Spandrille, in der Baukunst ein Zwickel zwischen einem Bogen und dessen rechtwinkeliger Einfassung (s. vorstehende Abbildung).

Spange, Nadel, Schmucknadel (s. Fibel), ursprünglich zur Befestigung des Mantels oder Gürtels dienend; dann auch im weitern Sinn für Brosche, Armband etc. gebraucht. Über vorhistorische Spangen s. Metallzeit.

Spangenberg, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Kassel, Kreis Melsungen, an der Pfiefe und der Linie Treysa-Leinefelde der Preußischen Staatsbahn, 264 m ü. M., hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, Zigarren- und Peitschenfabrikation, Ziegeleien und (1885) 1676 Einw. Dabei das gleichnamige Bergschloß, das zur kurhessischen Zeit als Staatsgefängnis benutzt wurde, jetzt aber leer steht. S., ursprünglich einem Zweig der Herren v. Treffurt gehörig, wurde 1347 hessisch.

Spangenberg, 1) August Gottlieb, der zweite Stifter der Evangelischen Brüderunität, geb. 1704 zu Klettenberg in der Grafschaft Hohenstein, ward auf der Universität Jena gebildet und 1732 Adjunkt der theologischen Fakultät zu Halle sowie Inspektor des dortigen Waisenhauses. Nachdem er 1743 aus Halle auf Befehl des Königs vertrieben war, schloß er sich der Brüdergemeinde an, machte mehrere Missionsreisen in Europa und Amerika, wurde 1762 nach Zinzendorfs Tode dessen Nachfolger als Bischof und starb 18. Sept. 1792 in Berthelsdorf. Er schrieb das "Leben Zinzendorfs" (Barby 1772, 2 Bde.) und "Idea fidei fratrum, oder kurzer Begriff der christlichen Lehre in der Brüdergemeinde" (das. 1779). Vgl. Ledderhose, Leben Spangenbergs (Heidelb. 1846); Knapp, Beiträge zur Lebensgeschichte Spangenbergs (1792; hrsg. von Frick, Halle 1884).

2) Ernst Peter Johannes, gelehrter Jurist, geb. 6. Aug. 1784 zu Göttingen, studierte daselbst die Rechte, habilitierte sich 1806, trat aber dann zur richterlichen Laufbahn über und ward 1811 Generaladvokat bei dem kaiserlichen Gerichtshof zu Hamburg, 1814 Assessor bei der Justizkanzlei in Celle, 1816 Hof- und Kanzleirat an diesem Gerichtshof, 1824 Oberappellationsgerichtsrat und 1831 Beisitzer des königlichen Geheimratskollegiums zu Hannover. Er starb 18. Febr. 1833 in Celle. Während der westfälischen Herrschaft schrieb er mehrere auf das französische Recht bezügliche Werke, wie die "Institutiones juris civilis Napoleonei" (Götting. 1808) und den "Kommentar über den Code Napoléon" (das. 1810-1811, 3 Bde.). Von seinen übrigen zahlreichen Schriften nennen wir: "Einleitung in das Römisch-Justinianeische Rechtsbuch" (Hannov.1817); "Die Minnehöfe des Mittelalters" (Leipz. 1821); "Beiträge zu den deutschen Rechten des Mittelalters" (Halle 1822); "Jakob Cujas" (Leipz. 1822); "Juris romani tabulae negotiorum sollemnium" (das. 1822); "Die Lehre von dem Urkundenbeweise" (Heidelb. 1827, 2 Abtlgn.). Von Strubes "Rechtlichen Bedenken" besorgte S. eine neue Ausgabe (Hannov. 1827-28, 3 Bde.), wie er auch Hagemanns "Praktische Erörterungen aus allen Teilen der Rechtsgelehrsamkeit" (Bd. 8-10, 1829-37) fortsetzte. Noch sind von ihm zu erwähnen: "Sammlung der Verordnungen und Ausschreiben für sämtliche Provinzen des hannoverschen Staats bis zur Zeit der Usurpation" (Hannov. 1819-25, Tl. 1-3 und Tl. 4 in 4 Abtlgn.); "Neues vaterländisches Archiv" (Lüneb. 1822-32, 22 Bde.); "Kommentar zur Prozeßordnung für die Untergerichte des Königreichs Hannover" (Hannov. 1829-1830, 2 Abtlgn.); "Das Oberappellationsgericht in Celle" (Celle 1833).

3) Louis, Maler, geb. 1824 zu Hamburg, war anfangs Architekt und Eisenbahntechniker und wid-

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Spangenhelm - Spanien.

mete sich erst nach 1845 der Landschafts- und Architekturmalerei in München bei E. Kirchner und in Brüssel. Nach längern Studienreisen durch Frankreich, England, Italien und Griechenland ließ er sich 1857 in Berlin nieder. Seine Landschaften, deren Motive teils Norddeutschland, teils Griechenland und Italien entlehnt sind, zeichnen sich durch großartige und strenge Auffassung mit Neigung zum Stilisieren und bei meist ernster Stimmung aus. Die hervorragendsten derselben sind: Akrokorinth, die Akropolis von Athen, Bauernhof in Oldenburg, der Regenstein im Harz, norddeutscher Eichenwald, Neptuntempel und Basilika in Pästum, Theater des Herodes Atticus in Athen, Motiv aus dem Engadin, Torfmoor in Holstein. In der technischen Hochschule zu Charlottenburg hat er eine Reihe von Wandgemälden mit berühmten Baudenkmälern des Altertums ausgeführt.

4) Gustav, Maler, Bruder des vorigen, geb. 1. Febr. 1828 zu Hamburg, hatte 1844 den ersten Zeichenunterricht bei H. Kauffmann in Hamburg, besuchte 1845-48 die Gewerbe- und Zeichenschule in Hanau unter Th. Plissier, lebte 1849-51 in Antwerpen, wo er die Akademie jedoch nur kurze Zeit besuchte, und ging 1851 nach Paris, wo er bei Couture und dem Bildhauer Triqueti arbeitete, sich aber vorwiegend durch das Studium der Meister der deutschen Renaissance (Dürer und Holbein) bildete. Nachdem er noch ein Jahr in Italien zugebracht (1857-1858), ließ er sich in Berlin nieder, wo er als Professor lebt. Von seinen frühern Bildern sind zu nennen: das geraubte Kind, der Rattenfänger von Hameln, St. Johannisabend in Köln, Walpurgisnacht. Seinen Ruf begründete S. jedoch erst durch seine Historienbilder, die im Anschluß an die altdeutschen Meister sich durch klare Komposition, Korrektheit der Zeichnung und fleißige Durchführung des Einzelnen auszeichnen. Luthers Hausmusik, Luther als Junker Georg, Luther die Bibel übersetzend (1870, Berliner Nationalgalerie), Luther und Melanchthon, Luther im Kreise seiner Familie musizierend und Luthers Einzug in Worms sind die Hauptbilder dieser Reihe. Den Höhepunkt seines Schaffens erreichte er in dem tief ergreifenden Zug des Todes (1876, in der Berliner Nationalgalerie), mit Figuren in der Tracht der Renaissance, welcher ihm die große goldene Medaille einbrachte. Hinter diesem Hauptwerk blieben seine spätern Schöpfungen (am Scheideweg, das Irrlicht, die Frauen am Grab Christi) an Tiefe der Empfindung und Gedankeninhalt zurück. Für das Treppenhaus der Universität Halle führte er einen Cyklus von die vier Fakultäten versinnlichenden Wandgemälden aus, wofür er 1888 zum Ehrendoktor der Philosophie promoviert wurde.