Der Bericht erwähnt, daß ein Vertreter der Generalkommission an dem vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongreß zur Beratung der Frage der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, daß man es aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der bei der Arbeitsvermittelung praktisch thätigen Personen im März 1894 beteiligen.

Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbunde, der Fédération nationale des Bourses du travail in Paris und den Syndicats et groupes corporatifs de France in Troyes, mit dem Board of Trade und dem Trades Union Congress Parliamentary Committee in England, der American Federation of Labor sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der österreichischen Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden Vertreter geschickt.

Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation tritt besonders hervor in den Schlußworten: „Arbeitsfreudigkeit und thätiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berührenden Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befürchten steht, daß diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoßen und neue Angriffe hervorrufen wird. Nur durch einmütiges Zusammenwirken aller denselben Ziele Zustrebenden kann Großes erreicht werden.“

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend macht, daß die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Träger der Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Anträge bezweckten, sie durch einen bloßen Generalsekretär oder einen aus den Vorsitzenden der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu ersetzen, oder nur die Beiträge zu ermäßigen. Umgekehrt wurde auch die Wiederausdehnung der Thätigkeit der Generalkommission auf das ihr in Halberstadt entzogene Gebiet der Streikunterstützung und eine Erhöhung der Beiträge beantragt.

Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits erwähnten „dunklen Pläne“. Der Hauptwortführer der Opposition, Schlicke-Stuttgart, äußerte: „Ich kann die Entrüstung der einzelnen Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll.“ Daneben wurde geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik sei bei dem gegenwärtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jährlich 14000 M. seien überflüssig; nötig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren Organisationen mit größeren, während gerade die Generalkommission den „Kastendünkel“ Vorschub geleistet habe.

Der Vorsitzende Legien erklärte, die viel besprochenen „dunklen Pläne“ seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreßortes einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in öffentlichen Versammlungen gewählt würden. Dieser Kongreß habe sich mit den Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der Fabrikinspektion u. s. w. beschäftigen sollen. Dieser Plan sei den 300 Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus nicht geheim gehalten, auch der „Vorwärts“ habe nicht, um ihn zu erfahren, eine öffentliche Anfrage nötig gehabt, sondern, da ebensowohl seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage säßen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man übrigens der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig unterstütze, so sei es unberechtigt, sich gleichzeitig über ihre zu geringe Wirksamkeit zu beklagen.

Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die Kommission energisch verteidigt. Faber (Goldarbeiter) erklärte, ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe nicht, der Streit zwischen Auer und Legien gehe nur diese beiden persönlich an. Fricke (Maler) meinte, Legien hätte Auer ganz anders abführen sollen für seine Liebenswürdigkeiten. Lehrich (Maler) will für die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert, daß die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden; wenn beschlossen werden sollte, daß der politische Weg eingeschlagen werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbände überflüssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite. Ihre Redner, Massini und Döblin, erklärten: „Wir Gewerkschaften dürfen keineswegs unter die Botmäßigkeit der Partei kommen; wir sind ein souveränes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung von anderer Seite.“ „Von der politischen Partei dürfen wir uns nicht abhängig machen, und es wäre schon ein Erfolg, wenn man im politischen Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen würde.“ Massini äußerte auch: „Ich habe nicht viel im Sinn mit der Internationalität; deshalb lege ich auch keinen so großen Wert auf die Anknüpfung internationaler Beziehungen.“

Der Erfolg der zweitägigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war, daß auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch geschickt, daß man zunächst über die Grundfrage abstimmte, ob man überhaupt prinzipiell eine zusammenschließende Vertretung sämtlicher Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von 262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung, insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der Generalkommission auf Errichtung eines gemeinsamen Streikfonds wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die zu bildende Zusammenfassung „Gewerkschaftsausschuß“ zu nennen, mit Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung „Generalkommission“ beibehalten.

Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom Kongresse angenommene Resolution: