Die
Gewerkschaftsbewegung.

Darstellung
der
gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter
und der Arbeitgeber aller Länder.
Von
W. Kulemann
Landgerichtsrat. Jena,
Verlag von Gustav Fischer.
1900.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorwort.

Als ich bei der Vorbereitung des von mir auf dem evangelisch-sozialen Kongresse in Frankfurt a. M. am 17. Mai 1894 gehaltenen Vortrages über die Gewerkschaften daran ging, mich näher mit dem Gegenstande und der darüber bestehenden Litteratur zu beschäftigen, fand ich eine auffallende Thatsache. Man kann sicher unserer Zeit nicht den Vorwurf machen, daß zu wenig Bücher geschrieben würden. Sollte man da glauben, daß über eine Erscheinung, wie die Gewerkschaftsbewegung, deren weittragende Bedeutung von ihren Freunden wie von ihren Gegnern übereinstimmend anerkannt wird, nicht ein einziges Buch besteht, aus dem man sich zusammenhängend über sie unterrichten könnte! Man möge mich nicht mißverstehen. Ich will gewiß nicht das Verdienst der Werke von Brentano, Lexis, Sartorius von Waltershausen, Berghoff-Ising, Schmöle, des Ehepaares Webb u. a., deren Arbeiten dauernden Wert behalten, herabsetzen, aber sie alle haben sich auf ein bestimmtes eng begrenztes Einzelgebiet beschränkt, und ich trete ihnen deshalb nicht zu nahe, wenn ich es als eine auffallende Lücke unserer volkswirtschaftlichen Litteratur bezeichne, daß sie kein zusammenhängendes Werk über die Gewerkschaftsbewegung aufweist.

Ein solches ist aber neben jenen Arbeiten ein unabweisbares Bedürfnis, dessen Befriedigung um so dringender wird, je mehr die Ueberzeugung sich Bahn bricht, daß gerade bei uns in Deutschland die Sozialdemokratie nur deshalb ihre jetzige Bedeutung hat erlangen können, weil es an einer anderweiten Organisation der Arbeiterklasse zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen fehlte, und deshalb auch diejenigen Arbeiterkreise, die den politischen Zielen jener Partei, wie ihren ethischen und volkswirtschaftlichen Grundlagen ablehnend oder wenigstens gleichgültig gegenüberstehen, sich notgedrungen ihr zuwenden müssen, weil nun einmal die Arbeiterinteressenvertretung eine soziale Naturnotwendigkeit ist, der auf irgend einem Wege Rechnung getragen werden muß.

Die bezeichnete Lücke auszufüllen ist der Zweck meines Buches. Ich habe versucht, so vollständig, wie es mir möglich war, alles Thatsachenmaterial zusammenzustellen, das sich auf die wirtschaftliche Interessenorganisation der Arbeiter bezieht, ohne Beschränkung auf einzelne Länder oder Formen. Ich bin auch der Ansicht, daß eine solche Arbeit nicht nur den Nutzen einer äußeren Zusammenfassung bietet, insbesondere den Personen, die sich mit der Bewegung beschäftigen wollen, die Mühe erspart, sich durch die Speziallitteratur hindurch zu arbeiten, sondern einen höheren Wert hat, denn, wie in allen jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen Kulturentwickelung zum Ausdrucke kommt, der aber in den verschiedenen Ländern eine durch die Eigenart der Verhältnisse bedingte verschiedene Ausprägung erhalten hat, so kann dieses einheitliche Moment auch nur durch eine einheitliche Behandlung zum vollen Verständnisse gelangen.

Aber die Aufgabe, die ich zu lösen hatte, bestand doch nicht etwa, wie es nach dem bisher Gesagten scheinen könnte, lediglich darin, das in den vorhandenen Einzelwerken enthaltene Material zusammenzustellen, vielmehr ist das Gebiet, das bis jetzt eine litterarische Bearbeitung erfahren hatte, nur ein Teil, und nicht einmal ein sehr großer Teil des Gesamtgebietes. Es ist zunächst räumlich begrenzt, denn es beschränkt sich auf die fünf Länder: England, Frankreich, Nordamerika, Deutschland und die Schweiz. Hinsichtlich der übrigen Länder giebt es nichts als zerstreute Aufsätze in einzelnen Zeitschriften. Aber zu dieser räumlichen Begrenzung kommt, wenigstens hinsichtlich des Landes, das uns am meisten interessiert, nämlich Deutschlands, noch eine inhaltliche hinzu, denn das einzige in Betracht kommende Werk von Schmöle über die sozialdemokratischen Gewerkschaften stellt sich gar nicht die Aufgabe, die ganze deutsche Gewerkschaftsbewegung zu umfassen, sondern greift nur eine einzelne Gruppe heraus, die freilich die stärkste, aber nicht entfernt die einzige ist, neben der vielmehr noch verschiedene beachtenswerte andere Organisationen bestehen, für die es an einer litterarischen Bearbeitung völlig oder fast völlig fehlt.

Zu diesen Organisationen gehören zunächst die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die sozialistischen Gewerkschaften als die einzigen gewerkschaftlichen Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein ist in neuester Zeit mit Erfolg der Versuch gemacht, christliche Gewerkvereine ins Leben zu rufen, sondern es giebt auch eine ganze Anzahl von Vereinigungen aller Art, die man freilich nicht zu den Gewerkschaften im engsten Sinne zählen kann, die aber nicht allein unter den Begriff der wirtschaftlichen Interessenorganisation der Arbeiter fallen, sondern die man sogar im weiteren Sinne zu den gewerkschaftlichen Bildungen rechnen muß. Wie in der Natur, so giebt es auch im sozialen Leben Uebergangsstufen, Formen, bei denen die karakteristischen Eigenschaften der betreffenden Gattung freilich noch nicht zu voller Entwicklung gelangt sind, aber doch bereits mehr oder weniger scharf hervortreten. Das gilt auch auf unserem Gebiete. Neben Vereinigungen, die sich ausdrücklich als Gewerkvereine oder Gewerkschaften bezeichnen, giebt es andere, die dies nicht thun, die aber dennoch unverkennbare Berührungspunkte mit ihnen haben. Sie sind als Vorstufen zu betrachten, als embryonale Formen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Zeit zu vollen Gewerkschaften entwickeln werden. Zu ihnen gehören neben den evangelischen und katholischen Arbeitervereinen vor allem eine Reihe kaufmännischer Organisationen, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen Karakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich haben auch vielfach staatliche und private Beamte das Bedürfnis einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch Vereinigung Rechnung getragen. Nun werden freilich die Beamten im Sinne des Sprachgebrauches nicht zu den Arbeitern gezählt; aber sie befinden sich nicht allein in abhängiger Stellung, sondern diese unterscheidet sich auch meist nicht wesentlich von derjenigen des Arbeiters, insbesondere ist sie regelmäßig weder eine dauernd gesicherte, noch hinsichtlich der Leistungen und Gegenleistungen fest bestimmte, so daß für die Verteidigung der Interessen der Mitglieder gegenüber deren Arbeitgebern volle Veranlassung geboten ist.