Daß man ihr Ansehen nicht schädige wider Gebühr.
Also stand ich mit mächtigem Schild und schützte sie beide,
Doch vor beiden zugleich schützt' ich das heilige Recht.
Außerdem gab er dem Volk eine dessen ganzes Leben und ganze Thätigkeit umfassende Gesetzgebung, deren segensreiche Wirkungen seine Verfassung überdauert haben; sie gewöhnte das Volk zu lebendiger, selbständiger Teilnahme am öffentlichen Leben, hob die geistige Bildung und erzeugte bewußte Sittlichkeit und edle Humanität in ihm. Die Sage erzählt, daß S. die Athener verpflichtet habe, während eines zehnjährigen Zeitraums an seiner Gesetzgebung nichts zu ändern, und daß er eine Reise ins Ausland deshalb gemacht habe, um nicht selbst Hand an die Abänderung seiner Gesetze legen zu müssen. Er ging zunächst nach Ägypten, wo er mit den Priestern von Heliopolis und Sais Umgang hatte, dann nach Cypern und nach Sardes zu Krösos, mit dem er nach der (historisch unmöglichen) Sage die bekannte Unterredung über die Nichtigkeit menschlicher Glückseligkeit hatte. Nach seiner Rückkehr nach Athen suchte er vergeblich den von neuem ausbrechenden Zerwürfnissen daselbst zu steuern und mußte noch sehen, daß sich Peisistratos zum Tyrannen aufwarf. Er starb 559; seine Gebeine sollen auf sein eignes Verlangen nach Salamis gebracht und dort verbrannt, die Asche aber auf der ganzen Insel umhergestreut worden sein. Als Sittenspruch wurde ihm beigelegt: "Nichts zu viel". Als Dichter war er nicht minder ausgezeichnet wie als Gesetzgeber. Seine Gedichte sind größtenteils hervorgegangen aus dem Bedürfnis, seinen Mitbürgern die Notwendigkeit der von ihm getroffenen Staatseinrichtungen darzuthun. Die Fragmente derselben sind gesammelt von Bach (Bonn 1825), in Schneidewins "Delectus poesis Graecorum elegiacae" (Göttingen 1838) und in Bergks "Poetae lyrici graeci". Ins Deutsche übersetzte sie Weber in den "Elegischen Dichtern der Hellenen" (Frankf. 1826). Die ihm von Diogenes Laertius beigelegten Briefe an Peisistratos und einige der sieben Weisen sind untergeschoben. Solons Leben beschrieb Plutarch. Vgl. Kleine, Quaestiones de Solonis vita et fragmentis (Kref. 1832); Schelling, De Solonis legibus (Berl. 1842).
Solothurn (franz. Soleure), ein Kanton der Schweiz, wird im O. von Basel und Aargau, im Süden und W. von Bern, im N. von Basel begrenzt und hat einen Flächengehalt von 784 qkm (14,2 QM.). Abgesehen von den beiden Exklaven Mariastein und Klein-Lützel, die auf bernischem Gebiet an der Elsässer Grenze liegen, ist das Land von eigentümlich zerrissenen Umrißformen und zerfällt zunächst in Anteile der Schweizer Hochebene und in solche des Jura. Zu jenen gehören das Aarethal von S., in welches die Thalebene der Großen Emme ausmündet, und das Aarethal von Olten. Beide Thalstrecken scheidet ein vorspringendes Stück des bernischen Ober-Aargaues (Wangen-Wiedlisbach), und eine Jurakette, deren Häupter Hasenmatt (1449 m), Weißenstein (1284 m) und Röthifluh (1398 m) sind, schließt sie nach der Seite der jurassischen Landschaften ab. In der Klus von Önsingen-Balsthal bricht die Dünnern aus ihrem dem Aarelauf parallelen jurassischen Hochthal hervor, um bei Olten in die Aare zu münden, während ebenfalls bei Balsthal das jenem parallele Guldenthal sich öffnet. Ein zweiter Jurazug, die Kette des Paßwang (1005 m), führt von Mümliswyl hinüber in das Birsgebiet (Schwarzbubenland). Das Klima gehört eher zu den rauhen als milden, so daß das Land ohne Weinbau ist. Die Volkszahl beläuft sich auf (1888) 85,720 Köpfe. Die Solothurner, deutschen Stammes und katholischer Konfession (nur 21,898 Protestanten, vorwiegend im Bucheggberger Amt), gelten für "ein gutmütiges, munteres und rechtschaffenes Völkchen". Seit durch Referendum vom 4. Okt. 1874 die Benediktinerabtei Mariastein und die beiden Chorherrenstifter von Solothurn und Schönenwerd aufgehoben sind, besitzt der Kanton noch drei Kapuziner- und drei Nonnenklöster. Die Katholiken des Kantons sind der Diözese Basel zugeteilt, und seit längerer Zeit ist die Stadt S. Bischofsitz. Einige Gemeinden haben sich dem 1874 geschaffenen Nationalbistum angeschlossen. S. ist ein vorzugsweise Ackerbau treibendes Ländchen, einer der wenigen Schweizer Kantone, welche Getreide über den Bedarf erzeugen; auch kommen Obst und Kirschwasser sowie (bei guter Waldwirtschaft) Holz zur Ausfuhr. Rindvieh, meist vom Berner Schlag, wird viel gehalten. Einige Käse kommen dem Emmenthaler gleich; um Mümliswyl wird der "Geißkäse" bereitet. Auch viele Schafe und Ziegen werden gehalten, Pferde weniger als früher; hingegen besteht noch eine treffliche Schweinezucht. Der Jura liefert Gips und trefflichen Kalkstein; in der Nähe der Hauptstadt wird "Marmor"
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Solothurn (Kanton und Stadt).
