Rumänien seit 1865 in der Türkei seit 1884 (Verpachtung), in Serbien seit 1885 (ebenfalls mit Verpachtung an eine Gesellschaft). Diese Besteuerungsform kommt nur als volles Tabaksmonopol vor, d. h. der Staat behält sich das ausschließliche Recht des Ankaufs heimischen Rohtabaks, der Einfuhr fremder Tabake und das der inländischen Tabaksfabrikation vor, um durch Vermittelung von konzessionierten Verkäufern den Tabak zu Preisen zu verkaufen, welche einen Überschuß über die Kosten als Steuer ergeben. Die Einfuhr ausländischer Tabaksfabrikate ist in Frankreich ganz verboten, in Österreich nur ausnahmsweise gegen Lizenzen gestattet. Der Tabaksbau wird im Inland nur in bestimmten Anbaubezirken gegen Staatserlaubnis und unter Kontrolle gestattet, die Erzeugnisse desselben sind gegen alljährlich von der Verwaltung festgesetzte Preise an dieselbe abzuliefern. Für und gegen das Tabaksmonopol lassen sich im wesentlichen die Gründe vorführen, die überhaupt für und wider die Monopolisierung geltend gemacht werden. Es gestattet Kostensparung durch Zentralisierung und Minderung des Zwischenhandels (Frankreich hat nur
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Tabaldie - Tabellen.
16 Staatsfabriken mit etwa 18,000 Arbeitern, während in Deutschland die Verarbeitung der doppelten Menge Rohtabaks sich auf fast 11,000 selbständige Betriebe mit etwa 110,000 beschäftigten Personen verteilt), es erspart Kosten der Kontrolle und Erhebung, gewährt Sicherheit gegen Fälschung, es ermöglicht, den Steuerfuß der Qualität anzupassen und denselben nach Bedarf zu ändern, endlich, und darin besteht seine eigentlich praktische Bedeutung, läßt es die vollständigste Ausbeutung einer ergiebigen Steuerquelle zu. Dagegen ist die Monopolisierung mit den Schattenseiten verknüpft, welche dem weniger beweglichen Staatsbetrieb mit seiner büreaukratischen Beamtenwirtschaft überhaupt anhaften. Insbesondere befürchtet man in Deutschland, es möchte die Staatsgewalt allzusehr alle andern Lebenskreise überwuchern. Ob nun diese Übelstände oder jene Vorteile des Monopols überwiegen, dies läßt sich nur von Fall zu Fall beantworten. In Deutschland steht der Monopolisierung vorzüglich der Umstand im Weg, daß hier Industrie und Handel in Tabaken sich lebhaft entwickelt haben und infolgedessen nicht allein die Frage der Entschädigung große Schwierigkeiten bereitet, sondern auch die Änderung in der Steuerform erhebliche wirtschaftliche Umwälzungen bewirken würde. Das auf den Handel mit Rohtabak beschränkte Monopol, bei welchem der Staat als alleiniger Aufkäufer den Tabak mit einem Preiszuschlag an Händler abgibt, ist noch nirgends zur Durchführung gekommen.
Im Deutschen Reich war in 1000 Mk. der Ertrag
durchschnittlich jährlich der Tabakssteuer des Eingangszolls von Tabak der Nettoertrag der Tabaksabgaben im ganzen auf den Kopf
1871-79 1490 14687 15967 0,37
1881-86 9909 29059 38503 0,84
1886-87 11067 36992 47535 1,02