Strandelster, s. v. w. Austerndieb (s. d.).
Strandgut, die von einem gescheiterten, gestrandeten oder sonst verunglückten Schiff geretteten Güter und Schiffstrümmer. Dabei wird unterschieden zwischen S. im engern Sinn, den bei einer Seenot geborgenen Gegenständen; Seeauswurf, Gegenständen, welche außer dem Fall einer Seenot von der See auf den Strand geworfen werden; Strandtrift (strandtriftigem Gut), Gegenständen, die von der See gegen den Strand getrieben und vom Strand aus geborgen wurden; Wrackgut, versunkenen Schiffstrümmern oder sonstigen Gegenständen, die vom Meeresgrund heraufgebracht sind, und Seetrift (seetriftigem Gut), von welchem man dann spricht, wenn ein verlassenes Schiff oder sonstige besitzlos gewordene Gegenstände, in offener See treibend, von einem Fahrzeug geborgen werden. Alles S. ist an den Empfangsberechtigten gegen Bezahlung der Bergungskosten herauszugeben. Die Ermittelung des Empfangsberechtigten ist nach der deutschen Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 Sache der Strandämter (s. Strandung). Ist der Empfangsberechtigte auch durch das Aufgebotsverfahren nicht zu ermitteln, so werden Gegenstände, welche in Seenot vom Strand aus geborgen sind, desgleichen Seeauswurf und strandtriftiges Gut dem Landesfiskus, versunkenes und seetriftiges Gut aber dem Berger überwiesen. Die Höhe der Bergungskosten richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (s. Bergen). Von beschädigten, auf dem Weg des öffentlichen Ausgebots verkauften Strandgütern ist auf Antrag nur ein Zoll von 10 Proz. zu entrichten. Inländische Strandgüter, welche nach dem Auslaufen verunglücken, sind frei vom Eingangszoll.
Strandhafer, s. Elymus.
Strandhauptmann, s. Strandung.
Strandlachs, s. Forelle.
Strandläufer (Tringa L.), Gattung aus der Ordnung der Watvögel (Grallae) und der Familie der Schnepfen (Scolopacidae), Vögel mit geradem Schnabel, der länger als der Lauf, aber kürzer als der nackte Teil des Fußes, an der Spitze verdickt und verbreitert und nur an den Rändern der Oberschnabelspitze hornig ist. In den mittellangen, spitzen Flügeln ist die erste Schwinge am längsten, der Schwanz ist kurz, abgerundet, die Füße sind kurz, dick, der Lauf länger als die Mittelzehe, die Krallen sind kurz, stark gekrümmt. Die S. leben in den nordischen Gegenden der Alten und Neuen Welt an Gewässern, in deren Uferschlamm sie ihre Nahrung suchen; im Winter wandern sie, meist den Küsten entlang, in Scharen südwärts, im Frühling wieder nordwärts, nur selten geraten sie ins Binnenland. Alle haben im Sommer ein anders gefärbtes Gefieder als im Winter. Die etwa 25 Arten umfassende Gattung ist in mehrere Gattungen: Actodromas Kaup., Calidris IU., Limicola Koch, Arquatella Baird und Pelidna Cuv., geteilt worden. Roststrandläufer (Kanutsvogel, T. canuta L.), 25 cm lang, im Sommer oberseits schwarz mit rostroten Flecken, weißlichen Federspitzen und rostgelben Federsäumen, unterseits dunkel braunrot, im Winter oberseits aschblau, unterseits weiß, an der Unterkehle dunkel gefleckt ; der Schnabel schwarz, der Fuß grauschwarz. Er bewohnt den Norden der Alten Welt und weilt in Deutschland von August bis Mai an der Küste der Nord- und Ostsee, nistet aber nur im hohen Norden. Er ist sehr beweglich, fliegt und schwimmt gut und besitzt eine laute, pfeifende Stimme. Die Nahrung besteht in allerlei Kleingetier. Der Zwergstrandläufer (Raßler, T. [Actodromas] minuta Kaup), 14 cm lang, im Sommer oberseits schwarz mit rostroten Federkanten, an der Oberbrust hell rostfarben, fein braun gefleckt, unterseits weiß, im Winter oberseits dunkel aschgrau, braunschwarz gestrichelt; das Auge ist braun, der Schnabel schwarz, der Fuß grünlichschwarz. Er bewohnt den hohen Norden, findet sich aber an fast allen Meeresküsten Europas, Asiens, Afrikas und Australiens und weilt bei uns von August bis April. Er nistet in den Tundren Europas und Asiens. Seine Eier (s. Tafel "Eier II", Fig. 17) sind trüb gelblichgrau bis ölgrün,
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Strandlinien - Strangulieren.
aschgrau und dunkelbraun gefleckt. DerAlpenstrandläufer (T. [Pelidua] alpina Cuv.), 15-18 cm lang, im Sommer oberseits rotbraun, schwarz gefleckt, unterseits weiß mit schwarzen Schaftstrichen, an Unterbrust und Vorderbauch schwarz, im Winter oberseits aschgrau, unterseits weißlich; das Auge ist braun, Fuß und Schnabel schwarz. Er bewohnt den hohen Norden, brütet aber schon in Deutschland, wo er von August bis Mai verweilt, durchstreift im Winter mit Ausnahme von Australien und Polynesien die ganze Erde und erscheint auch oft in Scharen im Binnenland und im Gebirge. Er nistet an sandigen oder feuchten Stellen in der Regel nicht weit vom Meer auf dem Boden; die vier schmutzig ölfarbenen, dunkel ölbraun gefleckten Eier (s. Tafel "Eier II", Fig. 19) werden vom Weibchen allein ausgebrütet. Das Fleisch des Alpenstrandläufers ist sehr schmackhaft, und er wird daher in großer Zahl auf den Schnepfenherden erlegt oder gefangen.
Strandlinien, die durch den Anprall der Meereswogen an den die Küste bildenden Felsen und an Klippen hervorgebrachten Linien, welche sich zusammen mit Anhäufungen von Geröllen, Bruchstücken der Gehäuse von Meeresbewohnern und Zusammenschwemmungen von Meerestangen (Strandterrassen) sowie auch den Ansätzen (Balanen) oder den Einbohrungen (Bohrmuscheln) von Seetieren als ein das Ufer umziehender Saum oft meilenweit in ununterbrochenem Zusammenhang verfolgen lassen. Steigt das Land, und verschiebt sich dadurch die Grenzlinie zwischen Wasser und Land, so bleiben diese Signale als Produkte eines frühern, jetzt nicht mehr vorhandenen Zustandes zurück und bilden als alte S. für die Geologie wichtige Anhaltspunkte zur Kontrolle der Hebungserscheinungen (vgl. Hebung). Die Küsten Skandinaviens, Schottlands, Italiens etc. bieten zahlreiche Beispiele solcher oft zu dritt und mehr übereinander hinziehender alter S.