Subsistieren (lat.), Bestand haben; seinen Unterhalt haben; Subsistenz, Lebensunterhalt.

Subskribieren (lat.), unterschreiben, auf etwas unterzeichnen, eine Subskription (s. d.) eingehen.

Subskription (lat.), die Verpflichtung durch Namensunterschrift zur Teilnahme an einem Unternehmen oder zur Annahme einer Ware, besonders einer litterarischen Arbeit oder eines Kunstwerks, aber auch zur Übernahme von Aktien oder zur Beteiligung an einer Anleihe (s. Staatsschulden, S. 204). Die S. bewirkt für den Subskribenten rechtliche Verbindlichkeit, wenn auch vom andern Teil alle Versprechungen sowohl hinsichtlich der Zeit der Lieferung als auch der Beschaffenheit des zu liefernden Gegenstandes eingehalten werden. Der Subskriptionspreis ist oft niedriger gestellt als der spätere Kaufpreis. Das Sammeln von Subskribenten durch Buchhandlungsreisende wird nicht als Hausiergewerbe behandelt.

Sub sole (lat.), unter der Sonne.

Substantiell (lat.), wesenhaft, wesentlich (s. Substanz); derb, kräftig (von Speisen); materiell; Substantialität, Wesenheit, Selbständigkeit.

Substantiv (Nomen substantivum, Haupt-, Dingwort), in der Grammatik Bezeichnung einer Person oder Sache oder eines Begriffs. Der Ausdruck S. findet sich im Altertum noch nicht, sondern ist erst bei den Grammatikern des Mittelalters aufgekommen, die ihn aus dem lateinischen substantia ("Stoff") bildeten. Er drückt besonders den Gegensatz dieser Wort-

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Substanz - Subtraktion

klasse zu den Eigenschaftswörtern (Adjektiven) aus, die bloß ein einzelnes Merkmal bezeichnen. Schon die Alten teilten das S. in verschiedene Klassen ein; die noch jetzt allgemein gebräuchlichen Einteilungen sind folgende. Je nachdem ein S. ein bestimmtes, persönliches Wesen oder eine ganze Gattung von Personen, Sachen oder Begriffen bezeichnet, heißt es Nomen proprium (Eigenname) oder Nomen appellativum (Gattungsname). Das Appellativum kann wieder Abstractum oder Concretum sein, je nachdem es entweder etwas bloß Gedachtes oder Vorgestelltes, oder etwas wirklich im Raum Vorhandenes bedeutet. Andre Unterarten des Nomen appelativum sind die Collectiva (Sammelwörter), die eine Gesamtheit von Individuen bezeichnen, wie z. B. Volk, Menge, Schar, und die Materialia (Stoffwörter), wie Gold, Wasser, Wein, Getreide. Für die historische und vergleichende Sprachforschung sind alle diese Unterschiede nicht vorhanden, da die Substantiva aller Arten und selbst die Adjektiva und Partizipia fortwährend ineinander übergehen, auch die Eigennamen stets aus einem Appellativum entstanden sind und auch wieder zu einem solchen werden können, wie z. B. Cäsar ursprünglich "Töter, Mörder" bedeutete, dann ein Beiname des Gajus Julius Cäsar, hierauf der gewöhnliche Titel der römischen und später der deutschen "Kaiser", zuletzt in manchen Fällen im Deutschen wieder ein Eigenname geworden ist. Das S. ist neben dem Verbum der wichtigste der Redeteile, und es gibt keine Sprache, der das S. fehlt. Die Flexion der Substantiva durch angehängte Kasusendungen (s. Kasus) heißt Deklination.

Substanz (lat.), im gewöhnlichen Sinn das Grund wesen, das Wesentliche oder der Hauptinhalt einer Sache, der Stoff, im Gegensatz zum Accidens (s. d.), der zufälligen, nicht wesentlichen Eigenschaft eines Dinges. So bezeichnet man z. B. Kapitalien als S. eines Vermögens im Gegensatz zum Ertrag oder den Zinsen als seinen Accidenzien. In der Philosophie ist S. das unbekannte Seiende, welches als beharrlich und bleibend gegenüber allem Wechsel der Erscheinung gedacht wird und dem Vielen und Mannigfaltigen die Einheit gibt. Hinsichtlich der Bestimmung des Wesens dieser S. gehen die philosophischen Systeme auseinander. Ob es eine Vielheit von Substanzen gebe (Monaden des Leibniz, reale Wesen Herbarts), oder ob nur eine anzunehmen sei (S. des Spinoza), ob dieselbe oder dieselben geistiger oder materieller Natur seien, darüber ist der alte Streit bis auf den heutigen Tag nicht entschieden.