Der Unterschied zwischen einem bloßen Siegelbilde und einem wirklichen Wappen erscheint jedem Kenner auf den ersten Blick so groß und selbstverständlich, daß es manchen Sphragistikern und Heraldikern auffallend erscheinen dürfte, darüber jetzt noch ein Wort zu verlieren; denn die Definition: „ein Siegelbild ist jedes Bild auf einem Siegel, welches keine heraldische Bedeutung hat“, ist ja eben so präcis als einfach. Die Sache verhält sich aber bei näherer Betrachtung ganz anders, und die Entscheidung dieser Frage gehört häufig zu den schwierigsten heraldischen Problemen, deren Lösung in vielen Fällen gründliche Forschungen erheischt und in manchen Fällen jetzt kaum mehr mit Sicherheit möglich sein wird. Die dann aufzustellenden Hypothesen werden allerdings mehr oder weniger berechtigt sein, — aber immer nur als solche gegeben und angenommen werden können.
Daß alle Bilder auf Siegeln vor der Einführung wirklicher Wappen im 12. Jahrh. — selbst wenn diese Bilder später in das Wappen des betreffenden Geschlechtes aufgenommen und beibehalten worden sein sollten, — nur als Siegelbilder angesprochen werden dürfen, ist selbstverständlich. Aber auf den Siegeln aus dem 12. Jahrh., also gerade aus der Zeit der Einführung der Wappen und ihrer allmählichen Verbreitung, ist der eigentliche Charakter der Bilder oft schwer festzustellen, zumal wenn sie frei im Siegelfelde, also nicht in einem Wappenschilde stehen.
Unter Nr. XCI meiner sphragistischen Aphorismen[180] habe ich z. B. das Siegel des Grafen Rudolf von Ramsberg v. J. 1163 mitgetheilt, von dessen theilweise redendem Bilde, dem Ram (Eber), in Ermanglung anderer Siegel dieses Dynastengeschlechtes sich mit Sicherheit nicht mehr bestimmen läßt, ob dieses Bild blos ein sphragistisches oder wirklich schon ein heraldisches war[181]. Dagegen ist durch viele Wappensiegel der betreffenden Geschlechter urkundlich erwiesen, daß z. B. die Hirsche auf den Siegeln Otto’s von Lobdeburg vom Jahre 1186 und des Grafen Ludwig von Oettingen von circa 1223, sowie der Adler auf dein Siegel Graf Poppos von Henneberg aus dem Ende des 12. Jahrh., die Muschel auf einem gräflich Stolberg’schen Siegel v. 1231, der Steinbock auf dem Siegel des Grafen Gottfried von Ziegenhain v. 1372 und der Eber auf dem Siegel des Grafen Hermann von Cilly von 1427 keine Wappenbilder, sondern nur willkürliche Siegelbilder waren.
Unter die Siegelbilder, deren Charakter schwer zu erkennen ist, gehören aber ganz besonders die Adler auf einer Reihe von Siegeln aus dem 12. und dem Anfang des 13. Jahrh. von solchen Geschlechtern, welche später ein anderes Wappenbild als Geschlechtswappen angenommen und beibehalten haben. Bei diesen ist es immerhin fraglich, ob der Adler auf ihren Siegeln nicht der Reichsadler[182] war, und ob somit die betreffenden Siegel nicht gewissermaßen als Amtssiegel zu betrachten sind, wie die Gerichtssiegel und die ursprünglichen Siegel mancher Reichsstädte.
Als eigentliches Wappen führten bekanntlich die deutschen Kaiser und Könige den Adler, vor dem 13. Jahrh. selbst noch nicht auf ihren Siegeln.
Somit dürfte es immerhin etwas gewagt erscheinen, die Adler, welche nur vorübergehend auf Dynastensiegeln vorkommen, als deren Stammwappen anzunehmen. Man darf zudem nicht übersehen, daß ja auch vorher schon, oder doch gleichzeitig, von dem betreffenden Siegler ein eigenes Wappen geführt worden sein kann, von welchem uns nur keine Kunde mehr erhalten ist.
Der Ansicht, daß überhaupt die meisten Geschlechtswappen ursprünglich nur als lehenrechtliche, öfterem Wechsel unterworfene Abzeichen von Würden, Dienstleistungen und Besitzungen anzusehen seien[183], soll aber durch obige Bemerkung durchaus nicht Vorschub geleistet werden. Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht würde diese Theorie sowohl dem Ritterthum an und für sich, als dem mittelalterlichen Wappenwesen im besonderen widersprechen. Einzelne, selbst urkundlich erwiesene Fälle dürfen nicht als allgemeine Regel hingestellt werden. Die ursprünglich persönlichen und nach und nach erblichen Wappen waren wohl alle selbstgewählte, und erst nach der rasch erfolgten allgemeineren Verbreitung derselben scheinen die Wappenverleihungen aufgekommen und mit dem Verfall des Ritterthums immer mehr die Regel geworden zu sein.
Kupferzell.
F.-K.