Unterbinduug (Ligatur), chirurg. Operation, bei welcher man zu einem bestimmten Heilzweck ein Blutgefäß durch Umschnüren mit einem Faden verschließ Es geschieht, um eine bestehende Blutung zu stillen, einer zu befürchtenden Hämorrhagie vorzubeugen, oder um die Blutzirkulation bei Beseitigung von Aneurysmen zu hemmen; auch behufs Herabsetzung der Blutzufuhr bei Geschwülsten, um dadurch ihr Wachstum zu hemmen oder ihre Verkleinerung herbeizuführen, bei der sogen. Elefantiasis und andern Leiden. Auch zu unblutigen Trennungen wird die U. benutzt, indem man die in der Trennungslinie liegenden Teile fest umschnürt. Bleibt die U. stets gespannt, so durchschneidet sie das von ihr Umfaßte in einigen Tagen. Als Material zur U. dient Seide oder Catgut, zur Umschnürung von Geschwulststielen und zur Durchtrennung von Teilen auch Drähte und Gummistränge.
Unterblätter, s. Amphigastrien.
Unterbrechuug des Verfahrens, im Zivilprozeß einer der beiden Fälle des notwendigen Stillstandes eines Prozesses im Gegensatz zu dem durch den Willen der Parteien bewirkten "Ruhen" des Verfahrens und zwar der kraft Gesetzes unmittelbar mit dem Moment des bezüglichen Ereignisses eintretende Stillstand im Gegensatz zur "Aussetzung" des Verfahrens (s. d.). Die U. tritt ein durch vom Willen der Parteien unabhängige Umstände, nämlich: 1) Tod einer Partei; 2) Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer Partei, soweit der Prozeß die Konkursmasse betrifft; 3) Verlust der Prozeßfähigkeit einer Partei oder Wegfall des gesetzlichen Vertreters einer nicht prozeßfähigen Partei; 4) Wegfall des Anwalts einer Partei im Anwaltsprozeß; 5) Aufhören der Thätigkeit des Gerichts infolge eines Kriegs oder eines andern Ereignisses. In den Fällen
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Untercharente - Unterfranken.
1 und 3 tritt eine Unterbrechung nicht ein, wenn eine Vertretung durch einen Prozeßbevollmächtigten stattfindet. Bei der U. hört der Lauf einer jeden Frist auf; nach Beendigung der U. (durch "Aufnahme" des Verfahrens, s. d.) beginnt die volle Frist von neuem zu laufen. U. durch Kabinettsjustiz ist unzulässig. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 217 ff.
Untercharente (Niedercharente), franz. Departement, s. Charente, S. 946.
Unterchlorige Säure HClO entsteht, wenn man Chlorwasser mit Quecksilberoxyd schüttelt und die Flüssigkeit zur Abscheidung des gleichzeitig gebildeten Quecksilberchlorids destilliert. Bei Einwirkung von Chlor auf kalte, verdünnte Kalilauge, Chlorkalium und unterchlorigsaures Kali und bei vorsichtiger Destillation eines Unterchlorigsäuresalzes mit verdünnter Salpetersäure destilliert u. S. Diese ist eine so schwache Säure, daß ihre Salze durch Kohlensäure zersetzt werden; leitet man daher Chlor in eine Lösung von kohlensaurem Natron, so entsteht kein Unterchlorigsäuresalz, sondern Chlornatrium und freie u. S. Mäßig konzentrierte Lösungen der Säure lassen sich destillieren und durch Fraktionierung konzentrieren, während sehr schwache oder sehr starke Säure sich bei der Destillation zersetzt. Konzentrierte u. S. ist orangegelb, verdünnte fast farblos, riecht eigentümlich, schmeckt ätzend, zersetzt sich sehr leicht in Chlor und Chlorsäure und wirkt doppelt so stark oxydierend und bleichend als das in ihr enthaltene Chlor. Ihre Salze (Hypochlorite) sind im reinen Zustand wenig bekannt und im festen gar nicht; sie sind sehr unbeständig, ihre verdünnten Lösungen geben beim Kochen Chlorsäuresalz und Chloride, die konzentrierten Chloride und Sauerstoff; sie entwickeln beim Erhitzen mit verschiedenen Metalloxyden, wie Kobaltoxyd oder Kupferoxyd, Sauerstoff; sie bleichen sehr langsam, nach Zusatz einer Säure aber sehr energisch, auch schon bei Einwirkung der Kohlensäure der Luft. Die unterchlorigsauren Alkalien sind in den Bleichflüssigkeiten (Eau de Javelle und Eau de Labarraque) enthalten, unterchlorigsaure Magnesia in Ramsays oder Grouvelles, das Zinksalz in Varrentrapps Bleichflüssigkeit. Über das Kalksalz s. Chlorkalk. Berthollet beobachtete 1785, daß Chlor sich mit einem Alkali verbinden kann, ohne seine bleichenden Eigenschaften einzubüßen. Er führte die Lösung, welche er durch Einleiten von Chlor in Kalilauge erhielt (Eau de Javelle), in die Färberei ein, und Balard erkannte 1834 die Zusammensetzung des Präparats.
Unterchlorigsaures Natron, s. Eau de Javelle.