Seekrankheit zeigt sich auf großen Dampfern oft nur als leichtes Unwohlsein, ähnlich wie nach zu reichlichem Genuß geistiger Getränke; sie ist bei gehöriger Willensstärke zu überwinden, wenn man ihr von vornherein geringe Bedeutung beilegt. Es empfiehlt sich, dem Magen durch Leibbinde Wärme und Halt zu geben und ihn gut zu füllen, auch zwischen den Mahlzeiten Rostbrot, Schokolade, Kakes, Rotwein zu sich zu nehmen. Andre alkoholische Getränke meide man, ebenso Kaffee, der bei Anwandlung der Krankheit unbedingt Explosionen herbeiführt; dagegen ist Tee mit Zitronenscheiben oder Zitronensaft sehr wohltätig. Man überwinde die ersten Anwandlungen des Übels in frischer Luft an Deck in bequemer Ruhelage (nach Beseitigung beengender Kleidung) in der Mitte des Schiffes; schlechte Luft, Maschinenöl-und Essengeruch werden leicht verhängnisvoll. Riechfläschchen belebt. Bei starken Schiffsbewegungen lasse man die Augen öfters an der unbeweglichen Horizontlinie Ruhe finden. Man liege flach auf dem Rücken und hebe, wenn es schlimm ist, die Beine hoch; dadurch fließt das Blut wieder in das Gehirn zurück. Sicherster Schutz für willensschwache Personen, die sich nicht zusammennehmen können, ist Ruhelage in einer längsschiffs aufgehängten Hängematte. Nahrungsverweigerung erhöht das Unbehagen bei der Seekrankheit.
Kajütsgepäck für die Fahrt auf Reichspostdampfern nach Ostasien muß den Namen des Reisenden, des Dampfers, des Abfahrttages und des Bestimmungsorts tragen sowie die Bezeichnung: »Kabine« oder »Gepäckraum«. Gepäckzettel mit Vordruck liefern die Agenturen des Norddeutschen Lloyd. Für Kabinengepäck und Gegenstände, die während der Reise im Verwahrsam und Gebrauch der Reisenden verbleiben, sowie für Gepäckstücke ohne vorschriftsmäßig ausgefüllten Gepäckzettel des Norddeutschen Lloyd übernimmt der Norddeutsche Lloyd keine Verantwortlichkeit. Ansprüche wegen beschädigten oder abhanden gekommenen Gepäcks müssen sogleich nach Ankunft des Dampfers am Bestimmungsorte beim Norddeutschen Lloyd oder dessen Vertreter erhoben werden, wenn der Eigentümer nicht seines Anspruchs auf Schadloshaltung verlustig gehen will. Kaufmannsgüter, Gelder, Wertpapiere, Juwelen und Kostbarkeiten dürfen sich nicht im Gepäck befinden und erklärt sich der Norddeutsche Lloyd für solche Artikel frei von jeder Verantwortlichkeit. Wertsachen sind während der Reise dem Kapitän oder Zahlmeister des Schiffes zur Aufbewahrung zu übergeben. Wein, Bier und Spirituosen dürfen von den Reisenden nicht mit an Bord gebracht werden, solche sind zu den tarifmäßigen Preisen an Bord zu kaufen. Die Mitnahme von feuergefährlichen, explosiven oder ähnlichen Gegenständen ist strengstens untersagt; Zuwiderhandelnde werden für allen Schaden haftbar gemacht und gerichtlich zur Verantwortung gezogen.
Jeder Reisende hat Anspruch auf freie Beförderung seines Handgepäcks, eines Stuhls und eines Kabinenkoffers von höchstens 1 m Länge, 0,6 m Breite und 0,4 m Höhe sowie andrer Gepäckstücke mit persönlichen Gebrauchsgegenständen, insgesamt 1 cbm Rauminhalt und 200 kg Gewicht nicht übersteigend (halbzahlende Kinder 100 kg bei 1/2 cbm Raumgehalt Freigepäck), zur Unterbringung im Gepäckraum. Für Gepäck-Überfracht im Gepäckraum wird 50 M. per cbm oder 200 kg berechnet. Mitnahme von Waren als Gepäck ist nicht gestattet. Ähnliche Bedingungen auf den andern Linien des Norddeutschen Lloyd und auf andern Dampferlinien.
Man achte stets auf sein Handgepäck und lasse Wertsachen nie unbewacht liegen; Abfahrt und Ankunft in Häfen sind bevorzugte Stehltage für »Händler« und Gelegenheitsdiebe! Auch vor Beginn der Seekrankheit alles abschließen!
Seereise-Unfallversicherungen durch Weltpolicen auf Todes-und Invaliditätsfall (für Hin-und Rückreise und Aufenthalt in überseeischen Ländern), Prämie 80 M. für 1 Jahr und je 10000 M. Versicherungssumme sowie Reisegepäckversicherung (für je 1000 Seemeilen etwa 1/10 Proz. des Wertes) übernimmt die Assekuranz-Abteilung des Norddeutschen Lloyd; ähnlich auch in Cooks Reisebureau.
