Türkisches Reich (Landwirtschaft, Industrie).
mohammedanischen Kindern, welche das Alter von sechs Jahren erreicht haben, besucht werden müssen, und die etwas höher stehenden Vorbereitungsschulen; 2) die Ruschdijeschulen, 470 an Zahl, eine Art Mittel- oder Realschulen mit den Lehrgegenständen Türkisch, Arabisch, Persisch, Geschichte, Geographie, Arithmetik und Geometrie; 3) die höhern Schulen, wie das kaiserliche Lyceum von Galata-Serai, die Verwaltungs-, Rechts-, Forst- und Bergwerksschule, die Kriegs- u. Marine-, zwei medizinische Schulen, Kadettenanstalten etc. Bedeutend ist die Anzahl und Leistungsfähigkeit der im türkischen Reich verbreiteten armenischen und namentlich griechischen Schulen, darunter die griechische Nationalschule in Konstantinopel zur Heranbildung von Lehrern, die Handels- und die theologische Schule auf Chalki bei Konstantinopel. In den größern Küstenplätzen finden sich auch europäische, meist von katholischen Geistlichen geleitete Schulen.
Landwirtschaft. Industrie.
Den Vorschriften des Korans gemäß beansprucht in der Türkei der Staatsschatz das Obereigentumsrecht alles Grundes und Bodens, dessen Verwalter demgemäß der Sultan ist. Bei der Eroberung eines Territoriums teilte derselbe letzteres in drei Teile, von denen einer dem Staat, einer den Moscheen und religiösen Stiftungen (Wakuf) und ein dritter der Benutzung der Privaten überlassen ward. Zu den Staatsdomänen gehören: 1) Miri, d. h. Güter, deren Einkünfte in den Staatsschatz fließen; 2) unbewohnte oder unbebaute Landstriche; 3) die Privatdomänen des Sultans und seiner Familie; 4) verwirkte oder verfallene Ländereien; 5) Länder, die den Wesirämtern, Paschas zweiten Ranges, Ministern und Palastbeamten zugewiesen sind, und 6) militärische Lehnsgüter (je nach der Größe Beiliks, Ziamets und Timars genannt), die unter Sultan Mahmud eingezogen wurden. Die Wakufgüter gehören Moscheen, religiösen Instituten und wohlthätigen Stiftungen, welche von einer besondern Behörde (Evkaf) verwaltet werden; es sind teils Grund und Boden oder dessen Ertrag, teils Privatpersonen gehöriges, aber mit einer Abgabe belastetes Land, welches beim Tode des Besitzers, sofern er keine direkten Erben hat, zum Wakuf wird. Der Privatgrundbesitz (Mulk) ist auf den Namen des Besitzers eingeschrieben, kann vererbt, verkauft und dabei mit gewissen Servituten belastet werden. Erst seit 18. Juni 1867 können Fremde Grund und Boden in der Türkei erwerben. Die Gutsbesitzer in der Türkei wohnen fast ausnahmslos nicht auf ihren Besitzungen, welche vielmehr von einem Verwalter und einer Anzahl Pachter bewirtschaftet werden. Meist müssen letztere dem Besitzer die Hälfte der Ernte nach Abzug der Saat und des Zehnten abgeben, so daß dieser in schlechten Jahren sehr wenig, in guten aber viel erhält. Die Landwirtschaft, insbesondere der Ackerbau, steht noch auf tiefer Stufe. Die Ländereien bleiben in der Regel ein Jahr in der Brache und werden höchstens durch darauf getriebenes Vieh gedüngt. Die Hauptgetreidearten sind: Weizen, Roggen, Gerste und Mais, und zwar produzieren die unmittelbaren Besitzungen: Weizen 8 Mill. hl, Roggen 4,700,000, Gerste 4,400,000, Hafer 700,000, Mais 3 Mill. hl. Als Durchschnittszahl gilt eine achtfache Ernte, eine zehnfache als gut; Mais gibt den 200-300fachen Betrag. Der Cerealienexport betrug 1863-72 jährlich durchschnittlich 13½ Mill. Frank aus Konstantinopel und nahe 16 Mill. Fr. aus Saloniki, ist aber neuerdings