Speigatten, Löcher in der Schiffswand, durch welche das Wasser vom Deck nach der See abfließen kann; auch die Öffnungen in den Verbandteilen eines Schiffs, durch welche das Leckwasser nach den Pumpen geleitet wird.

Speik, blauer, s. Primula.

Speischlange, s. Brillenschlange.

Speise, ein auf Hüttenwerken bei Schmelzprozessen entstehendes, aus Arsen- und Antimonmetallen bestehendes Produkt von weißer Farbe und größerer Dichtigkeit als diejenige der Leche (s. Lech), unter welchen sich die S. bei gleichzeitiger Entstehung beider Produkte absetzt. Zur Speisebildung, d.h. zur Verbindung mit Arsen und Antimon, sind besonders Nickel, Kobalt und Eisen geneigt; doch finden sich in den Speisen auch Gold, Silber und Kupfer. Dieselben werden entweder absichtlich erzeugt (Nickel- und Kobaltspeisen), oder sie fallen als Nebenprodukte (Kupfer- und Bleispeise), die man ungern sieht, weil sich aus denselben die nutzbaren Metalle meist nur mit größeren Verlusten darstellen lassen. Glockenspeise nennt man die zur Glockengießerei angewendete Legierung (s. Glocken). S. auch s. v. w. Mauerspeise, s. Mörtel.

Speiseapparate, s. Dampfkesselspeiseapparate.

Speisebrei, s. Chymus.

Speisegesetze, die vom mosaischen und talmudischen Gesetz gegebenen, die Reinheit und durch diese die Heiligkeit der Israeliten bezweckenden religiösen Vorschriften hinsichtlich der Nahrungsmittel. Der Pentateuch gibt 3. Mos. 11 und 5. Mos. 14 als reine, zum Genuß erlaubte Tiere an: 1) von den Vierfüßern die, welche gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, 2) von den Wassertieren nur die Fische, welche Schuppen und Floßfedern haben, verbietet dagegen die Raubvögel und Kriechtiere. Von Insekten ward die Heuschrecke gegessen. Verboten war und ist ferner der Blutgenuß, der Gebrauch des für den Altar bestimmten Opferfettes, die Vermischung von Fleisch mit Milch oder Butter (gegründet auf die Bibelstelle: "Du sollst das Lämmlein nicht in der Mutter Milch kochen"), das Genießen eines Gliedes eines noch lebenden Tiers. Die Schenkel der Vierfüßer dürfen erst gebraucht werden, nachdem die Spannader daraus entfernt ist (1. Mos. 32, 32). Säugetiere und Vögel müssen nach besonderm Ritus (s. Schächten) geschlachtet, ihr Fleisch muß vor dem Gebrauch zur Entfernung des Bluts entadert (geporscht, getriebert), in Wasser gelegt und gesalzen (koscher gemacht) werden. Von neugeerntetem Getreide durfte vor Ablauf des Tags, an welchem ein Omer (Mäßchen) Gerste von derselben Ernte im Tempel geweiht worden, nichts genossen werden. Verboten war auch der Genuß von Trauben und andern Fruchtgattungen, welche vermischt gepflanzt worden waren, von allen Früchten, welche ein Baum in den ersten drei Jahren trug, von Wein, der den Götzenbildern als Opfer dargebracht worden war, und vom gesäuerten Brot während des Passahfestes. Alle diese S. waren bei den Talmudisten Gegenstand einer sehr komplizierten Kasuistik.

Speisepumpe, s. Dampfkesselspeiseapparate.

Speiseröhre (Schlund, Oesophagus), derjenige Teil des Vorderdarms, welcher die Verbindung zwischen Mund und Magen herstellt und die Speisen in letztern zu befördern hat. Bei den Fischen ist sie sehr weit und geht allmählich in den Magen über; ähnliches gilt von manchen Amphibien und Reptilien; bei den Vögeln ist gewöhnlich ein Teil von ihr zur Bildung eines Kropfes (s. d.) erweitert; dagegen findet bei Säugetieren eine scharfe Trennung derselben vom Magen statt. Beim Menschen (s. Tafel "Eingeweide II", Fig. 1 und 3, und "Mundhöhle", Fig. 2) speziell ist sie ein häutiger, etwa fingerdicker, aber stark ausdehnbarer Kanal, dessen Wände platt aufeinander liegen, wenn nicht gerade ein Bissen durch ihn hindurchgeht. Zwischen der Luftröhre und der

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