so nym nessel sam vnd haußwurcz vnd nachtschatten vnd garben vud mach das in einand vnd schmir dy handt darmit vnd halt sy in das wasser: do kumen dir dy visch in dy handt.

aliud wildu visch fachen in reyschen

so nym fauls holcz, das da scheyndt vnd thue es in ein glas vnd mach(s) es vest zw das kein wasser dorein mag mit wachs und henges in ein reusen.

Aus obigem Arzneibuch der Regensb. Stadtbibliothek, Nr. 22.

Dr. A. Birlinger.


Zu den Rechtsalterthümern.

Die gefürstete Aebtissin zu Lindau am Bodensee hatte ehemals das Recht, während ihrer Regierung einen vom dasigen Magistrat zum Tode verurtheilten Missethäter durch eigenhändige Abschneidung des Strickes von des Scharfrichters Hand zu befreien. Dies ward noch a. 1780 den 27. October also vollzogen. Die Fürstin war mit ihrem Gefolge am sog. Baumgarten. Auf Geheiß des Geistlichen bat der arme Sünder fußfällig um Erlösung. Die Fürstin ergriff sodann den Strick, woran er vom Scharfrichter geführt wurde, schnitt ihn ab und sagte: „Ich erlöse dich im Namen des Allerhöchsten und der übergebenedeiten Jungfrau Maria.“ Hierauf ward der Erlöste mit in’s Stift genommen, gespeist, beschenket und zur Besserung seines Lebens ermahnt. Der Strick ward ihm, wie gewöhnlich, um den Leib gebunden und befohlen, solchen lebenslänglich als ein Denkzeichen zu tragen.

Dr. A. Birlinger.