Die Opposition hat auch bereits zwei eigene Kongresse abgehalten. Der erste fand statt am 7. Juni 1897 in Leipzig und war von 22 Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf jede Weise zu bekämpfen und dazu einen Fonds zu gründen, zu welchem jeder der Opposition angehörige Kollege wöchentlich 10 Pf. beizutragen habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die „Buchdruckerwacht“, deren Redakteur Gasch wieder gewählt wurde. Die Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben.
Unter diesen Umständen blieb dem Verbandsvorstande nichts übrig, als auf eine formelle Ausschließung der oppositionellen Elemente hinzuarbeiten. Obgleich nach § 15 des Statuts der Vorstand das Recht hat, für dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische Verbandsschädiger auszuschließen, so wollte er doch dies nicht selbständig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung sämtlicher Verbandsmitglieder über die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der Beschlüsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thätigkeit der Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen die Verbandsschädiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle. Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht. Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die Absicht erklärt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes nicht achten und künftig „die in der „Buchdruckerwacht“ zu Tage tretenden Bestrebungen von Gasch durch Ausübung von Vertrauensämtern in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenkünften zwecks Förderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der Oppositionsleitung veranlaßte zur Schädigung des Verbandes führende Maßnahmen unterstützen“ würden, aus dem Verbande zu entfernen.
Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte, so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbständigen Vereine zusammenzuschließen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober 1897 die „Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen“ mit dem Sitze in Leipzig gründete. Neben Rechtsschutz und Unterstützung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenunterstützung, sowie Umzugskosten und Beihülfe in Sterbefällen gewähren. Das Eintrittsgeld wurde auf 1 Mk., der wöchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt. Das Fachorgan, die „Buchdruckerwacht“, erhalten die Mitglieder unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus 7 Personen übertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begründen, daß nach den Vorgängen im Verbande „die sozialdemokratischen Mitglieder fortwährend mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den betreffenden Mitgliedern fühlbar gemacht wird.“
Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der zweite Kongreß der Opposition stattgefunden, auf dem die Neugründung endgültig beschlossen wurde. Nach Angabe der der Bewegung günstigen „Leipziger Volkszeitung“ waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht mitgeteilt. Der „Correspondent“ dagegen behauptet, es seien außer 30 Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in der Festlegung des Verhältnisses zum Verbande, doch wurde folgender Antrag
„Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband
| 1. | sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahrzu Jahr festgestellt wird und nur die Gehülfenorganisation den Tariffestsetzt. Sämtliche Anhängsel des Tarifs müssen fallen; | |
| 2. | Eine Revision des Verbandsstatutes vornimmt, wodurch | |
| a) | die Mitgliederrechte gesichert werden, | |
| b) | die persönliche Freiheit sichergestellt wird und | |
| c) | die Machtbefugnisse der leitenden Personen beschränkt werden; | |
| 3. | Wird Einigung erreicht, dann treten alle ausgeschlossenen Mitgliederwieder in ihre alten Rechte ein; | |
| 4. | esgleichen findet dann eine Neuwahl des Verbandsvorstandes statt“ | |
von der Mehrheit abgelehnt und statt dessen folgender Beschluß angenommen:
„In Erwägung, daß es Sache des Verbandes ist, Vorschläge über Herstellung des Friedens unter den Buchdruckern zu machen, weil der Verband durch die vielen Ausschlüsse die Spaltung verschuldet hat, geht der Kongreß über die vorgeschlagenen Friedensbedingungen zur Tagesordnung über.“
Auch der von der Preßkommission gestellte fernere Antrag, die „Buchdrucker-Wacht“ mit Rücksicht auf das bei ihr zu Tage getretene Defizit von 220 Mk. künftig nur einmal wöchentlich erscheinen zu lassen, wurde abgelehnt und dagegen wurde der Vorschlag des „Bundes der Lithographen“ in Stuttgart, die Buchdrucker-Wacht als sein Organ zu benutzen, angenommen. Der genannte Verein ist eine wenig Mitglieder zählende Abzweigung von dem „Verbande der graphischen Arbeiter“, dem wegen Streitigkeiten die Benutzung des Verbandsorgans, die „Graphische Presse“, untersagt ist.
An diesen Kongreß schloß sich am folgenden Tage die erste Generalversammlung der neu gegründeten „Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen“, die ebenfalls in Halle tagte und auf der nach den Berichten 220 Mitglieder durch 9 Abgeordnete vertreten waren.