Der Abschluss der provisorischen Arbeiten der Konferenz gestattet uns einen Ueberblick über die welthistorischen Leistungen der Konferenz, die erst in den kommenden Jahren mehr und mehr hervortreten werden und für die Europa der Genueser Konferenz Dank schuldet. Es wäre ein unberechtigter Optimismus, zu hoffen, dass durch den Abschluss dieser Arbeiten die Weltkrise sofort eine merkliche Linderung erfährt. Eine solche Besserung der allgemeinen Weltlage wird erst dann eintreten, wenn eine Reihe von Prinzipien erfüllt sind, die in den Beratungen der Kommission mit immer wachsender Deutlichkeit hervortraten, wenn sie vielleicht auch nicht ihren vollen Ausdruck in den niedergelegten Leitsätzen gefunden haben.
Indem ich mich an die der Konferenz gezogenen Grenzen auf das strikteste halten werde, will ich versuchen, die vier grossen und unausgesprochenen Wahrheiten darzulegen, die mir aus den Beratungen hervorzugehen scheinen und die, wie ich glaube, unbedingte Voraussetzungen für eine Gesundung der Weltwirtschaft bilden. Die erste dieser Wahrheiten lautet: Die gesamte Verschuldung der Länder ist zu gross im Verhältnis zu ihrer Produktionskraft.
Alle hauptsächlichen Wirtschaftsländer sind in einen Verschuldungskreis hineingezogen, der die meisten gleichzeitig zu Gläubigern und Schuldnern macht. Durch ihre Eigenschaft als Gläubiger wissen die Staaten nicht, wieviel sie von ihrem Guthaben erhalten werden, in ihrer Eigenschaft als Schuldner wissen sie nicht, wieviel sie zahlen können und müssen.
Ueberhaupt kann kein Staat einen wirklichen Haushalt aufstellen, kein Staat kann es wagen, sich in grosse umfangreiche Neueinrichtungen einzulassen, die seine Wirtschaft verbessern und die dem Geldmarkt neue Nahrung geben. Kein Staat kann auf eine gesicherte Stabilisierung seiner Zahlungsbilanz und damit auf seine Wechselkurse vertrauen, mit Ausnahme jenes einen grossen Reiches, das niemandem schuldet und Gläubiger aller ist, nämlich Amerika, ohne dessen Beteiligung der Wiederaufbau Europas unmöglich wird. Vor allem aber können den überschuldeten Ländern neue Mittel, deren sie bedürfen, nicht zugeführt werden, denn die Ueberschuldung liegt vor aller Augen zutage, und so wenig ein freier Gläubiger bereit sein kann, Devisen zur Verfügung zu stellen, so wenig darf ein überlasteter Schuldner es wagen, sie anzunehmen.
Auch in früheren Zeiten waren die Staaten untereinander verschuldet, aber diese Schuld stand in einem Verhältnis zur Produktionskraft und entsprach überdies werbenden Anlagen. Die heutige Verschuldung beläuft sich auf mehr, als die Staaten in Jahrzehnten ersparen und abzahlen können. Sie ist somit eine finanzielle Realität. Eine wirtschaftliche Realität aber ist ihnen so fern, als sie den Produktionsprozess der Welt hemmt.
Es bleibt somit nur derjenige Weg übrig, der von einzelnen Wirtschaftsobjekten stets beschritten wurde, wenn ihre Verschuldung die Produktionskraft überstieg, nämlich der Weg der Sanierung und des Schuldabbaues.
Die zweite der ausgesprochenen Genueser Wahrheiten scheint mir zu liegen in dem Satz, dass kein Gläubiger seine Schuldner am Bezahlen der Schulden hindern sollte. Wenn ein einzelnes Individuum einem anderen Geld schuldet, so kann verlangt werden, daß zur Auszahlung eine vereinbarte Münze verwendet wird, und es ist Sache des Schuldners, solche Münzen sich zu verschaffen, wie sie am Markte in jeglichem Umfange stets erhältlich sind. Ein Land kann einem anderen auf die Dauer seine Schulden nur in Gold bezahlen und, wenn es Gold nicht produziert oder nicht in grösserem Umfange besitzt, in Gütern.
Eine Zahlung in Gütern aber ist dann nur möglich, wenn der Gläubiger sie gestattet. Verbietet er sie, so tritt Zahlungsunfähigkeit ein, und erschwert er sie durch Zölle oder durch andere hindernde Massnahmen, so wird der Betrag der Schuld willkürlich vermehrt; denn wenn um so viel mehr Waren geliefert werden, als erforderlich ist, um die auferlegten Lasten zu bezahlen, dann wird das Zahlungsmittel entwertet und somit die Schuldsumme erhöht.
Es sollte somit jedes Land, das Zahlungen zu empfangen wünscht, seinen Schuldnern solche Erleichterungen der Einfuhr gewähren, die es ihm ermöglichen, den verschuldeten Betrag ohne unwillkürliche Erhöhung zu leisten.