das jedenfalls bemerkt worden sein; sie war aber weder das Eine noch das Andere, sondern lebte noch unvermählt bei ihrer Mutter, der Markgräfin Anna, zu Neustadt a. d. Aisch. Eine Tochter Amalia oder (nach Rentsch) Aemilia wird allerdings aufgeführt; sie war am 1. Oct. 1461 zu Plassenburg geboren, wurde 1478 mit dem Pfalzgrafen Caspar, Herzog von Bayern, aus der Zweibrücken-Veldenzer Linie, verheiratet und starb 1481 zu Baden. Ein Brief von ihr an ihren Vater, aus dem Jahr 1475, den Minutoli S. 498, Nr. 368, mittheilt, trägt die Unterschrift Ameley. Allein das Todesjahr 1481 verwehrt, an sie zu denken; nur sieht man, daß der Name in der Familie wirklich vorhanden war. Unter allen Töchtern war damals keine mehr bei der Mutter als die jüngste, Anastasia, geboren an St. Gertraudstag, 17. März 1478 und erst 1500 mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg verheiratet. Es ist nun wol sehr wahrscheinlich, daß diese Fürstin, entweder, wie es öfter geschieht, schon von den Ihrigen mit dem Namen einer früheren verstorbenen Schwester gerufen wurde, oder daß sie wenigstens zu Nürnberg unter diesem Namen bekannter war, als unter ihrem eigenen. Der Name Ameley steht übrigens ganz fest und ist auch in Müllner’s Jahrbücher und in andere, seinem Vorgang unbedenklich folgende Berichte übergegangen, während ein einzeln stehender Bericht, der einer erweiterten Beschreibung dieser festlichen Tage (im Journal v. u. f. Franken I, 617 ff.) zu Grunde liegt, den Namen Ameley nicht hat, sondern an deren Stelle eine Anna, was aber, da eine 1462 geborene Tochter dieses Namens bald nachher wieder starb, eben nur die Ameley-Anastasia sein kann. Mit der alten Markgräfin kam außer ihrer mit Herzog Eberhard von Württemberg verheirateten Tochter Elisabeth auch noch eine andere, ebenfalls Elisabeth geheißene Tochter, geboren 1474 und seit 1491 mit Graf Hermann (alias Heinrich?) von Henneberg verheiratet.

Bei dieser festlichen Gelegenheit mochte man von Seiten der Bürgerschaft sich auch zu größerer Freiheit im Gebrauch von Kostbarkeiten und Kleinoden berechtigt glauben. Aber der Rath war nicht geneigt, diesen Glauben zu theilen, obgleich eine gewisse Milderung nicht zu verkennen ist. So wurde Thoma Löffelholz seine Strafe wegen einer goldenen Kette und Haube, die er getragen, am 11. Febr. auf Fürbitte des Pfalzgrafen erlassen, doch unter der Bedingung, daß er sie nicht mehr trage. In dem Gesetz, das Frauen und Jungfrauen verbot, mehr als eine goldene Kette zu haben oder zu tragen, wurden die Worte „haben oder“ ausgethan, weil man einsah, nur das Tragen könne unter das Gesetz und vor die Rug gezogen werden, nicht aber das ganz unverfängliche und unschuldige Haben. Ferner wurden die schmalen goldenen Borten für unbedenklich erklärt und dem Pfänder Lienhard Rumel deshalb ein Wink gegeben. Aber die Fürbitte der verwittweten Markgräfin, die sie für etliche erbare Frauen einlegte, welche gegen die sogenannten Hoffartsgesetze sich verfehlt hatten und deshalb straffällig geworden waren, wurde dennoch am Donnerstag 18. Febr. abgelehnt, und es mußte bei der Strafe bleiben.