[123] In Hitzigs Annalen, B. XXVI. wird S. 76 ff. ein von dem Schultheissen zu Tambach 1674 geführter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr in einem Stückchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15. Januar 1674 begann der Prozess und am 30. März, frühmorgens ging man, zunächst mit Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach Beendigung der ersten Tortur lautete die Erklärung der Inquisitin: „sie wäre zwar eine arme Sünderin, aber keine Hexe“. Daher heisst es in dem Torturprotokoll weiter: „Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und sind die Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber hat Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf hängen lassen, die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich gebäumt, das Maul verdreht, geschäumt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich nicht genug zu entsetzen und zu fürchten gehabt; worauf, wie sonst öfters wechselsweise geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr zugerufen und gebetet: „Christe du Lamm Gottes etc.“ und andere liebe Passionsgesänge: „O Lamm Gottes etc.“, ihr auch Wein in den Mund gegeben und auf allerlei Weise gesucht sie zum Geständniss zu bringen, aber Alles vergebens. Denn sie dagestanden wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz wieder zurecht, ist nach treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit ihr gemacht worden; da sie dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen, abermals die Augen verkehrt, das Maul gerümpft und sich so schrecklich gestellt, dass man augenscheinlich spüren und merken müssen, es gehe mit ihr von rechten Dingen nicht zu, sondern Satanas habe sein Werk in ihr. — Weil man denn nun bei dieser ihrer Verzückung nicht anders gemeint, als Satanas habe ihr, weil Kopf und Alles geschlottert, den Hals gebrochen, oder was noch nicht geschehen, würde noch geschehen, als hat man sie aus der Stube an ihren Ort gebracht, ob Gott auf andere Weise und Wege ihre Bekehrung suchen werde, und also ist sie ohne Geständniss fernerer Tortur entkommen.“
Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungefähr eine Stunde nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im Nebenstüblein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin thäte kein Auge auf und läge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem Gefängniss ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich befunden, dass sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg und ausserhalb dem Thürlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und schmahl, vorm Ofen auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler Mühe wieder an ihren Ort bringen müssen; alsdann Jedermann davon gehalten, es ginge von rechten Dingen nicht zu, der Satan müsse sie hinausgerissen, und ihr seinen Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben.
Joh. Benedikt Leo. (!!!)
[124] Hitzig's Annalen, B. XXVI. S. 56 ff.
[125] Dieselbe wird mit Daumenstöcken, spanischen Stiefeln und Aufziehen an der Leiter „ein baar Stunden“ gefoltert, leugnet aber hartnäckig eine Hexe zu sein. Man foltert daher in grässlicher Weise weiter und redet der Gefolterten beweglich zu. „Hat sie endlich gewehklagt und gesagt: Der Nachrichter soll sie doch herunter lassen, dem wir aber widersprachen und begehrten, sie sollte zuvor sagen, wann, wie und wo sie zur Hexerei gekommen. — Ad quod illa: Man sollte sie herunter thun, sie wollte sterben als eine Hexe und sich verbrennen lassen. — Nos: ob sie denn eine Hexe sei? — Illa: Nein, so wahr als sie da stünde, wäre sie keine Hexe. Sie wüsste nichts und könnte nichts; man möchte mit ihr machen, was man wollte. — Nos: Sie möchte sagen, was sie wollte, so wären so schwere Anzeigen wider sie da, welche machten, dass man ihr sogleich nicht glauben könnte. — Haec begehrt nochmals, man möge sie herunterthun, die Arme thäten ihr wehe, man sollte ihr zu trinken geben. — Nos: Wenn sie gleich zubekennte, so sollte sie gleich heruntergelassen und ihr, was sie begehre, gegeben werden. Ob nicht wahr, dass sie eine Hexe sei? — Haec: Sie müsste etwa vom Teufel heimlich sein verführt worden. — Nos: Ob sie denn verführt worden? wann und wo? — Haec: Ja nu, nu, „ich mich erst besinnen.“ Er müsste im Kohlholz zu ihr gekommen sein, da sie vielleicht nicht gebetet oder sich Gott nicht befohlen haben würde. — Nos: Wann es geschehen? — Haec: als ihr Mann noch gelebt, müsste Er (der Satan) etwa am Nesselberge zu ihr gekommen sein, als der Amtsverweser noch da gewesen, müsste er sie am Nesselberge mit Listen so bekommen und sie in Essen und Trinken verführt haben. — Nos: Es gelte und heisse hier nicht, „es müsste, es müsste u. s. w.“ sondern sie sollte pure antworten: entweder Ja oder Nein. Sie sollte sagen: ob sie nicht das Hexen gelernt, wo, wie und wann? — Nota: Weil man an ihr gemerkt, dass sie auf gutem Wege sei, hat man sie von der Leiter gelassen, sie von Allem ledig gemacht, sie auf einen Stuhl niedergesetzt und sie zum Geständniss beweglich und umständlich ermahnt. — Haec: sie wolle es sagen, ja sie sei eine Hexe“ u. s. w. (Hier folgen nun ganz positive Angaben, wie sie in allen Hexenprozessen vorkommen.) Die Unglückliche wurde verbrannt, doch vorher wahrscheinlich strangulirt.
Die Kosten der Speisung und Ergetzung der bei der Exekution zugegen gewesenen Amtspersonen betrugen 5 Mfl. 13 Gr. 3 Pf. (14 Mark 30 Pf.) Von den dreizehn „Gästen“ wurden nämlich 17 1/2 Maass Wein und 26 Kannen Bier vertrunken. Zu der Exekution selbst wurden 3 Klafter Holz und 2 Schoss Reissig verbraucht, welche inclusive der Anweisegebühr und des Fuhrlohns 4 Mfl. 8 Gr. kosteten.
[126] Theatrum Europ. Th. X. S. 447.
[127] Zeitschr. des Vereins für Gesch. und Alterthumskunde Schlesiens. 1856, I. S. 119.
[128] Roskoff, II. S. 311.
[129] Roskoff, II. S. 313.