Post und Telegraph. Besondere Angaben für die einzelnen Länder findet man im Texte. Briefe und Depeschen adressiere man: Herrn N. N., an Bord des Reichspostdampfers ... N. N...., am ... (Datum) von (Neapel) nach (Colombo), Adresse Herren (Agent der Dampferlinie) in (Port Saïd). Man erhält dann die Postsachen bei Ankunft in dem Hafen. Ebenso kann man Briefe etc. an deutsche Konsulate (wo kein deutsches Postamt ist: Care of Imperial German Consulate in ...), oder an die Agenturen von Cooks Reisebureau, oder an die Dampferagenturen oder gute Gasthöfe adressieren lassen. Während Landreisen in Indien, Siam, Indochina, Java, China und Japan lasse man sich Briefe nicht direkt nachschicken, sondern beauftrage einen Agenten (z. B. Cook) im Hafenplatz, sie auf Anweisung an bestimmte Plätze nachzuschicken. Briefe im Weltpostverein kosten 20 Pf. Depeschen von Deutschland kosten: jedes Wort (bis 15 Buchstaben) nach: Indien 2,05 M., Ceylon 2,15 M., Singapore 3,60 M., Java 4,10 M., Schanghai 4,55 M., Japan 5 M., San Francisco 1,60 M., New York 1,05 M. Wer viel zu telegraphieren hat, kann viel sparen, wenn er einen Telegraphenschlüssel (z. B. den Familientelegraphenschlüssel von Carl Bödiker, Hamburg (Verlag E. S. Mittler & Sohn, Berlin), mitnimmt. Verabredungen über den Sinn der gekürzten Depeschen sind nicht erforderlich, wohl aber empfiehlt sich vorherige Bestimmung einer abgekürzten Telegrammadresse.
Nachsendungen von Telegrammen, Geld, Paketen etc. an Weltreisende übernimmt die Firma Bödiker (s. oben; Telegrammadresse, auch für die Filialen in Tientsin und Tsingtau ist »Bödiker«); sie depeschiert mit Bödikers Familientelegraphenschlüssel, der sehr beträchtliche Ersparnisse gewährt; erteilt Auskunft, stellt Reisepläne auf, besorgt Kabinenplätze, expediert Gepäck und Mobilar etc.
Zeitvergleichung: a) Mitteleuropäische Zeit (M. E. Z.) in Deutschland, Österreich-Ungarn, Italien; b) Osteuropäische Zeit (O. E. Z.) 1 Stunde vor gegen M. E. Z.: Ägypten (Rußland noch 1 Min. früher); c) Ostindische Eisenbahnzeit (Indian Standard Time) 4 Stunden 30 Min. vor gegen M. E. Z. (in den Städten wird nach Ortszeit gerechnet); d) Chinesische Küstenzeit 7 Stunden vor gegen M. E. Z.; e) Japanische Zeit 8 Stunden vor gegen M. E. Z; f) Pacific Time (San Francisco) 9 Stunden nach gegen M. E. Z.; g) Mountain Time (Salt Lake City) 8 Stunden nach gegen M. E. Z.; h) Central Time (New Orleans) 7 Stunden nach gegen M. E. Z.; i) Eastern Time (New York) 6 Stunden nach gegen M. E. Z.; k) Westeuropäische Zeit (W. E. Z.) in England, Frankreich, Belgien, Niederlande, Spanien und Portugal 1 Stunde nach gegen M. E. Z.—Über den Datumwechsel im Stillen Ozean s. S. [412].
Um 12 Uhr mittags Mitteleuropäischer Zeit zeigt die Uhr in:
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Moskau Port Saïd Suez Aden Bombay Colombo Madras Calcutta Rangoon Penang Bangkok Singapore Irkutsk Saïgon Batavia |
1 1 1 2 3 4 4 4 5 5 5 5 5 6 6 |
Uhr " " " " " " " " " " " " " " |
1 — — — 51 19 20 53 25 41 42 55 58 — 7 |
Min. " " " " " " " " " " " " " " |
Nm. " " " " " " " " " " " " abds. " |
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Peking Hongkong Schanghai Tsingtau Manila Charbin Wladiwostok Yokohama —————————— Honolulu San Francisco Salt Lake City Chicago New York London Antwerpen |
6 7 7 7 7 7 7 8 — 0 3 4 5 6 11 11 |
Uhr " " " " " " 8 —— Uhr " " " " " " |
46 — — — 6 25 48 — —— 28 — — — — — — |
Min. " " " " " " " —— Min. " " " " " " |
abds. " " " " " " " —— früh " " " Vm. " " |