b) Erweiterung des „Correspondenzblattes,“ so daß dasselbe eine regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie auch ausländischen Gewerkschaften, über die Streikbewegung, über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern, besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über die Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse etc., sowie auch das nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthält.

c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschäftsleben von den Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte sind die jährlichen statistischen Ausweise über die Zahl und Stärke der deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der Streikstatistik zu veröffentlichen.

d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körperschaften; ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von einer Zentralstelle aus erfordern.

6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre, einzuberufen. Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.“

Für die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von großem Interesse das Schlußwort des Vorsitzenden Bömelburg. Er betonte den ungemeinen Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den früheren beiden Kongressen gemacht habe; die damals erörterten Streitfragen hätten längst aufgehört, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit, die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet, ja die „dunkeln Pläne“ der Generalkommission, die damals so heftige Angriffe erfahren hätten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht. Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhältnis beider sei so zu bezeichnen, daß die Gewerkschaften keinerlei Zwang hinsichtlich der politischen und religiösen Ueberzeugung auszuüben versuchten, daß sie konservative freisinnige, ultramontane, protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen hießen, daß aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden Bevölkerung betrachtet sei und dies auch für die Folgezeit wohl so bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum größten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeiführung einer durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische Wirtschaftsordnung.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Frankfurter Kongreß einen großen äußeren und inneren Fortschritt der deutschen Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen der früheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere der revolutionären Phrase endgültig gebrochen, indem man sich klar und offen auf den allein möglichen Boden aller gewerkschaftlichen Thätigkeit stellte, nämlich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse und ohne Rücksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch Zusammenfassung der Kräfte eine möglichst weitgehende Besserung in der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizuführen. Man ist sich dabei des naturgemäßen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewußt geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, daß gemeinsame Interessen bestehen, zu deren Förderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum Ausdrucke gebracht, daß die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen bürgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt anerkennen und ihrerseits zu fördern versuchen, einen wertvollen Bundesgenossen besitzt, dessen Hülfe man nicht in rauhbeinigem Selbstgefühl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongreß bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annäherung an das gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, daß durch ihn die Richtung auf dieses hin endgültig und dauernd festgelegt ist. —