hinter der Einfuhr sehr zurückgeblieben (1887 bis 1888 bei Weizen um 7,3 Mill., Gerste um 3,1 Mill., Mehl um 9,6 Mill. Mk.). Von Hülsenfrüchten werden vornehmlich Bohnen, Erbsen, ägyptische Faseln und Linsen gebaut; die verbreiterten Gemüse sind: Zwiebeln, Knoblauch, Kohl, Gurken. Als sonstige Gartengewächse sind zu nennen: spanischer Pfeffer, die Eierpflanze, Melonen, Kürbisse etc. Von Öbstbäumen werden besonders Pflaumenbäume gezogen, deren Früchte gedörrt ein bedeutender Ausfuhrartikel sind oder zur Branntweinfabrikation dienen. Außerdem finden sich Kirsch-, Apfel-, Birn-, Aprikosen-, Quitten-, Nuß- und Mandelbäume an den Küsten des Adriatischen Meers und des Archipels. Von Ölpflanzen wird außerdem namentlich Sesam und zwar in den Ebenen Thrakiens, im südlichen Makedonien sowie in einzelnen Gegenden von Epirus gebaut und besonders aus Saloniki ausgeführt. Die Kultur des Weinstocks ist überall verbreitet und hat ebenso wie die Weinausfuhr seit der Verwüstung der französischen Weinberge durch die Reblaus namentlich in Rumelien (sowie im westlichen Kleinasien) bedeutende Fortschritte gemacht. Von Gespinstpflanzen sind besonders Hanf, Lein und Baumwolle hervorzuheben. Tabak wird in Menge gebaut (jährlich 15-18 Mill. kg), der beste in Makedonien; doch ist diese Kultur in den letzten Jahren durch unvernünftige Finanzmaßregeln schwer geschädigt worden. 1883 wurde die Tabaksregie eingeführt und einem Bankkonsortium auf 30 Jahre übertragen. Ein Teil wird im Inland konsumiert, der bei weitem größere Teil nach Rußland, England, Österreich ausgeführt. Von Farbepflanzen ist Krapp die verbreiterte. Große Aufmerksamkeit wird in manchen Gegenden, namentlich in Ostrumelien, der Rosenzucht zugewendet. Die Forstwissenschaft steht noch auf sehr niedriger Stufe, und die Waldverwüstung ist ungeheuer. Einzelne Provinzen sind stellenweise noch mit dichten Waldungen bedeckt, während in andern es an Holz fast gänzlich mangelt. Eine Haupterwerbsquelle der Landbewohner der europäischen Türkei ist außerdem die Viehzucht. Die türkischen Pferde, klein, aber sehnig und ausdauernd, dienen hauptsächlich zum Lasttragen; die Esel und Maulesel der Türkei wetteifern an Schönheit mit denen Italiens. Die Stelle des Kamels, das nur in Konstantinopel vorkommt, vertritt der Büffel, der die schwersten Fuhren bewältigt. Das Rindvieh ist klein, gut gebaut und meist gelblichgrau mit braunen Flecken. Kühe werden fast nur für die Zucht gehalten. Sehr erheblich ist die Schafzucht, insbesondere in Albanien, von wo jährlich im Frühjahr große Schafherden nach Makedonien und Thessalien zum Weiden getrieben werden. Die Wollausfuhr aus der europäischen Türkei, besonders nach Frankreich, wertete früher im Durchschnitt an 24 Mill. Frank, ist aber auf 7¾ Mill. Fr. (1887/88) gesunken; feinere Wolle produziert die Gegend von Adrianopel. In den Gebirgsgegenden werden viele Ziegen gehalten. Von Wichtigkeit ist auch die Bienen- und Seidenraupenzucht, obwohl letztere infolge der großen Preisschwankungen jetzt sehr abgenommen hat. Der Fischfang wird vornehmlich an den Küsten betrieben. Hierher gehört auch das Einsammeln von Badeschwämmen an den Küsten des Ägeischen Meers, während der Blutegelfang in Makedonien von der Regierung als Monopol betrieben wird. Der Bergbau liegt noch ganz danieder, wiewohl reiche Erzlager vorhanden sind, welche später in der wirtschaftlichen Wiederbelebung dieser Länder eine Rolle zu spielen berufen sind.
