[300] S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung des H. P. Angelus März über die vom P. Sterzinger bei dem hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom Moldaustrom 1767. S. 8.

[301] Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde, ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht gezogen. — Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad. Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem Gottesgelehrten. München 1767. — (Nach einer handschriftlichen Bemerkung in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift war der Verf. der Dr. Jordan Simon, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)

[302] Rapp, die Hexenprozesse. S. 112.

[303] Das interessante Schriftstück ist von dem Oberlieutenant Schuegraf in Müller's und Falke's „Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.“, 1858, S. 767 ff. im Auszug veröffentlicht worden.

[304] Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten Hexenhammer unterscheidet.

[305] Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum und semen frigidum des Teufels die Rede!

[306] Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch schämte.

[307] Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in Kehlheim gelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als „Kehlheimer Basel“ zu bezeichnen. Vgl. Schmeller, Baierisches Wörterbuch, II. 289.

[308] Vgl. L. Rapp, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130 bis 133.

[309] Vgl. Schröckh's Kirchengesch. seit der Reform. B. VII. S. 330 ff. — Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese Regensburg.