Ich bin weit entfernt, mich mit dem großen jüdischen Könige und Harfenisten David vergleichen zu wollen, aber hat nicht der Sohn Isais, obgleich er jung und ohne Namen im Lager war, dem Riesen Goliath ein steinernes Vergißmeinnicht an die freche Stirn geworfen, ihm in Scherz und Ernst den Kopf abgehauen und solchen als Lustspiel vor sich hertragen lassen? Mir freilich haben die Jungfrauen nicht gesungen: »Er hat zehntausend geschlagen« (worunter man die Zahl seiner Anhänger verstehen könnte), denn die Jungfrauen sind heutzutage auf der Seite des Philisters; natürlich hat er ja, wie Asmus sagt,

»– Federn auf dem Hut
Und einen Klunker dran.«

Selbst die jüdischen Rezensenten haben sich undankbarerweise gegen mich erklärt. Leider hat ihre Stimme wenig zu bedeuten in Israel.

Gehen wir aber in Betrachtung, wie es dem Mondmanne auf der Erde erging, weiter, so stoßen wir auf einen ganz sonderbaren Vorfall. Als dieses Buch, dem neben der Weise und Sprache des Erfinders der Mimili-Manier auch sein angenommener Name nicht fehlen durfte, in alle vier Himmelsgegenden des Landes ausgegeben wurde, erwarteten wir nicht anders, als Clauren werde »geharnischt bis an die Zähne« auf dem Kampfplatz der Kritik erscheinen, uns mit Schwert und Lanze anfallen, seine Knappen und dienenden Reisigen zur Seite. Wir freuten uns auf diesen Kampf, wir hatten ja für eine gute Sache den Handschuh ausgeworfen. Vergebens warteten wir. Zwar erklärte er, was schon auf den ersten Anblick jeder wußte, dieser Mann im Monde sei nicht sein Kind, aber statt, wie es einem berühmten Literator, einem namhaften Belletristen geziemt hätte, wie es sogar seine Ehre gegenüber von seinen Anbetern und Freunden verlangte, öffentlich vor dem Richterstuhl literarischer Kritik, nach ästhetischen Gesetzen sich zu verteidigen, begnügte er sich als Gegengewicht das »Tornisterlieschen« auf die Wagschale zu legen, und ging hin, vor den bürgerlichen Gerichten zu klagen, man habe seinen Namen mißbraucht. Hatte man denn die paar Buchstaben H. Clauren angegriffen, war es nicht vielmehr seine heillose Manier, seine sittenlosen Geschichten, sein ganzes unreines Wesen, was man anfocht? Konnten Schöppen und Beisitzer eines bürgerlichen Gerichts ihn rein machen von den literarischen Sünden, die er begangen, konnten sie mit der Flut von Tinte, die bei diesem Vorfall verschwendet wurde, ihn reinwaschen von jedem Flecken, der an ihm klebte, konnten sie ihm, indem sie ihm ihr bürgerliches Recht zusprachen, eine Achtung vor der Nation verschaffen, die er längst in den Augen der Gutgesinnten verloren? Konnten sie, indem sie genugsam Sand auf das Geschriebene streuten, das, was er geschrieben, weniger schlüpfrig machen?

Wenn aber, andächtige Versammlung, der Gerichtshof H. Clauren als wirklich vorhanden angenommen hat, so hat er damit nur erklärt, daß man Claurens Namen nicht führen dürfe, daß es unrechtmäßigerweise geschehen sei, wenn man die acht Buchstaben, die das non ens bezeichneten, H. C. l. a. u. r. e. n. in derselben Reihenfolge auch auf ein anderes Werk gesetzt habe. In einer andern Reihenfolge wäre es also durchaus nicht unrecht gewesen, und wie viele Anagramme sind nicht aus jenen mystischen acht Buchstaben zu bilden, z. B. Hurenlac oder Harnceul. Der geheime Hofrat Carl Heun bezeugt eine außerordentliche Freude über diesen Spruch und glaubt, somit sei die ganze Sache abgetan, und er habe recht. Wie täuscht sich dieser gute Mann! War denn jene Satire: der Mann im Monde, gegen seinen angenommenen Namen gerichtet? – Namen, Herr! tun nichts zur Sache, der Geist ist's, auf den es abgesehen war. Und die Richter vom Eßlinger Gerichtshof konnten und wollten diese entscheiden, ob die Tendenz, die Sprache, das ganze Wesen von Seiner Wohlgeboren Schriften sittlich oder unsittlich sei, ob sie Probe halten vor dem Auge, das nach kritischen Gesetzen urteilt und nach den Vorschriften der Aesthetik, in welches Gebiet doch die Schriften eines Clauren gehören? Der Name, nicht die Sache, konnte nach bürgerlichen Gesetzen unrecht sein; aber versuche er einmal, nachdem er mit Glück seinen Namen verfochten, auch seine Sache, den Geist und die Sprache seiner Schriften zu verteidigen! – – – – – – – – – – – – – – – Bedenke:

Auch das Schöne muß sterben, das Menschen und Götter entzückte,
Doch das Gemeine steigt lautlos zum Orkus hinab.

Wohl dem Namen Clauren, wenn er dann trotz so manchem Vergißmeinnicht vergessen sein wird, denn nach wenigen Jahrzehnten verschwindet der Scherz, und Ernst richtet die Nachwelt. Da wird man fragen, von welchem Einfluß war dieser Name auf seine Mitwelt, was hat er für die Würde seiner Nation, für den Geist seines Volkes getan? Und – man wird nach Werken, nicht nach Worten richten.

Bei den alten Aegyptern war es Sitte, wenn man die Könige der Erde wiedergab, Gericht zu halten über ihre Taten. Man hat in unseren Tagen diese schöne Sitte erneuert, so oft einer unter den Dichtern, den Königen der Phantasie, hinübergegangen war. Ueber Jean Paul vernahmen wir das schöne merkwürdige Wort: »Gute Bücher sind gute Taten!« Wird man von Clauren dasselbe sagen?

Doch genug davon, noch hat weder Clauren noch ein Gerichtshof der Erde den Mann im Monde nach seinem innern Wesen widerlegt; wir sind begierig, ob und wie es geschehen werde.