Was die technische Kultur anlangt, so findet der Gewerbebetrieb in der Türkei noch ganz nach al-
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Türkisches Reich (Handel).
ter Art statt. Mit Ausnahme der für den täglichen Verkehr unentbehrlichen Gewerbe sind letztere, soweit sie überhaupt in der Türkei betrieben werden, auf gewisse Orte und gewisse Personen beschränkt; fabrikmäßiger Betrieb findet fast nirgends statt. Früher bezog das Abendland eine Menge kostbarer Stoffe (Seidenstoffe, Teppiche, Fayencearbeiten etc.) aus der Türkei; jetzt hat dies nicht nur aufgehört, sondern es werden auch dieselben Stoffe und zwar von besserer Qualität und um wohlfeilern Preis aus dem Ausland eingeführt. Die industrielle Thätigkeit beschränkt sich jetzt auf Herstellung der notwendigen Verbrauchsartikel durch die bäuerliche Bevölkerung selbst und in einigen Gegenden auf die nach ererbten Mustern betriebene Hausindustrie. Inländische und ausländische Spekulanten haben wiederholt versucht, irgend eine Industrie ins Leben zu rufen; aber jedesmal scheiterten alle diese Projekte an dem bösen Willen der Provinzialstatthalter, welche in ihrem Fremdenhaß die Auswärtigen fern hielten, während das inländische Kapital mit Steuerpachten, Lieferungen und Börsenspiel leichter und besser sich verzinste. Grundsätzlich wurden z. B. Ausländer vom Betrieb der Bergwerke fern gehalten. Erst neuerdings ist eine kleine Wendung zum Bessern eingetreten.
Handel und Verkehr.
Haupthindernis des für die Türkei sehr wichtigen Land- und Seehandels sind die immer noch mangelhaften Verkehrsmittel. Kunststraßen besitzt die Türkei, von den neuerdings erbauten Eisenbahnen abgesehen, nur wenige, und die Landwege sind selbst in der Gegend von Konstantinopel so schlecht, daß sie fast nur Saumwege und für das landesübliche Fuhrwerk benutzbar sind. Für den Binnenhandel sehr förderlich sind die Messen und Märkte, die in verschiedenen Orten abgehalten werden, und deren wichtigste vom 23. Sept. bis 2. Okt. zu Usundscha Owa, nordwestlich von Adrianopel, stattfindet. Der Handel mit Mittel- und Westeuropa befindet sich vorwiegend in den Händen Fremder, besonders der Griechen; im Levantiner und Küstenhandel sind dagegen auch viele türkische Unterthanen beschäftigt. Bankier- und Wechselgeschäfte werden fast nur von Armeniern und Griechen betrieben, in deren Händen sich auch fast ausschließlich der Binnenhandel befindet. Im Frühjahr 1882 hatte das türkische Reich sämtliche Handelsverträge gekündigt und 1884 und 1885 vorläufig einen einheitlichen 8proz. Wertzoll eingeführt, welcher seit 24. April 1888 auch im Verkehr mit Ostrumelien in Kraft getreten ist. Von Waren, welche vom Ausland kommen, werden 7/8 des 8proz. Wertzolls (bei den über Trapezunt gehenden der gesamte Zoll) zurückerstattet, wenn die Wiederausfuhr nach dem Ausland innerhalb sechs Monaten nach der Einfuhr erfolgt. Erst neuerdings ist es wieder zum Abschluß von neuen Handelsverträggen gekommen, nach welchen jeder Staat auf die Einfuhr des andern die mit einem dritten vereinbarten niedrigsten Zölle anwendet, nämlich mit Rumänien (ratifiziert 12. Jan. 1888) und Serbien (ratifiziert 28. Aug. 1888). Die Statistik über Aus- und Einfuhr ist noch keineswegs eine befriedigende zu nennen; doch veröffentlicht das "Journal de la chambre de commerce de Constantinople" seit 1881 offizielle Tabellen, die einen gewissen Anhalt geben. Danach nehmen in der Ausfuhr bei weitem die erste Stelle ein die Rosinen, dann folgen Seide, Wolle, Mohair, Valonen, Opium, Häute, Feigen, Kokons, Wein, Olivenöl, Erze, Datteln, Teppiche, Seife, Haselnüsse etc. Es betrug der Wert der Ausfuhr in Millionen Piaster (zu 16-17 Pfennig):