NEUNZEHNTES KAPITEL.
Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn angeregte Streit. Bodin. Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade. Remigius. Jakob I. Delrio u. A.
Der erste kühne Held, der es wagte gegen den Dämon, welcher am Marke der Menschheit nagte, seine Stimme zu erheben, war Cornelius Agrippa von Nettesheim, Generaladvokat zu Metz[1]. In seiner Jugend hatte sich derselbe viel mit den auf die Magie bezüglichen Schriften beschäftigt, und war bald zu dem Schlusse gekommen, dass dieselbe entweder auf Betrug oder auf einer besonderen Kenntniss der Natur beruhen müsse. Aus diesen Gedanken ging seine erste Hauptschrift „de incertitudine et vanitate scientiarum“ hervor, die eine Satire auf den damaligen Zustand der Wissenschaften enthält. Von hier aus gelang es ihm auch allmählich sich zu einer von dem Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurtheilung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung zu erheben. Gegen beide richtete er seine Schrift „de occulta philosophia“ (Paris 1531, Köln 1533). Diese Schrift jedoch sowie seine geschickte Vertheidigung einer Bäuerin, welche der Inquisitor Savin verbrennen wollte, machte ihn suspect. Man sagte ihm nach, dass er selbst mit dem Teufel im Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Brüssel im Gefängniss schmachten. Nach seinem Tode erzählte man, er habe auf seinem Sterbebette einen schwarzen Hund aus seinem Nacken gezogen, der ein Dämon war, und habe dabei gerufen: der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein furchtbarer Hass auf dem freisinnigen und muthigen Manne. Doch war sein Auftreten nicht erfolglos geblieben, indem er wenigstens Einen Schüler hinterliess, der auf den Wegen des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der Leibarzt des Herzogs Wilhelm von Cleve, Johann Weier[2] (in seinen lateinischen Schriften Wierus, auch Piscinarius genannt). — Zu Grave an der Maas (nicht weit von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnjähriger Schüler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim angeschlossen, dem er auch 1530 nach Bonn gefolgt war, worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt, dann 1537 in Orleans die medizinische Doktorwürde erlangt und hernach zur Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere Theile des Orients, sowie auch die griechischen Inseln, namentlich Kandia bereist hatte. Im Jahr 1545 in die Heimath zurückgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt niedergelassen, wo er wegen der ungewöhnlichen Vielseitigkeit seiner Bildung die besondere Aufmerksamkeit Konrad von Heresbach's auf sich zog, der 1550 seine Berufung auf die Stelle eines fürstlichen Leibarztes an dem Hofe zu Düsseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm nun Weier wahr, wie sein Fürst mit den Unglücklichen, die der Zauberei angeklagt waren, weit vorsichtiger und milder verfuhr, als man anderwärts that, und nur dann zu scharfer Strafe griff, wenn er sich überzeugte, dass eigentliche Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch andern Ländern ein wohlthätiges Licht anzünden zu können, bestimmte den wackeren Arzt im Jahr 1563 zur Herausgabe seiner fünf Bücher De praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis, — eines Werkes, welches rasch (1564, 1566, 1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel die sechste, erlebte und welches ausserdem auch in deutscher und französischer Uebersetzung weithin Verbreitung fand[3]. Weier war nach Agrippa von Nettesheim (dessen Andenken er in dem Buche mit rührender Pietät vertheidigt,) der erste, der gegen Alles was zum Hexenwahn gehörte und gegen die ganze Tollheit, Rohheit und Niederträchtigkeit der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden Schriftsteller, die diesen Gegenstand berührten, in ihm entweder einen Bundesgenossen, oder einen Gegner ersten Rangs erkannten[4]. Zwar hat auch er über die Begriffe seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht ganz erhoben, und es bleibt auch für ihn noch eine Magie, die durch den Beistand des bösen Geistes wirkt[5]; aber sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen Vorstellungen von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem persönlichen Verkehr mit den Menschen bekämpft und Vieles aus natürlichen Gründen erklärt, was man bisher dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine auctoritätsgläubigen Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu lenken, indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur auf der Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei gänzlich fremd sei, welche die Bibel und das römische Recht mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem literarischen Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes religiöses Interesse zum Grunde. Es war ihm Herzenssache, dem Reiche Gottes, dem Interesse des Glaubens zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss des Glaubens sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine eigentliche Epidemie seiner Zeit erkannte. Darum entwarf er 1562 bei einer grossen Jagd, die Herzog Wilhelm hielt, im Schlosse Hambach sein Buch „von den Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei“, das er im folgenden Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht seiner Zeit hinauswarf[6]. Geist und Charakter des Buches, so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel bestimmt war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich am treuesten kund geben[7].
