Nachträge.

Ueber den Dämonismus der katholischen Kirche, der Kurie in der Gegenwart vgl. Buchmann, die unfreie und freie Kirche S. 226 ff.

Buxtorf-Falkeisen sagt in seiner Schrift „Basler Zauberprozesse aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert“ S. VII von dem gegenwärtigen Aberglauben in der Schweiz:

„Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht verschwunden, denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge einkamen, liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten Manne durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest machen.“

Folgendes theilt Buxtorf-Falkeisen S. X aus dem Elsass mit:

„Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar 1860 aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So sind im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von Aerzten behandelt, dann von einer „Schläferin“ besorgt, ohne dass die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahl immer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen. Besessenen einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem Kapuzinerkloster unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da trat eines Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der Gendarmerie-Brigadier ins Krankenzimmer, — und siehe was nicht Wissenschaft und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem stattlich galonirten Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen gebannt.“

M. Perty sagt in der Schrift „der jetzige Spiritualismus und verwandte Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart“ (Leipzig und Heidelberg 1877) S. 229:

„In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, wo Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man im Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta, Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte, diese Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels banden sie, wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr allgemein zu thun pflegten, an den Handgelenken an einen Bananenbaum, und schwangen sie, um sie zum Geständniss zu bringen, vier Tage hin und her, bis sie starb, und verbrannten dann die Leiche“[381].


Berichtigung.