Die Verhandlungen vor der königlichen Kommission bedeuteten einen vollen Sieg der Gewerkschaften. Die Kommission stellte fest, daß selbst in Sheffield vier Fünftel der dortigen Vereine sich an keinerlei Gewaltthätigkeiten beteiligt hätten, diese vielmehr ganz überwiegend von nicht organisierten Arbeitern ausgegangen seien. Allerdings stellte sich der Bericht keineswegs unbedingt auf die Seite der trade unions, insbesondere versuchte er darzulegen, daß derartige Vereinigungen den Arbeitern keinen wirklichen ökonomischen Vorteil brächten, aber trotzdem empfahl er, ihnen unter gewissen Voraussetzungen durch Anmeldung bei einer Registerbehörde gesetzliche Anerkennung zu gewähren. Diese Voraussetzungen waren die Beseitigung von Bestimmungen über die Lehrlingszahl, des Verbotes der Stückarbeit und der Zwischenkontrakte, sowie der gegenseitigen Unterstützung in Streikfällen. Während das Gesetz von 1825 die Verbindungen, die sich auf die Frage des Lohnes und der Ueberstunden beschränkten, von dem Makel der Ungesetzlichkeit ausnahm, empfahl die Kommission für die Zukunft, nur solche Vereine für ungesetzlich zu erklären, die geschaffen würden, um Handlungen zu vollführen, die einen Kontraktbruch enthalten oder zum Zweck der Weigerung, mit einer bestimmten Person zusammen zu arbeiten.

Die Minderheit der Kommission ging in dem von ihr erstatteten Sonderberichte noch weiter und stellte den Satz auf, der für die nächste Zeit den Mittelpunkt der politischen Bestrebungen der Gewerkschaften bildet, daß keine von einem Arbeiter begangene Handlung strafbar sein solle, die nicht ebenso strafbar sei, wenn sie von einem Anderen begangen werde, und daß keine von einer Verbindung von Arbeitern ausgeführte Handlung als strafbar angesehen werden solle, die nicht strafbar sei, wenn sie von einer Einzelperson vorgenommen werde.

Von diesem Berichte der Kommission datiert ein neues Stadium in der Stellungnahme der öffentlichen Meinung gegenüber den trade unions, die sich insbesondere auch in den Leitartikeln der Presse wiederspiegelt. Auch große Unternehmer, wie Brassey, äußerten sich öffentlich dahin, daß die Gewerkschaften erzieherisch auf die Arbeiter einwirkten, und daß ihre Thätigkeit die Kosten der Produktion nicht erhöhe, sondern vermindere.

Die Führer verfehlten nicht, diesen Sieg auszunutzen, und Anfang 1869 arbeitete der christlich-soziale Harrison einen Gesetzentwurf aus, den die Parlamentsmitglieder Hughes und Mundella im Parlamente einbrachten, und obgleich er nicht ohne weiteres zur Annahme gelangte, erklärte doch die Regierung sich bereit, im nächsten Jahre ihrerseits ein Gesetz vorzulegen.

In der That brachte sie im Jahre 1871 einen Gesetzentwurf ein, durch den die bisherigen Angriffe gegen die Gewerkschaften, soweit sie sich auf ihre angebliche Beschränkung der Freiheit des Gewerbes bezogen, künftig ausgeschlossen sein sollen. Jeder Verein sollte das Recht der Registrierung haben, sobald seine Statuten nicht gegen das Strafgesetz verstießen. Aber obgleich die Vorlage von den Unternehmern, als den Wünschen der trade unions zu weit entgegenkommend, wütend angegriffen wurde, enthielt sie Bestimmungen, welche für die letzteren sehr bedenklich waren: Es sollte nämlich jede Gewaltanwendung, Drohung oder Belästigung, die zu dem Zwecke verübt wurde, auf die Unternehmer oder Arbeiter einen Zwang auszuüben, streng bestraft werden. Die unbestimmten Ausdrücke der früheren Gesetze, wie „belästigen, hemmen, drohen, einschüchtern“ waren wieder aufgenommen; das Ausstellen von Piketts, das andauernde Hinterhergehen oder Beobachten von Personen und selbst das friedliche Zureden, sich einer Vereinigung anzuschließen, war ausdrücklich verboten. Aber obgleich die Gewerkschaftsführer nicht verfehlten, alle Fälle, in denen die Anwendung dieser Bestimmungen zu großen Härten geführt hatten, zu sammeln und geltend zu machen, und obgleich die Gewerkschaften selbst in zahlreichen Versammlungen dagegen protestierten, daß irgend eine Handlung, die sonst nicht strafbar sei, dies dadurch werden solle, daß sie zur Förderung der Arbeiterinteressen vorgenommen werde, gelang ihnen doch nichts Weiteres, als daß sie die Zerlegung des Entwurfes in zwei Teile durchsetzten, von denen der eine unter dem Namen Trade Unions Act die Gewerkschaften legalisierte, während der andere unter dem Titel „Criminal Law Amendment Bill“ sich als eine Ergänzung des allgemeinen Strafrechtes darstellte. Beide Gesetze wurden 1871 erlassen.