„Als aber dieser Gräuel, — heisst es in der Zueignung an Wilhelm von Cleve, — jetzund von etwas Jahren her ein wenig gestillet, und ich derhalb gute Hoffnung gefasst hatte, es würde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden Lehr gar abgeschafft und aufgehebt würde, so sehe ich doch wohl von Tag zu Tag je länger je mehr, dass ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, weder (als) von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und täglich bringt. — Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der Mehrtheil Theologi schweigen und durch die Finger sehen; die verkehrten Meinungen von Ursprung der Krankheiten, auch gottloser abergläubischer Ableinung derselben die Medici leiden und gestatten, auch überdas die Erfahrenen der Rechten, angesehen, dass es ein alt Herkommen und derhalb ein ausgesprochene Sach ist, fürüber passieren lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss zu den armen Leutlin diesen verworrenen, schädlichen Handel zu offenbaren oder zum wenigsten zu verbessern sich unterwinden wölle, gehört wird: so hat mich, Gnädiger Fürst und Herr, für nützlich und nothwendig angesehen, die Hand, wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich gleich meines Vorhabens nicht in alleweg gewährt, jedoch Andern, so in Verstand und Urtheil solcher Sachen mir den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt zu sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten und ihre Meinungen auch zu fällen, zu geben.“
In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser und Reich[8] wird mit eben so viel Bescheidenheit, als Freimüthigkeit gesagt: „Bitte demnach fürs Andere Ew. Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger dann zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew. Majestäten, Durchl. und Gnaden wöllen sich nicht irr machen lassen den alten und von vielen Jahren her eingewurzelten Wahn, sondern vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft, Landen und Gebiet sich zuträgt, dass über solche teufelische Sachen berathschlagt, Gericht besessen und Urtheil gefällt soll werden, dass alsdann gedachtem Rath, so in diesen Büchern gezeigt, nachgesetzt und gefolgt soll werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu thun ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's bisher unrichtig und verworren genug gehalten hat. Auf solche Weis zweifelt mir gar nicht, werden alle rechtgeschaffenen Christen des leidigen Satans Betrug und Täuscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht vermöge, wie bisher dafür gehalten worden, wohl erkennen können. Auch wird hinfürder desto weniger unschuldiges Blut vergossen werden, nach welchem sonst den leidigen Teufel, als der ein Mörder von Anbeginn an gewest, ohn Unterlass hüngert und dürstet. Dessgleichen wird auch gemeiner Landfried, welchem er als der Stifter alles Lärmens zum Bittersten feind, so leichtlich nicht zerstöret werden können. So werden sich auch die Regenten und Obrigkeiten für dem nagenden Wurm des Gewissens desto weniger zu fürchten haben; und wird endlichen so des Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je länger je mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das Reich unsers Herrn Christi je länger je weiter sich ausbreiten.“
Buch II. Kap. 1. „Also ist nun gewiss und offenbar, dass vielerlei Schwarzkünstler, auch für dieselben in hebräischer, griechischer und lateinischer Zungen mancherlei Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den Handel kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel Zäuberer. Daher kommt es auch, dass alsbald man die Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den allernächsten die Zäuberer des ägyptischen Königs Pharaonis, deren Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht und auf die Bahn bringt. Derhalben nehm ich kein Blatt für das Maul, sondern sag's gut rund, dass alle teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen hab, in diesem Argument, wiewohl sie es vornen her mit herrlichen Titeln schön aufmutzen und allein auf die heilige Schrift sich berufen, hören lassen, jedoch alle sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an einen Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr, dieweil ich sehe, dass sie den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln, das Ungewitter und Leibsverletzungen betreffend, gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn alles Urtheil, Unterschied und Erbärmde dem Henker an die Hand geben und im Rauch gen Himmel schicken.“ Weier will nun unter denen, welche man bisher in eine Kategorie zusammenwarf, drei Klassen unterschieden haben:
