Sumerier (Akkadier), altes Volk, welches in frühster Zeit das Euphrat- und Tigrisland ("Land Sumir und Akkad") bewohnte und eine nicht flektierende, agglutinierende Sprache redete, also nicht semitischen Ursprungs war. Sie besaßen bereits eine bedeutende Kultur, welche die Semiten, Babylonier und Assyrer, die spätern Einwohner jenes Gebiets, neben denen sich aber die S. noch lange behaupteten, von ihnen annahmen, und von der uns in den bilinguen (assyrisch-sumerischen) Thontäfelchen der Bibliothek Assurbanipals ansehnliche Reste, Lieder, Hymnen, Gesetzsammlungen, astronomische und astrologische Schriften etc., erhalten sind. Ihre ältesten Herrschaftssitze und Priesterstädte befanden sich im untern Euphratgebiet, das nach einem ihrer Stämme auch Chaldäa genannt wurde (vgl. Babylonien). Die S. besaßen die Keilschrift (s. d.), welche nicht bloß Babylonier und Assyrer, sondern auch Meder und Perser von ihnen überkamen, beobachteten die Himmelskörper, Sonne, Mond und fünf Planeten, welche sie als Götter verehrten, und nach denen sie die sieben Tage der Woche,
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Sumiswald - Sumpfbiber.
deren Einteilung von ihnen herrührt, benannten; die Namen der Göttin Istar (Astarte), des Mondgottes Sin, des Löwengottes Nergal u. a. sind in die semitische Religion übergegangen. Ihre religiösen Hymnen, mitunter von tiefem Gefühl, sind den Psalmen der Bibel ähnlich. Ihren Rechnungen legten sie das Sexagesimalsystem zu Grunde, welches sich bei der Einteilung unsrer Tagesstunden in Minuten und Sekunden, der Grade etc. bis auf den heutigen Tag erhalten hat. Vgl. Lenormant, Études accadiennes (Par. 1872-80); Derselbe, Études cunéiformes (das. 1878-80); Derselbe, La langue primitive de la Chaldée et les idiomes touraniens (das. 1875) ; Haupt, Die sumerischen Familiengesetze (Leipz. 1879); Derselbe, Die akkadische Sprache (Berl. 1883).
Sumiswald, Gemeinde im schweizer. Kanton Bern, Bezirk Trachselwald, im untern Emmenthal, am Grünenbach, hat eine schöne Kirche aus dem 16. Jahrh. und (1888) 5738 Einw., welche Landwirtschaft, Viehzucht, Fabrikation von Leinwand und Uhren und Handel mit Käse betreiben. Unweit das Schloß Trachselwald, ehemals Sitz einer Deutschordens-Kommende, jetzt Armenhaus.
Summarischer Prozeß, diejenige Prozeßart, bei welcher zum Zweck der Beschleunigung des Verfahrens Abweichungen von dem regelmäßigen Prozeßgang und Abkürzungen des letztern statuiert sind. Den Gegensatz bildet der ordentliche bürgerliche Prozeß, und zum Unterschied wird der summarische auch der "außerordentliche Prozeß" genannt. Die moderne Gesetzgebung, welche für alle Rechtsstreitigkeiten ein schleunigeres Verfahren an Stelle des schwerfälligen gemeinrechtlichen Prozeßganges einführte, hat die Fälle des summarischen Prozesses wesentlich eingeschränkt. So kennt die deutsche Zivilprozeßordnung als eigentlichen summarischen Prozeß nur noch den Exekutiv- oder Urkundenprozeß (s. d.) und den Wechselprozeß (s. d.); außerdem gehören noch das sogen. Mahnverfahren (s. d.) hierher sowie der Arrest (s. d.) und die "einstweiligen Verfügungen" (s. d.). Auch im Strafprozeß ist in geringfügigen Fällen ein summarisches Verfahren gestattet (s. Mandatsprozeß). Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, (§ 555-567, 628-643; Deutsche Strafprozeßordnung, § 447-452.
Summarium (lat.), kurz gefaßter Hauptinhalt einer Schrift etc.; daher summarisch, dem Hauptinhalt nach zusammengefaßt.
Summation (lat.), s. Addition.
Summe (lat. Summa), in der Arithmetik das Resultat einer Addition (s. d.). Summenformel oder summarisches Glied einer Reihe nennt man den algebraischen Ausdruck, der die S. einer bestimmten Anzahl von Gliedern der Reihe in allgemeinen Zeichen (Buchstaben) ausdrückt.
Summis desiderantes affectibus (lat.), Bulle des Papstes Innocenz VIII. von 1484 zu gunsten der Hexenprozesse (s. Hexe, S. 103).