Trinkgefäße, aus Metall, Thon, Glas und andern Materialien hergestellte Gefäße, deren Grundformen der tiefe Napf, die flachere Schale und der cylindrische Becher sind. Wie noch heute bei den Naturvölkern ausgehöhlte Kürbis- oder Melonenschalen, Kokosnüsse u. dgl. als T. dienen, so wird auch bei den Urvölkern der aus ähnlichen Stoffen hergestellte Napf das erste Trinkgefäß gewesen sein, der bei wachsender Kultur dann aus Thonerde geformt und gebrannt wurde, und aus welchem durch Hinzufügung eines Fußes die Schale entstand. Schale und Becher sind die T. in den Homerischen Gedichten. Zu einem Trinkgefäß (Trinkschädel) hergerichtete Menschenschädel werden in prähistorischen Fundstätten hier und da angetroffen (Byciskálahöhle in Mähren). Die Sitte, aus den Schädeln der Feinde zu trinken, war im Altertum bei vielen Völkern (Kelten, Bojern und Skordiskern) verbreitet. Auch die Schädel der christlichen Märtyrer und Heiligen wurden in frühmittelalterlicher Zeit in Kirchen und Klöstern sorgfältig aufbewahrt und vielfach als T. benutzt. In dem Maß, als sich die Thonbildnerei und die Metallotechnik der Griechen entwickelten, nahmen die T. die mannigfaltigsten Formen an. Kantharos, Kylix und Phiale sind die Hauptnamen für Becher und Schalen zum Trinken (s. die einzelnen Artikel, vgl. auch Keramik und Vasen). Die Römer trieben einen besondern Luxus in Trinkgefäßen aus Edelmetall und Kristall. Silberne Becher aus römischer Zeit haben sich noch erhalten (s. Hildesheimer Silberfund). Im Mittelalter entwickelte sich aus dem Abendmahlskelch als bevorzugtes Trinkgefäß bei feierlichen Gelegenheiten der Pokal, ein auf einen mehr oder minder hohen, gegliederten Fuß gestellter Becher mit und ohne Deckel, während im gewöhnlichen Gebrauch Humpen, Krug, Kanne und Becher die üblichen T. waren. Die Ausbildung der Glasindustrie brachte neue Formen der T. auf, welche man unter dem allgemeinen Namen Gläser begreift. Die Formen wurden später durch die Flüssigkeit bedingt, für welche die T. bestimmt waren. Näheres über die Formen der verschiedenen T. findet man in den einzelnen Artikeln: Humpen, Paßglas, Pokal, Römer, Stengelgläser, Trinkhorn, Willkomm etc.

Trinkgelage, festliche Vereinigung zum Zweck des Genusses geistiger Getränke. Bei den Griechen begann das T. (Symposion) nach der Beendigung des eigentlichen Festmahls (s. Gastmahl), wenn der Nachtisch aufgetragen und dem guten Geist ein Trankopfer dargebracht worden war. Gäste, welche an dem T. nicht teilnehmen wollten, waren berechtigt, sich beim Auftragen des Desserts zu entfernen. Getrunken wurde nur mit kaltem oder warmem Wasser gemischter Wein; das kalte Getränk wurde noch mit Schnee gekühlt. Die Mischung selbst geschah im Mischgefäß (krater), gewöhnlich im Verhältnis von 3 Teilen Wasser zu einem Teil Wein, höchstens von 3 Teilen Wasser zu 2 Teilen Wein; aus dem Krater wurde dann das Getränk mit dem Schöpfer (oinochoe) in die Becher gefüllt. Man trank rote, weiße und gelbe Weine und mischte diese Sorten miteinander, namentlich magere, aber boukettreiche Weine mit fetten, auch wurden Würzen oder Honig oder sogar Wohlgerüche zugesetzt. Auch Obstweine wurden genossen. Die Leitung des Gelages übernahm ein von der Gesellschaft gewählter oder durch das Los (bez. Würfel) bestimmter Vorsteher (Symposiarch, basileus, archon tes poseos). Dieser setzte das Mischungsverhältnis fest, bestimmte die Zahl der den Trinkern zu verabreichenden Becher, die Regel, nach denen getrunken werden mußte, und legte bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln Strafen auf, die gewöhnlich darin bestanden, daß ein Becher in einem Zuge geleert werden mußte. Wenn es auf starkes Trinken angelegt wurde (pinein pros bion), mußten tüchtige Quantitäten geschluckt werden. Auch das Zutrinken zur Rechten um den Tisch herum (epi dexia) und das Vortrinken von Person zu Person waren Sitte. Nicht minder mußte Strafe trinken, wer die vom Symposiarchen gestellten, oft scherzhaften Aufgaben, scherzhaften Rätsel und Fragen oder allerlei schwer ausführbare Kunststückchen nicht löste. Bei diesen Gelagen herrschte große Ungezwungenheit des Tons und geistreiche, witzige Unterhaltung. Zur Erhöhung des Genusses traten Flöten- und Zitherspielerinnen (Kitharistinnen) auf, jugendliche Sklaven produzierten mimische Darstellungen, und selbst Gaukler und Gauklerinnen wurden herbeigezogen. Wer im Wettkampf das Feld behauptete, erhielt zur Belohnung einen Kuchen; die Eingeschlafenen wurden verhöhnt und mit Wein begossen. In Rom wurde die Abhaltung besonderer T., welche sich ebenfalls an die Hauptmahlzeit (coena) anzuschließen pflegten, erst allgemeiner, als die Römer griechische Sitten angenommen hatten. Auch hier wurde das Trinken systematisch betrieben, und man hielt sich ziemlich streng an das griechische Vorbild. Eine besondere Sitte bildete das ad numerum bibere, wobei man so viele Becher leerte, als der Name des zu Feiernden Buchstaben enthielt, oder so viele Lebensjahre man ihm wünschte. Das in der Runde Trinken (circumpotatio) artete namentlich bei den Leichenschmäusen derartig aus, daß dieser althergebrachte Brauch durch besondere Gesetze der Dezemvirn ver-

