Die Reißlänge, welche also von der Dicke und Breite des Streifens unabhängig ist, nimmt zu mit der Güte des Papiers.

Die Bruchdehnung wird bei der Bestimmung der Reißlänge mitgemessen; sie drückt die Verlängerung des Probestreifens bis zum Zerreißen aus und wird in Prozenten seiner ursprünglichen Länge angegeben. Sie nimmt ebenfalls zu mit der Güte des Papiers.

Die Widerstandsfähigkeit gegen Zerknittern und Reiben kann nicht durch Zahlenwerte ausgedrückt werden, weil dieser Versuch nicht mit Hilfe von Apparaten, sondern durch Knittern und Reiben mit der Hand ausgeführt wird. Die zur Bemessung des Widerstandsgrades angenommene Skala, von den geringeren Sorten zu den besseren aufsteigend, ist folgende:

0 = außerordentlich gering,
1 = sehr gering,
2 = gering,
3 = mittelmäßig,
4 = ziemlich groß,
5 = groß,
6 = sehr groß,
7 = außerordentlich groß.

§ 11.

Die Behörden sind verpflichtet, die durch [Tabelle III] der „Vorschriften“ gegebenen Grenzwerte für die Stoff- und Festigkeitsklassen ihren Lieferungsbedingungen zu Grunde zu legen.

In die über die Papierlieferung abzuschließenden Verträge ist die Bestimmung aufzunehmen, daß der Lieferant sich allen in den „Vorschriften“ ihm auferlegten Verpflichtungen zu unterwerfen habe.

Die „Vorschriften“ sind jedem Lieferungsvertrage anzuheften und zu dem Zweck von der Königlichen mechanisch-technischen Versuchsanstalt (Charlottenburg, Technische Hochschule) im Abdruck auf Verlangen abzugeben.

Berlin, den 17. November 1891.

Königliches Staats-Ministerium.