Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral zu organisieren. In Zweifelsfällen entscheidet die Gesamtkommission. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission beteiligten Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.

Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft darf 6 nicht überschreiten. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder.“

Die Annahme dieser Anträge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763 gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein großer Streit, indem die beiden großen Verbände der Holzarbeiter und Metallarbeiter erklärten, wegen der durch Beschränkung der Vertreterzahl auf sechs ihnen zugefügten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, daß man diese Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhältnis bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, daß die Resolution von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999 Mitgliedern angenommen wurde.

Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der Kommission bestimmt und Legien als Vorsitzender wiedergewählt. Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljährlich für jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem 65 Vertreter von 113548 Mitgliedern für 5 Pf., aber 58 Vertreter von 131373 Mitgliedern für 3 Pf. stimmten.

Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine Verschiedenheit des grundsätzlichen Standpunktes handelte, war die Frage der Arbeitslosenunterstützung. Der Referent Eichler (Buchdrucker) begründet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise darauf, daß sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgemäß nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rücken kehrten, bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker hätten es gerade dieser Einrichtung zu danken, daß nach dem verlorenen großen Streik ihr Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben habe. Außerdem sei es auch für die Lohnfrage von höchster Wichtigkeit, zu hindern, daß nicht die Arbeitslosen den Lohn drückten.

Der Korreferent Fricke (Maler) bekämpft die Arbeitslosenunterstützung als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern ein Interesse am modernen Kapitalismus einflöße, und daß keine Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten für das Volk abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche Fürsorge seinerseits zu übernehmen. Es sei auf die freien Hülfskassen zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Unterstützungssystem führe; mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen Verwaltungsämter inne hätten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe, zu beteiligen. Man müsse prinzipiell die Arbeitslosenunterstützung ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgültigen Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.

Trotz dieser Einwendungen wurde mit großer Mehrheit folgende Resolution angenommen:

„In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung — abgesehen von deren humanitärem Karakter — die Stabilität des Mitgliederstandes in den einzelnen Organisationen in hohem Maße garantiert und in der weiteren Erwägung, daß durch diese Unterstützung auf die Lohn- und Arbeitsverhältnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das Angebot der arbeitslosen Hände unter den jeweilig geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollständig beseitigt, so doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche Gewerkschaftskongreß in diesem Unterstützungszweige einen bedeutenden, ja notwendigen Förderer der gewerkschaftlichen Organisationen, der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der Organisationen zu verwischen.