gebrochen und weithin versandt. Bohnerzlager finden sich bei Matzendorf (seit 1877 so gut wie erschöpft). Gerlafingen hat in neuerer Zeit Baumwollspinnerei (Derendingen) u. Papierfabrikation eingeführt. Sonst besitzt die Gegend von Olten-Schönenwerd eine rege Industrie: einen Eisendrahtzug, eine große Maschinenbauwerkstätte, Strumpffabrikation u. a. Die Bandweberei des Schwarzbubenlandes ist eine Dependenz von Basel (s. d., S. 418). Ferner bestehen Glashütten, Parkettfabriken etc. Wenn auch weder die Stadt S. noch Olten zu den Handelsplätzen gehört, sind beide doch bedeutsame Knotenpunkte im Schweizer Bahnnetz geworden. Im Kur- und Touristenverkehr nimmt S. keine hervorragende Stelle ein; nur der Weißenstein und Bad Lostorf sind stark besuchte Punkte. Die heutige Volksschule gliedert sich, wie in den meisten Kantonen, in eine allgemein verbindliche primäre und eine fakultative sekundäre Stufe. Von humanitären Anstalten besitzt der Kanton eine Irrenheilanstalt (Rosegg), die Dischersche Rettungsanstalt Hofmatt und eine von Schwendimann dotierte Blindenanstalt. Die öffentlichen Bibliotheken zählen ca. 85,000 Bände (die Stadtbibliothek Solothurns allein 40,000).
Die Verfassung des Kantons, 12. Dez. 1875 vom Volk angenommen, 23. Okt. 1887 revidiert, hat an die Stelle der Repräsentativdemokratie das Referendum gesetzt. Demgemäß unterliegen alle Gesetze und Staatsverträge sowie alle neuen Ausgaben von höherm Betrag und alle Staatsanleihen von mehr als einer halben Million dem obligatorischen Referendum. Das Recht der Initiative ist geregelt; ein Volksentscheid muß stattfinden, wenn eine Anregung von 2000 Votanten eingereicht ist. Das Volk kann sowohl Legislative als oberste Exekutive abberufen; eine Abstimmung entscheidet, sobald die Abberufung von 4000 Votanten verlangt wird. Der Kantonsrat, als gesetzgebende Behörde, wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Die Exekutive übt ein Regierungsrat von fünf Mitgliedern, welche das Volk auf vier Jahre erwählt. Der Präsident führt den Titel Landammann. Ein Obergericht, durch den Kantonsrat ebenfalls auf vier Jahre ernannt, besteht aus sieben Mitgliedern. Im übrigen garantiert die Verfassung alle in den Schweizer Kantonen üblichen Grundrechte. Der Kanton ist in fünf Amteien eingeteilt, jede mit Oberamtmann und Amtsgericht. Die Staatsrechnung für 1887 ergibt an Einnahmen 1,736,746 Frank, davon an Abgaben 611,581 Fr.; die Ausgaben belaufen sich auf 1,865,956 Fr., wovon 333,558 Fr. auf das Erziehungswesen entfallen. Zu Ende 1887 betrugen die Aktiva des Staatsvermögens 13,245,122 Fr., die Passiva 10,079,000 Fr., also reines Staatsvermögen 3,166,122 Fr.; dazu die Spezialfonds, 15 an Zahl, im Betrag von 3,685,089 Fr., zusammen 6,851,211 Fr.
Die gleichnamige Hauptstadt des Kantons, zu beiden Seiten der Aare, Knotenpunkt der Bahnlinien Herzogenbuchsee-Biel, Olten-Lyß und S.-Langnau, bietet außer dem Ursusmünster (1773 von Pisoni vollendet) und dem Zeughaus nur die eine Sehenswürdigkeit der Verena-Einsiedelei, mit einem Felskirchlein und einer großen Felsenhöhle. Die Stadt selbst hat sich in neuerer Zeit erweitert und verschönert und besitzt eine Kantonsschule (Gymnasium und Industrieschule), eine Stadtbibliothek mit einer Sammlung von Altertümern und Münzen, eine Gemäldegalerie, 3 Bankinstitute (darunter eine Notenbank mit 3 Mill. Fr. Kapital), Uhren-, Eisen-, Zementfabrikation, Baumwollweberei, Marmorsteinbrüche und (1888) 8305 Einw. (darunter ca. 2000 Protestanten). Entferntere Punkte sind Zuchwyl, wo Kosciuszko begraben liegt, und der Kurort Weißenstein. Vgl. Hartmann, S. und seine Umgebungen (Soloth. 1885).