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Trinkgeld - Trinkhorn.

boten wurde. Während des Gelages spendete man den Göttern zahlreiche Libationen. Um den Durst zu reizen, wurden pikante Leckerbissen serviert (bellaria). Eigentümliche T. finden im Orient, namentlich in der Türkei, statt und zwar vor dem Abendessen bei Gelegenheit des Servierens eines appetitreizenden Imbisses (Tschakmak-Zechen). Man trinkt nur Branntwein (Raki oder Mastika), erst mit Wasser verdünnt, nach und nach aber immer ungemischter, und diese mit dem unschuldigen Titel eines Imbisses belegten Gelage werden oft stundenlang fortgesetzt und arten schließlich zu wüsten Saufereien aus. Die schiitischen Perser huldigen aber dem Wein. Ein Zechgelage in Persien führt den anspruchslosen Namen einer Bewirtung (mihmani), wird im Enderun (Harem) abgehalten und zwar nach dem Nachtmahl. Die persische Trinketikette ist sehr lax, sie beschränkt sich im wesentlichen darauf, daß der Trinker sich hüten muß, den Bart beim Trinken zu benetzen sowie Kleider und Fußboden mit vergossenem Wein zu verunreinigen. Diese Gelage arten zu wahren Orgien aus; sie werden in öffentlichen Gärten, ja sogar auf den Friedhöfen arrangiert. Indes beteiligen sich an solchen Festen nur die Spitzen der Gesellschaft. Bei den Deutschen finden wir schon aus den ältesten Zeiten Nachrichten über T. Dieselben hatten zugleich eine religiöse Grundlage: die Seligkeit in Walhalla bestand vornehmlich in der Teilnahme an den ewigen Göttergelagen, bei denen die Helden Met und nur Odin Wein zechten. An Stoff konnte es nie fehlen, denn die unerschöpfliche Ziege des Heidrun füllte stets die Schale mit schäumendem Met. Auf Erden wurden zu Ehren der Götter mancherlei Trinkfeste veranstaltet, den Göttern selbst wurden reichliche Libationen ausgebracht, anfänglich von Met, später von Wein. So oft der Priester opferte, goß er ein Horn zu den Füßen des Götzen aus, füllte es wieder und trank es ihm zu. In den Tempeln wurden die Becher in folgender Ordnung geleert: der erste zu Ehren Odins, der zweite zu Ehren Thors und der Freyja, der dritte zum Gedächtnis berühmter Helden (Bragakelch) und der vierte zum Andenken abgeschiedener Freunde (Minnebecher). So wurde das Trinken und das Abhalten von förmlichen Trinkfesten zur eigentlichen Volkssitte. Schon zu Anfang des 6. Jahrhunderts war sie ganz allgemein. "Sänger sangen Lieder und spielten die Harfe dazu; umher saßen Zuhörer bei ehernen Bechern und tranken wie Rasende Gesundheiten um die Wette. Wer nicht mitmachte, ward für einen Thoren gehalten. Man muß sich glücklich preisen, nach solchem Trinken noch zu leben." So erzählt der römische Schriftsteller Venantius Fortunatus. In gefüllten Bechern brachte man sich die durch die Sitte vorgeschriebenen Höflichkeiten dar: Willkommen, Valettrunk, Ehrentrunk, Rund-, Kundschafts- und Freundschaftstrunk. Hieran schloß sich das nach ganz bestimmten Regeln geordnete Zu- und Vortrinken, das Wett- und Gesundheittrinken (s. d.). So pflanzte sich die Sitte festlicher T. bis zum Mittelalter fort; sie wurden abgehalten in den Burgen der Ritter, in den Festsälen der Städte, an den Höfen der Fürsten und selbst auch in den Refektorien der Klöster. Über das Trinken bestanden ganz bestimmte durch Trinkordnungen festgestellte Gesetze, z. B. die Hoftrinkordnung des sächsischen Kurfürsten Christian II. Die Chroniken des 15. und 16. Jahrh. berichten über die mit größter Verschwendung und Pracht gefeierten Trinkfeste an den Höfen unglaubliche Dinge; der Wein wurde in großen Massen getrunken, und am Schluß des Gelages pflegte die Trunkenheit eine allgemeine zu sein. Besonders berühmt sind die Zechgelage am Hof Augusts des Starken, wo die sächsischen Kavaliere die Aufgabe hatten, ihre polnischen Standesgenossen unter den Tisch zu trinken. Eine besondere Abart bildeten die studentischen Zechgelage; besonders die Universität Tübingen war durch Handhabung von Trinkregeln berühmt. Ein wahrhaft vorzügliches Gemälde eines Studentengelages jener Zeit gibt Michael Moscherosch in seinen "Wunderlichen und wahrhaften Gesichten Philanders von Sittewalt". Ebenso gibt Hans Sachs in seinem Gedicht "Wer erstlich hat erfunden das Bier" eine drastische Beschreibung eines Saufgelages. In der Gegenwart werden eigentliche T., d. h. Festversammlungen, bei denen das Trinken Alleinzweck ist, nicht mehr abgehalten. Nur der studentische Kommers gehört in diese Kategorie. Freilich greift die Sitte, Kommerse abzuhalten, mehr und mehr auch in andre, nicht studentische Kreise. Im gewissen Sinn kann man die englische Sitte, daß die Damen nach dem Diner den Tisch verlassen, während die Herren zum fröhlichen und starken Zechen beisammen bleiben, als die Abhaltung von Trinkgelagen bezeichnen. Vgl. Schultz, Geschichte des Weins und der T. (Berl. 1868); Samuelson, History of drink (2. Aufl., Lond. 1880); Rogers, Drinks, drinkers and drinking (Albany 1881).

