[152] Hdschr. surruxit.


KANON EUANGELIORUM.

Herr Professor Wattenbach hat in diesem Anzeiger, Jhg. 1869, Sp. 289 flg. über ein altirisches Evangelienbuch gehandelt, das, im 6.-7. Jahrh. geschrieben, gegenwärtig der fürstlich Oettingen-Wallerstein’schen Bibliothek zu Maihingen angehört. Auf der Innenseite des ersten Blattes befinden sich Verse über den Kanon, von denen er a. a. O., Sp. 293 nur den Anfang mittheilte. Sie rühren von der Hand des ursprünglichen Schreibers des Codex Laurentius her und könnten daher auch von diesem verfaßt sein. Da jener Anfang mir bekannt vorkam, so erbat und erhielt ich von der Güte des Hrn. Archivars, Frhrn. Wilhelm v. Löffelholz eine vollständige Abschrift des Gedichtes, die ich hier abdrucken lasse. Sie zeigt, daß dasselbe identisch ist mit einem bisher dem Alkuin zugeschriebenen, welches zuerst Quercetanus (Alchwini opera p. 1686) aus einer seitdem verschollenen Handschrift, dann nach ihm mit manchen neuen Fehlern Frobenius (Alcuini opera II, 204) herausgab. Schon Duméril (Poésies populaires antérieures au XII. siècle, p. 85) bemerkte, daß dasselbe in vierzeilige Strophen zerfalle, deren Zeilen je 11 Silben, meist mit einer Cäsur nach der vierten Silbe, zählen und auf einander reimen. Durch die Entdeckung Wattenbachs hat sich nicht blos ein sehr berichtigter Text ergeben, sondern es ist dadurch auch festgestellt worden, daß wir diese Verse nicht Alkuin beilegen dürfen, sondern sie um etwa hundert Jahre älter halten müssen.

I.

Quam in primo speciosa quadriga,

homo leo uitulus et aquila,

LXX unum per capitula

de domino conloquntur paria.

In secundo subsequente protinus