1) „Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames, d. i. Zäuberer und Schwarzkünstler, welche wissentlich und willentlich mit Hülf und Beistand der bösen Geister allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen und Versegnen ihren Nächsten hinters Licht führen und das edel Studium der Medicin mit ihren teuflischen Betrügereien beflecken.“ Zwischen Magie und Theurgie will er keinen Unterschied gelten lassen: „es sind zwei Paar Hosen eines Tuchs.“
2) „Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr, betagtes Alters, ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge bei ihnen selber, in welcher arbeitseliger elenden Vetteln Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer Melancholei beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als ganz subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet ihnen durch seine Verblendung und Täuschereien allerlei Unglück, Schaden und Verderben anderer Leut so stark ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's gethan, da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.“ Anderwärts sagt er: „Lamiam heisse ich ein solches Weib, welches mit dem Teufel ein schändliches, grausames oder imaginirtes Verbündniss aus freiem Willen, oder durch des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten um seine Hülf, etzliche böse Ding durch Gedanken, unheilsames Wünschen, zu begehen und zu vollbringen vermeint, als dass sie die Luft mit ungewöhnlichem Donner, Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter erwecken, die Früchte auf dem Felde verderben oder anderswohin bringen, unnatürliche Krankheiten der Menschen oder Viehe zufügen, solche wiederumb heilen und abwenden, in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit den bösen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die Menschen in Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei närrische Dinge zeigen und zu Werk bringen können, wie dann die Poeten viel Lügen hiervon erdichtet und geschrieben, dem Sprichwort nach: Pictoribus atque poëtis quidlibet audendi semper fuit aequa potestas.“
3) „Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen oder an Ort und End, da es mit dem Athem angezogen mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen und das Vieh härtiglich beschädigen und verletzen. — Zwischen den Zäuberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher in ein Zunft und Gesellschaft gerechnet, ist ein langer, breiter und dicker Unterscheid.“
Die Schwarzkünstler und Giftmischer nun will Weier mit dem Tode bestraft haben; auf die sogenannten Hexen aber seien die im Pentateuch und im römischen Recht enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden. Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben den Stab, indem er denselben für das Erzeugniss einer kranken Phantasie erkläre. Die Hexenbrände seien desshalb eine Ungerechtigkeit. „Die wahnwitzigen, vom bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl verrückt ist, so doch keine sonderbare Missethat begangen, hat man ohn alles Erbarmen in tiefe, finstere Thürn geworfen, für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und endlich in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, dass man allein auf ihr blosse Bekanntniss und Bericht aushin führe, auch nicht genugsam, was zwischen einer Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.“ „Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, geplagte Leut viel lieber einmal im Feuer sterben wollen, denn so unmenschlicher Weise so vielmal aus einander gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und gemartert zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen Leute und Peiniger nicht erkennen, dass oftmals unschuldig Blut vergossen und durch die grosse Pein hingerichtet worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kräfte verlieren und in dem Gefängniss ihr Leben enden, alsdann wollen die Richter in diesem ihre Entschuldigung fürwenden, dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben sich selbst im Gefängniss umbracht, seyen verzweifelt und der Teufel habe ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu öffentlicher Straf nicht seyen geführet worden.“