Trinkgeld, die Extravergütung, welche für Dienstleistungen insbesondere an Kellner, Dienstboten, Kutscher etc. gezahlt wird. Ursprünglich wohl zu einem dem Wortsinn entsprechenden Zweck gegeben, hat das T. heute vielfach die Bedeutung einer vollständigen Bezahlung für die Dienstleistung angenommen. Infolgedessen kommt es sogar vor, daß Leute, welche Trinkgelder empfangen, wie Kellner, Hausknechte, Portiers etc., für ihre Stellen eine Art Pacht entrichten. Mit übler Nebenbedeutung wird das Wort T. auch für Bezahlungen angewandt, welche aus Gründen der Moral nicht angeboten und angenommen werden sollten. Das Wort hat sich auch in der französischen Sprache eingebürgert. In neuerer Zeit wurde mehrfach gegen die sich immer weiter verbreitende Sitte, Trinkgelder zu geben, oder gegen das Trinkgelderunwesen angekämpft. Vgl. Jhering, Das T. (3. Aufl., Braunschw. 1888).

Trinkhorn, ein schon im Altertum gebräuchliches Trinkgefäß, welches ursprünglich aus Tierhörnern angefertigt, von den Griechen aber, wie das Rhython, dessen Mündung von einem Tierkopf gebildet wurde (vgl. Abbild.), zur Zeit verfeinerter Kultur in Thon und Metall nachgebildet wurde. Die alten Germanen tranken aus Tierhörnern, u. diese wurden im gotischen Mittelalter Gegenstand künstlerischer Verzierung, indem sie in Metall, vornehmlich in vergoldetes Silber, gefaßt und mit einem Fuß oder gar mit einem architektonischen Unterbau versehen wurden. Neben Tierhörnern wurden auch ausgehöhlte Elefantenzähne, später Rhinozeros- und Narwalzähne benutzt, welche entweder nur poliert, oder mit Schnitzereien verziert wurden. Die Renaissance bildete das

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Trinkitat - Tripitaka.

T. zu einem Prunkgefäß von höchstem Luxus aus. Zuletzt wurden auch die Hörner selbst in Glas und Silber nachgebildet. Jetzt dienen sie meist als Schaustücke.