Der Beitritt zu dem Verbande oder der Gewerkschaft hat das Ausscheiden aus dem Bunde zur Folge. Der Bund gewährt Unterstützungen an Arbeitslose auf der Reise und am Orte, bei Krankheit (seit 1898) und Invalidität (seit 1895), sowie einen Zuschuß zu den Umzugskosten, jedoch haben die Mitglieder kein klagbares Recht auf dieselben, sie werden vielmehr nach dem jeweiligen Vermögen des Bundes festgesetzt. Nur für die Invalidenunterstützung wird ein besonderes Entgelt von wöchentlich 20 Pf. erhoben, die übrigen Unterstützungen werden durch den Bundesbeitrag gedeckt, der 1894 und 1895 25 Pf., 1896 und 1897 55 Pf. betrug und seit 1898 auf 65 Pf. erhöht ist. Der Sitz des Bundes ist Berlin; das Organ desselben ist der „Typograph“, der den Mitgliedern unentgeltlich geliefert wird.
Die bisherige Entwickelung des Bundes ergiebt sich aus folgender Tabelle.
Es ergaben sich am Schlusse des
| Jahres | Ortsvereine | Mitglieder | Einnahmen aus Beiträgen Mk. | Geleistete Unterstützungen Mk. | Vermögensbestand Mk. |
| 1894 | 27 | 1200 | 9222 | — | 7400 |
| 1895 | 34 | 1420 | 15176 | 2314 | 17495 |
| 1896 | 40 | 1570 | 36899 | 14033 | 29919 |
| 1897 | 57 | 1925 | 46283 | 24109 | 40909 |
| 1898 | 69 | 2800 | 64000 | 28000 | 63000 |
Der seitens des Verbandes erhobene Vorwurf, der Bund stehe im Solde der Prinzipale und seine Mitglieder gäben sich zu Streikbrechern her, wird von ihm mit Entrüstung zurückgewiesen mit der Behauptung, daß auch seine Arbeitsnachweise Arbeit nur in tariftreuen Geschäften vermitteln und daß der Bund das Interesse der Gehülfen nicht minder wirksam wahre als der Verband, daß er vielmehr lediglich dem Terrorismus des letzteren entgegentreten und die freie Selbstbestimmung der Gehülfen bei etwaigen vom Verbande beschlossenen Streiks wahren wolle. Deshalb dürfe kein Mitglied wegen Teilnahme oder Nichtteilnahme an Lohnbewegungen aus dem Bunde und von der Beteiligung an dessen Kassen ausgeschlossen werden.
Es ist bei den widersprechenden gegenseitigen Darstellungen schwer, in dem zwischen Verband und Bund geführten verbitterten und gehässigen Streite ein unbefangenes Urteil zu gewinnen. Daß seitens des Verbandes ein starker Druck zum Eintritte auf die Gehülfen ausgeübt wird, ist nicht zu bezweifeln, und ebenso wird vom Standpunkte der persönlichen Freiheit aus das an die Mitglieder gestellte Verlangen, sich einem Beschlusse des Verbandes wegen Einleitung eines Streiks auch da zu fügen, wo sie ihn für unberechtigt halten, verwerflich erscheinen. Aber es ist zu bedenken, daß Ziele, die einer größeren Gruppe gemeinsam sind, sich einfach nicht anders erreichen lassen, als wenn eine solche Gruppe sich zu einer straffen Organisation zusammenschließt und der Einzelne sich den Beschlüssen der Mehrheit unterordnet. Insofern liegt auch dem heute so viel angeschuldigten „Terrorismus“ im wirtschaftlichen Kampfe, mag er auf Seiten der Arbeiter oder der Unternehmer geübt werden, eine gewisse geschichtliche Notwendigkeit und ein soziales Recht zu Grunde, das allerdings mit unserem gesetzlich anerkannten Rechte in Widerspruch steht, aber wesentlich deshalb, weil dieses auf dem Boden der die letzten 100 Jahre beherrschenden individualistischen Anschauung erwachsen ist. Die letztere steht zur Zeit im Begriffe, durch eine andere, die soziale, abgelöst zu werden, und von dieser aus betrachtet, muß Manches als Recht erscheinen, was wir bisher gewohnt waren, als Unrecht zu betrachten.
5. Die Bergarbeiter[119].
Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter unterschieden, wobei die durch ihren Beruf geförderte Neigung zu ernster Lebensauffassung und religiöser Stimmung wesentlich ins Gewicht fielen; ist es doch meist üblich, daß der Bergmann vor seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen Gegenden sind die Bergleute auch regelmäßig im Besitze eines eigenen Hauses. Die mit dem Berufe verknüpften Gefahren haben früh zu der Ausbildung von Unterstützungskassen geführt, die meist unter der Aufsicht der Behörden stehen, an denen aber den Arbeitern (Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingeräumt ist. Dieses sog. Knappschaftswesen[120] ist der erste Ansatz zu einer Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch Bergarbeitervereine gebildet, in denen begreiflicherweise die verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen.
Die älteste Organisation dieser Art bestand im Königreich Sachsen, wo schon 1868 die „Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft“ 3000 Mitglieder zählte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-französischen Krieges sich aufgelöst hatte, bildete sich im Mai 1876 der „Sächsische Berg- und Hüttenarbeiterverband,“ der am 10. September 1876 seine erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte der juristischen Persönlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug 1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661, 1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband besaß, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein eigenes Organ unter dem Titel „Glück auf“. Aber nachdem derselbe sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde er auf Veranlassung der sächsischen Regierung durch Beschluß des Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des sächsischen Vereinsgesetzes aufgelöst.