Tappert, mantelartiges, bis auf die Füße reichendes Überkleid mit und ohne Kapuze, welches vom Anfang des 14. bis zum Anfang des 16. Jahrh. in Frankreich, England, Deutschland und den Niederlanden getragen wurde.
Tappert, Wilhelm, Komponist und Musikschriftsteller, geb. 19. Febr. 1830 zu Ober-Thomaswaldau bei Bunzlau in Schlesien, erhielt seine Ausbildung von 1848 bis 1850 am Schullehrerseminar zu Bunzlau sowie von 1856 bis 1858, nachdem er mehrere Jahre als Schullehrer gewirkt, in Berlin durch Kullak und Dehn. Später war er wieder mehrere Jahre in Groß-Glogau als Lehrer thätig, bis er 1866 in Berlin seinen bleibenden Wohnsitz nahm. Hier hat er als Kritiker, namentlich als Verteidiger der neudeutschen Schule, Hervorragendes geleistet, redigierte auch von 1878 bis 1881 die "Allgemeine Deutsche Musikzeitung". Außer zahlreichen Beiträgen für diese sowie für andre Blätter veröffentlichte er: "Musik und musikalische Erziehung" (Berl. 1867), "Musikalische Studien" (das. 1868), "Das Verbot der Quintenparallelen" (Leipz. 1869), "Wagner-Lexikon. Wörterbuch der Unhöflichkeit, enthaltend grobe, höhnende, gehässige und verleumderische Ausdrücke, welche gegen den Meister Richard Wagner etc. gebraucht worden sind" sowie einen Band "Gedichte" (Berl. 1878) und gab auch Bearbeitungen altdeutscher Gedichte mit Klavierbegleitung heraus.
Taprobane, alter Name der Insel Ceylon.
Tapti, Fluß in Britisch-Indien, entspringt in den Zentralprovinzen und mündet nach einem Laufe von 720 km unterhalb Surate in den Golf von Cambay.
Tapu, s. Tabu.
Tapu (türk.), Besitztitel für Immobilien und die mit denselben verbundene Steuer.
Taquary (Tacoary), Fluß in der brasil. Provinz Mato Grosso, entspringt an der Grenze der Provinz Goyaz, hat viele Krümmungen, bildet mehrere Wasserfälle und mündet links in den Paraguay.
Taquary, deutsche Kolonie in der brasil. Provinz Rio Grande do Sul, am schiffbaren Fluß gleiches Namens, 80 km von Porto Alegre, hat Ausfuhr von Holz und landwirtschaftlichen Produkten.
Tara (ital., ursprünglich arab., Abzug), das Gewicht der Umhüllung (Kiste, Faß etc.) verpackter Waren. Der Unterschied zwischen Gesamtgewicht und T. ist das reine oder Nettogewicht der Ware. Reine oder Nettotara ist die durch besondere Wägung eines jeden Stücks ermittelte und in Abzug gebrachte T.; usanzmäßige, usuelle T. (Uso- oder Usanztara) ist die durch Herkommen bestimmte T., insbesondere bei den über See bezogenen Kolonialwaren, für welche das Bruttogewicht berechnet und als Gewichtsvergütung für die T. ein durch bestimmtes Prozent (daher auch Prozenttara) als Abzug an der Kaufsumme verstattet wird. Hierher gehört auch die gesetzliche T. des Zollwesens, welches, um das Tarieren und die oft unthunliche Abnahme der Umhüllung zu ersparen, feststehende, nach Art der Gegenstände und der Verpackungsweise bestimmte Tarasätze (Zolltara) vom Bruttogewicht der zollpflichtigen Ware in Abzug bringen läßt. Supertara oder Sopratara ist die an manchen Orten neben der gewöhnlichen T. vorkommende besondere Vergütung auf das Gewicht. Reduzierte T., die T., welche aus der am Orte der Verpackung festgesetzten Originaltara nach einem usanzmäßigen Verhältnis in das Gewicht des Bestimmungsortes umgerechnet wurde. Tarieren heißt das Abwägen der Warenumhüllung zum Behuf der Taraermittelung.
Tara, Hügel inmitten der irischen Grafschaft Meath, 10 km südsüdöstlich von Navan. Auf ihm stand der Palast (Teaghmor) der alten Könige von Irland, und hier versammelte sich 554 das letzte Parlament unter König Diarmid. O'Connell hielt hier 1843 eine große Volksversammlung ab.