Die Bewegung, die durch diese Ereignisse in der Arbeiterwelt hervorgerufen wurde, führte übrigens zu einer wichtigen Neugestaltung der gewerkschaftlichen Organisation, nämlich zu der Schaffung jährlich wiederkehrender allgemeiner Gewerkschaftskongresse. Dieselben haben ihren Ursprung genommen von den trades councils. Wir haben bereits die im Mai 1864 in London und die im Juni 1866 in Sheffield abgehaltenen Konferenzen erwähnt, die gewissermaßen als Vorläufer zu betrachten sind. Aber der Gedanke, jährlich wiederkehrende Kongresse zu berufen, ging aus von den trades councils von Manchester und Salford, die im April 1868 ein Cirkular erließen, durch das sie alle bestehenden trade unions zu einem Pfingsten 1868 in Manchester abzuhaltenden Kongresse einluden. Derselbe war von 34 Abgeordneten als Vertretern von 118000 Mitgliedern besucht und bestimmte Birmingham als Ort des im folgenden Jahre abzuhaltenden 2. Kongresses. Derselbe tagte im August 1869 und konnte bereits die Zahl von 48 Abgeordneten als Vertreter von 250000 Mitgliedern aufweisen; dort wurde auch zuerst das später so wichtig gewordene parlamentarische Komitee eingesetzt.

Aber während diese Bewegung von der Provinz ausging, fand sie bei der Londoner Junta eine unfreundliche Aufnahme. An dem Kongreß in Manchester nahm außer dem in scharfer Opposition zu der Junta stehenden Potter kein einziger Londoner Vertreter teil, und in Birmingham waren freilich George Howell und Odger zugegen, weigerten sich aber, in das parlamentarische Komitee einzutreten. Obgleich hier beschlossen wurde, den nächsten Kongreß 1870 in London abzuhalten, unterließen es doch die Londoner Führer, ihn einzuberufen. Erst unter dem Drucke der oben mitgeteilten Ereignisse vollzog sich ein Umschwung, und so bildet der im März 1871 in London abgehaltene Kongreß den ersten, an dem die eigentlichen Führer der Bewegung teilnahmen. Dieser Umschwung erhielt auch äußerlich dadurch seinen Ausdruck, daß die im Januar 1867 begründete „Konferenz der amalgamierten Berufe“ sich im September 1871 zu Gunsten des parlamentarischen Komitees auflöste, indem die Führer Applegarth, Allam, Powell, Odger u. a. in das letztere eintraten.

Den hauptsächlichsten Gegenstand der gewerkschaftlichen Thätigkeit bildet in den nächsten vier Jahren die Bewegung für Abschaffung der Criminal Law Amendement Bill. Man berief sich insbesondere auf die Dehnbarkeit der in derselben enthaltenen Ausdrücke und die Ungerechtigkeit, daß entsprechende Maßregeln der Unternehmer, wie „schwarze Listen“ und „Führungszeichen“, nicht strafbar waren, und nachdem im Dezember 1872 verschiedene Londoner Gasheizer auf Grund des Gesetzes mit 12 Monaten Gefängnis bestraft waren, stellte man überall die bestimmte Forderung auf, alle auf die gewerkschaftlichen Kämpfe bezüglichen besonderen Strafbestimmungen zu beseitigen.

Der Kongreß von Sheffield 1874, auf dem 1191922 organisierte Arbeiter vertreten waren, zeigt uns den Einfluß der hervorgerufenen Entrüstung auf das Wachstum der Gewerkschaften.