Berlin.
W. Wattenbach.
Die heraldischen Kronen auf Siegeln des niederen Adels.
Daß sich, im Sinne des Mittelalters zu sprechen, zu Helm und Schild geborene Personen auf ihren Siegeln statt des Helmes wol auch der Krone bedienen, ist an und für sich auffallend genug; denn was soll, so fragt man billiger Weise, das bildliche Zeichen hoher, königlicher Würde im Wappenbilde eines sicherlich nicht zur Fülle der Macht berufenen Mannes? Aber auch Frauen führen bekanntlich die sogenannten Rangkronen über dem Wappenschilde, und es hat sich sogar in der Neuzeit das Herkommen gebildet, nicht den Helm, sondern die Krone hauptsächlich in den Siegeln des schönen Geschlechtes zur Verwendung zu bringen.
Ich beabsichtige nun keineswegs, über diesen Gegenstand, dessen Erörterung ich den Sphragistikern überlassen möchte, Vermuthungen auszusprechen; wohl aber erlaube ich mir, auf ein in ziemlich gut erhaltenem Abdruck vorliegendes Siegel aufmerksam zu machen, weil dasselbe ein ungemein frühes Beispiel einer, über den Schild einer weder zum Fürsten-, noch zum Herrenstande zählenden Persönlichkeit gestellten, heraldischen Krone ist.
Es handelt sich um das Siegel eines graduierten Klerikers. Dasselbe hängt an einer im Generallandesarchive zu Karlsruhe befindlichen Originalurkunde 1480 (verbis) montag nach Katharinentag (Nov. 27.), Sect. Ueberlingen-Pfullendorf, Conv. XIII.
Der Siegler, „Cunradus Gaͤb, lerer der recht, vicarj des hofs zu Costenntz und pfarrer zu Sulgen“, bringt, in Gemeinschaft mit dem zuerst genannten und in rothem Wachse siegelnden Abte Johann von Salmansweiler, zwischen dem Abte des Klosters Königsbronn und dem Priester Michael Setzing, Leutpriester zu Pfullendorf, einen gütlichen Vergleich über Novalzehenten zu Stande. Sein Siegel ist ein gewöhnliches Rundsiegel in grünem Wachs, unbedeutend größer als die Mehrzahl der damals vom niederen Adel geführten Siegel, ungefähr von der Größe eines Zweimarkstückes. Das Wappenbild ist ein von rechts nach links gezogener Schrägbalken, die Schildform die damals übliche halbrunde. Zur Bezeichnung des Unterschiedes von Farbe und Metall ist der Schild zierlich gegattert, so zwar, daß in den hiedurch gebildeten, sehr fein gezogenen Quadrätchen je ein Kreuzchen zu stehen kommt. Der Schild steht gerade. Ueber demselben befindet sich in völlig deutlicher Ausprägung eine Krone mit fünf Zacken, von denen jede in ein Dreiblatt endigt (sog. Laubkrone). Ueber die in der Mitte befindliche Zacke hebt sich aber, unverkennbar als Kleinod (zimier), ein Federbusch, der nicht auf den Schild aufgesetzt ist, sondern, so zu sagen, aus der Mitte der Krone emporsteigt. Der Schild ist von einem gut stilisierten, mehrfach gebrochenen Spruchbande umgeben. Leider ist die Legende nicht sonderlich wohlerhalten; doch lese ich mit völliger Sicherheit: S’. CONRAD GÄB und dazu als Schluß noch ein Wort, welches aller Wahrscheinlichkeit nach licentiati heißen wird, alles in kleinen gothischen Buchstaben, damaliger Druckschrift ähnlich. Ueber das Herkommen des Konrad Gäb ist mir Näheres nicht bekannt. Er wird zum Jahre 1484 als Doctor Conrad Gäb, Vicarius des Bischofs Otto von Constanz, in der Zimmerischen Chronik I, 486 genannt. In Freiburg in Breisgau saß schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts das siegelfähige Geschlecht der Geben, welches vielfach in der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins (Band XII, XIII, XVII, XXX) genannt wird. In Schreiber’s Urkundenbuch der Stadt Freiburg II, 1, Taf. VII, 34 findet man die Abbildung des Siegels Cuͦnradi dicti Geben zum Jahre 1370, durch welche, in Verbindung mit den Siegelbeschreibungen der genannten Zeitschrift, die Uebereinstimmung des Wappenbildes der Freiburger Familie mit jenem des Constanzer Generalvicarius außer Frage gestellt wird. Ohne hieraus einen genealogischen Zusammenhang stricte deducieren zu wollen, glaube ich doch die Wahrscheinlichkeit eines solchen annehmen zu müssen. Der Licentiat oder Doctor Konrad Gäb führt also sein Familienwappen und über demselben eine Krone, als das älteste mir bekannte Beispiel der Anwendung einer heraldischen Krone über dem Wappenschilde eines Mittelfreien.
Karlsruhe.
Dr. Frhr. Roth v. Schreckenstein.