Trikupis, 1) Spyridon, griech. Gelehrter und Staatsmann, geb. 20. April 1788 zu Missolunghi, ward von dem damals in Griechenland reisenden Lord North, nachmaligem Grafen Guilford, zur Vervollkommnung seiner Kenntnisse nach Paris und London gesandt, dann dessen Privatsekretär, als derselbe Gouverneur der Jonischen Inseln wurde. Im griechischen Freiheitskampf bekleidete er, mit Ausnahme der Zeit der Präsidentschaft Kapo d'Istrias', die wichtigsten Posten in der Verwaltung und der Diplomatie. Er war unter der Regentschaft Konseilpräsident, nachdem Regierungsantritt des Königs Otto zu zwei verschiedenen Malen (1835-38 und 1841-43) außerordentlicher Gesandter zu London, nach der Revolution vom 15. Sept. 1843 Minister des Auswärtigen und des öffentlichen Unterrichts, von 1844 bis 1849 Vizepräsident des Senats, außerordentlicher Gesandter zu Paris während der Blockade der griechischen Häfen durch die englische Flotte 1850 und dann zum drittenmal in London. Während der Bewegungen in den 60er Jahren war er wiederum verschiedene Male Mitglied der zahlreichen ephemeren Ministerien. Er starb 24. Febr. 1873. T. genoß außerdem eines großen Rufs als Schriftsteller und Redner. Eine große Anzahl von ihm während der Revolution gehaltener Reden, religiösen wie politischen Inhalts, wurde 1836 in Paris herausgegeben. Auch als Dichter trat er auf und zwar mit einem Kriegsgedicht auf die Klephthen: "[griech. Titel, s. Bildansicht]" (Par. 1821). Sein Hauptwerk ist jedoch die Geschichte des hellenischen Aufstandes ("[griech. Titel, s. Bildansicht]", Lond. 1853-57, 4 Bde.; 2. Aufl. 1862).

2) Charilaos, griech. Staatsmann, Sohn des vorigen, geb. 23. Juli 1832 in Nauplia, studierte in Athen und Paris die Rechte, trat 1852 in den diplomatischen Dienst und schloß 1865 den Vertrag mit England über die Abtretung der Jonischen Inseln ab. Als Mitglied der Kammer schloß er sich der radikalen Partei an, ward 1867 Minister des Auswärtigen und war 1875-76 Ministerpräsident, 1877 in dem Koalitionsministerium Kanaris' Minister des Äußern und 1882-85 sowie seit 1886 wieder Ministerpräsident. Seine Grundsätze wurden mit der Zeit gemäßigter, und um die Regelung der Finanzen und die Reform der Wehrkraft Griechenlands hat er sich hervorragende Verdienste erworben.

Trikuspidalklappe, die dreizipfelige Herzklappe (s. Tafel "Blutgefäße", Fig. 1), bedingt bei Schlußunfähigkeit die Trikuspidalinsuffizienz.

Trilateral (lat.), dreiseitig.

Trilemma (griech.), Schlußform, s. Schluß, S. 544.

Trilinguisch (lat.), dreisprachig.

Triller, die bekannteste und häufigste der musikalischen Verzierungen (s. d.), gefordert durch tr~~~ oder einfach tr, auch t oder +, ist der den ganzen Wert der verzierten Note ausfüllende wiederholte schnelle Wechsel der Hauptnote mit der höhern Nachbarnote, wie sie die Vorzeichen ergeben; doch darf niemals im Intervall der übermäßigen Sekunde getrillert werden. Früher pflegte man den T. als mit der Hilfsnote beginnend anzusehen: (Beispiel 1), doch ist seit etwa Anfang unsers Jahrhunderts die Auffassung, daß die Hauptnote beginnen müsse, allmählich die herrschende geworden (2). Soll (in neuern Werken) der T. mit der Hilfsnote beginnen, so muß diese noch besonders als Vorschlagsnote eingezeichnet werden (3). Wird die untere Sekunde als Vorschlagsnote vorgeschrieben, so entsteht der T. mit Vorschleife (4 u. 5), dessen älteres Zeichen (noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts) Beispiel 6 angibt, während Beispiel 7 dem T. mit Vorschleife von oben entspricht. Auch der Nachschlag konnte durch eine ähnliche Schleife am Schluß des Trillerzeichens gefordert werden, u. es kommen daher auch T. mit beiden Schleifen vor (8). Das einfache ~~~ ist das alte Zeichen des Trillers, wurde aber häufig so ausgeführt, daß nur ein Teil des Notenwerts aufgelöst wurde und dann die Note ausgehalten (s. Pralltriller). Die Frage, wann dem T. ein Nachschlag als Schluß beizugeben sei, ist das einzige Problem, welches der T. bietet. In neuerer Zeit ist es üblich, den Nachschlag mit kleinen Noten hinzuschreiben, wo er gewünscht wird (beim längern T. fast ausnahmslos); auch bei neuen Ausgaben älterer Werke findet man in Menge die Nachschläge hinzugefügt, leider ist darin aber zweifellos von manchen Editoren des Guten zu viel geschehen, z. B. von Moscheles bei Mozart und Beethoven. Als Hausregel kann gelten, daß der Nachschlag entbehrlich ist, besonders nach kürzern Trillern, wenn von der Trillernote ein Sekundschritt abwärts geschieht, Trillerketten erhalten gewöhnlich keine Nachschläge. Wo

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Triller - Trimurti

bei Bach und andern ältern Komponisten das Zeichen des Trillers über der ersten Note eines punktierten Rhythmus auftritt, darf nicht der ganze Notenwert aufgelöst werden, sondern es wird dann nur ein paarmal schnell geschlagen und ohne Nachschlag innegehalten, um den Rhythmus noch zur Geltung zu bringen. Ein maßgebendes Gesetz für die Ausführung aller Verzierungen ist, daß sie nicht die Rhythmik des Stückes schädigen und verwischen dürfen; man thut daher in vielen Fällen gut, eine Stelle erst ohne die Verzierung zu spielen und dieselbe dann einzufügen. Eine Aneinanderhängung mehrerer T. heißt Trillerkette (Kettentriller). Steigt oder fällt die Trillerkette sekundenweise, so erhalten die einzelnen T. gewöhnlich keine Nachschläge, da der T. selbst als steigend und fortdauernd angesehen wird; geradezu fehlerhaft ist der Nachschlag bei chromatischer Veränderung des Trillers: Springende Trillerketten dürfen Nachschläge erhalten, nur der eine Oktave springende T. ist als Fortdauer desselben Trillers anzusehn, d. h. erhält keinen Nachschlag.