Überständig heißen Bäume oder Bestände, die das Alter ihrer Haubarkeit überschritten haben.

Überstauung, s. Bewässerung, S. 859.

Ubertas, bei den Römern Personifikation der Erdfruchtbarkeit, dargestellt als schönes Weib mit umgekehrtem Füllhorn; vgl. Abundantia.

Ubertät (lat.), Fruchtbarkeit, üppige Fülle.

Übertragbar nennt man die budgetmäßig für bestimmte Zwecke verwilligten Summen, welche, wenn und soweit sie in der laufenden Finanzperiode nicht zur Verausgabung gelangten, als Ausgabenreservate oder Reservate ohne neue Bewilligung für den gleichen Zweck in der ^nächsten Periode (Jahr) verwandt werden dürfen.

Überübertragbarkeit von Wertpapieren s. Rektapapier.

Übertraguug, s. Zession.

Übertretung, s. Verbrechen.

Überversicherung, Versicherung zu Summen, welche den Wert der versicherten Sachen oder den gesetzli^ zur Versicherung zugelassenen Prozentsatz desselben übersteigen.^ Sie kann entweder durch zu hohe Deklaration des Versicherungswerts oder durch Versicherung eines und desselben Interesses bei verschiedenen Anstalten zur Erlangung des mehrfachen Betrags des Schadens (Doppelversicherung) herbeigeführt werden; sie ist verboten und in der Regel als Betrug strafbar; zur Verhütung derselben wird von manchen Staaten eine besondere Kontrolle der Versicherung, namentlich der Feuerversicherung, ausgeübt. Nicht zu verwechseln mit der n. ist diejenige Versicherung, welche dann in Kraft tritt, wenn der erste Versicherer zahlungsunfähig wird. Vgl. Versicherung.

Übervölkerung, s. Bevölkerung, S. 852.